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Wer muss die Abtreibung bezahlen?

Gefragt von: Herr Dr. Horst-Dieter Jäger  |  Letzte Aktualisierung: 19. April 2026
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Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden bei gesetzlich krankenversicherten Betroffenen von der Krankenkasse getragen. Private Krankenversicherungen übernehmen meist nur die Kosten für die medizinische Indikation.

Wer trägt die Kosten einer Abtreibung?

Bei einem Schwangerschaftsabbruch zahlt die Krankenkasse nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation; ansonsten trägt die schwangere Person die Kosten selbst, kann aber bei geringem Einkommen eine Kostenübernahme durch das Bundesland beantragen, die oft von der Krankenkasse abgewickelt wird; die ärztliche Beratung vorab und die Nachsorge sind immer kostenlos. 

Wer finanziert eine Abtreibung?

Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen. Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus kriminologischen oder medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Ist eine Abtreibung aus der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Ist der Abbruch der Schwangerschaft aus ärztlicher Sicht notwendig, um eine Gefahr für Ihr Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch.

Sind Abtreibungen in Deutschland kostenpflichtig?

Die Kosten für eine ambulante Abtreibung liegen zwischen 350 und 500 Euro. Ein stationärer Schwangerschaftsabbruch kostet mehr als 500 Euro. Die Kosten können nicht von der AOK übernommen werden; sie sind von der Frau selbst zu bezahlen.

Schwangerschaftsabbruch: Was Ärzte nicht sagen dürfen | Quarks Exklusiv

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Welche Strafe droht für Abtreibung?

Strafgesetzbuch (StGB) § 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch abgerechnet?

Wird der Schwangerschaftsabbruch in einem Krankenhaus vorgenommen, werden die hierfür entstehenden Kosten im Rahmen der gesetzlichen Basiskrankenversicherung abgerechnet und als Teil der medizinischen Versorgung von dieser übernommen.

Bis wann sind Abtreibungen kostenlos?

Wenn Sie sich innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen für einen Abbruch nach der Beratungsregel entscheiden, müssen Sie die Kosten offiziell selbst tragen. Allerdings nur, wenn Ihr Einkommen dafür ausreicht. Tatsächlich werden die Kosten oft vom Bundesland oder von der Krankenkasse getragen.

Warum darf man bis zur 12. Woche abtreiben?

In Deutschland erlaubt das Gesetz einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche (eigentlich Ende der 14. SSW) nach einer verpflichtenden Beratung (§ 218a StGB), weil in dieser frühen Phase die Abwägung zwischen dem Grundrecht der Schwangeren auf Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Lebens eine Straffreiheit ermöglicht, da das Fötus noch nicht als voll entwickelt gilt und die Risiken für die Mutter in dieser Phase geringer sind als später. Eine weitere Option besteht bei medizinischer Indikation (Gefahr für Leib/Leben der Mutter) oder kriminologischer Indikation (z.B. Vergewaltigung) auch über die 12. Woche hinaus, da hier die Notlage der Frau im Vordergrund steht. 

Welche Gefühle erleben Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch?

Nach einem Schwangerschaftsabbruch sind die Gefühle sehr individuell und reichen von Erleichterung, Freude oder auch einem Gefühl der Stärke bis hin zu Trauer, Schuld, Angst, Niedergeschlagenheit, Wut und hormonell bedingten Stimmungsschwankungen, die oft auch mit körperlichen Reaktionen wie Schmerzen und Blutungen einhergehen können, wobei die Verarbeitung stark von den persönlichen Umständen (z.B. Druck, Lebenssituation, moralische Einstellung) abhängt. Es gibt keine pauschale "normale" Reaktion, und professionelle Beratung bei Beratungsstellen wie pro familia oder donum vitae ist eine wichtige Anlaufstelle. 

Wie viele Frauen bereuen ihren Schwangerschaftsabbruch?

Die meisten Studien zeigen, dass die überwältigende Mehrheit der Frauen einen Schwangerschaftsabbruch nicht bereut; oft empfinden sie Erleichterung, wobei Langzeitstudien (wie die "Turnaway Study" aus den USA) zeigen, dass über 95 % der Frauen ihre Entscheidung als richtig bewerten, selbst Jahre später, während eine kleinere Gruppe (ca. 6 %) negative Emotionen erlebt und eine bessere Unterstützung wünscht. 

Wie viel kostet die Pille zum Abtreiben?

Die Kosten für eine Abtreibungspille (medikamentöser Abbruch) liegen in Deutschland meist zwischen 300 und 600 Euro, da die Medikamente und die ärztliche Betreuung bezahlt werden müssen, aber eine Narkose entfällt. Kostenübernahmen sind bei geringem Einkommen möglich, wenn ein Beratungsschein vorliegt, oder wenn eine medizinische/kriminologische Indikation besteht; die genauen Kosten variieren je nach Praxis und Region.
 

Kann ein Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse übernommen werden?

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sind privat zu zahlen. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur bei medizinischen Gründen und bei Mädchen unter 14 Jahren.

Kann man direkt beim Frauenarzt abtreiben?

Eine Schwangerschaft kann operativ oder mit Medikamenten abgebrochen werden („Abtreibung“). Der operative Schwangerschaftsabbruch (Absaugung) wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt.

Was muss ich tun, wenn ich abtreiben will?

Wenn Sie in Deutschland eine Abtreibung planen, müssen Sie zuerst eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen, um einen Beratungsschein zu erhalten, der den Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei macht; danach müssen Sie eine Ärztin oder einen Arzt finden, der den Abbruch durchführt, der entweder medikamentös oder operativ erfolgen kann, abhängig von der Schwangerschaftswoche. Es gibt zwei Hauptwege: medikamentös (bis ca. 7. SSW) oder operativ (bis ca. 12. SSW), und Sie benötigen dafür eine Bescheinigung der Beratung und müssen sich an eine Praxis oder Klinik wenden. 

Kann man in der 3. SSW abtreiben?

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche (SSW) möglich.

Wann ist eine Spättabtreibung erlaubt?

Ein Spätabbruch ist straffrei, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – beispielsweise, wenn pränataldiagnostische Untersuchungen, die erst nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können, Hinweise auf schwere Fehlbildungen des ungeborenen Kindes geben.

Was passiert mit dem Baby bei einer Abtreibung?

Bei einer Abtreibung wird der Embryo bzw. Fötus durch verschiedene medizinische Verfahren aus der Gebärmutter entfernt, entweder medikamentös (durch Auslösen von Wehen und Abstoßen ähnlich einer Fehlgeburt) oder operativ (meist durch Absaugen oder Ausschaben), wobei die Methode vom Schwangerschaftsstadium abhängt, um den Herzschlag zu stoppen und das Gewebe zu entfernen. Der Vorgang ist medizinisch so gestaltet, dass er in der Regel effektiv ist und Komplikationen selten sind, wobei die genaue Vorgehensweise vom Zeitpunkt der Schwangerschaft und der gewählten Methode variiert.
 

Kann man im 4. Monat abtreiben?

Das bedeutet, dass eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate ohne Vorliegen eines medizinischen Grundes abgebrochen werden kann. Voraussetzung ist, dass vor dem Abbruch ein Aufklärungsgespräch stattfindet und der Abbruch von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird.

Sind Abtreibungen Kassenleistungen?

Nein, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch bei eigener Entscheidung normalerweise nicht; diese müssen selbst getragen werden (ca. 300–800 €). Ausnahmen sind: medizinische oder kriminologische Gründe (z.B. Vergewaltigung), hier zahlt die Kasse komplett, oft über die Gesundheitskarte abgerechnet. Bei geringem Einkommen kann eine Kostenerstattung über das Sozialamt beantragt werden, was ein vorheriges Antragsverfahren bei der Krankenkasse erfordert. 

Welche Strafe droht bei Abtreibung?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich nach § 218 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, aber in der Praxis meist strafbar, wenn er innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis nach einer verpflichtenden Beratung durch einen Arzt durchgeführt wird (Beratungsregelung, § 218a StGB) oder bei medizinischer/kriminologischer Indikation. Wer den Abbruch durchführt (Arzt/Arzthelfer) wird härter bestraft, wenn die Schwangere nicht einwilligt oder die Regeln verletzt, während die Schwangere selbst bei der „Beratungsregelung“ nicht strafbar ist. 

Was tun bei ungewollter Schwangerschaft?

Bei einer ungewollten Schwangerschaft solltest du dich umgehend an eine ärztliche Beratungsstelle (z.B. Pro Familia, AWO) oder deinen Gynäkologen/ Hausarzt wenden, um alle Optionen (Schwangerschaftsabbruch, Austragen mit Unterstützung) zu besprechen und einen notwendigen Beratungsschein zu erhalten; auch anonyme Hilfe gibt es beim Hilfetelefon 0800 40 40 020. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und ergebnisoffen, um dir bei der Entscheidungsfindung zu helfen, bevor du ggf. eine Abtreibung in Betracht ziehst, die in Deutschland meist innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei möglich ist.
 

Wer trägt die Kosten bei einer Abtreibung?

Bei einem Schwangerschaftsabbruch zahlt die Krankenkasse nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation; ansonsten trägt die schwangere Person die Kosten selbst, kann aber bei geringem Einkommen eine Kostenübernahme durch das Bundesland beantragen, die oft von der Krankenkasse abgewickelt wird; die ärztliche Beratung vorab und die Nachsorge sind immer kostenlos. 

Was ist der Grund für die meisten Abtreibungen?

Biografische Gründe (41,2 %), Überlastung (31,7 %) und Probleme in der Partnerschaft (17,5%).

Wie viel kostet das Medikament zum Abtreiben?

Allgemein gilt: Die Kosten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch (egal, ob mit Tabletten oder per Absaugung) liegen zwischen 350 und 600 Euro. Dabei kostet eine medikamentöse Abtreibung weniger als ein instrumenteller Abbruch.

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