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Wer kontrolliert die Krankenkassen?

Gefragt von: Marta Bach-Geisler  |  Letzte Aktualisierung: 11. September 2022
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Das Bundesamt für Soziale Sicherung ( BAS ) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Wer hilft mir bei Problemen mit der Krankenkasse?

Bei Problemen mit der Krankenkasse stehen Versicherten verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:
  • Verbraucherzentralen der Bundesländer.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
  • Bürgertelefon des BMG.
  • Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wem unterstehen die gesetzlichen Krankenkassen?

Bundesversicherungsamt oder Landesministerium zuständig

Von den derzeit 110 gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland (Stand März 2018) sind 65 bundesunmittelbar und unterstehen damit der Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt. Die Behörde prüft und bearbeitet Beschwerden über diese Versicherungen.

Wo Beschwerde über Krankenkasse einreichen?

Beschwerden gegen gesetzliche Krankenkassen und auch private Krankenversicherungen sind allgegenwärtig.
...
Servicenummern:
  • Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 / 340 60 66 01.
  • Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 02.
  • Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 03.

Kann man die Krankenkasse anzeigen?

Besteht der Verdacht, dass eine gesetzliche Kasse eine Leistung zu Unrecht verweigert, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dies ist bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen – zum Beispiel bei der Barmer oder Techniker Krankenkasse – das Bundesversicherungsamt (BVA).

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Welcher Anwalt bei Klage gegen Krankenkasse?

Die Klage ist vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht zu erheben. Im Sozialgerichtsverfahren herrscht kein Anwaltszwang. Auch hier ist es aber ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Sozialrecht, bestenfalls sogar auf das Krankenversicherungsrecht spezialisiert ist, vertreten zu lassen.

Woher Geld wenn Krankenkasse nicht zahlt?

Was möglich ist, wenn das Krankengeld endet

Sind Sie länger krank, zahlt zunächst Ihr Arbeitgeber sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach gibt es bis zu 72 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Arbeiten. Gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.

Was tun wenn die Krankenkasse nicht reagiert?

Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.

Was darf die Krankenkasse alles fragen?

Wonach darf mich die Kasse fragen?
  • Sie darf fragen, ob eine Wiederaufnahme Ihrer Arbeit absehbar ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese voraussichtlich erfolgt.
  • Sie darf fragen, ob es konkret bevorstehende diagnostische und therapeutische Maßnahmen gibt, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.

Ist eine gesetzliche Krankenkasse eine Behörde?

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand.

Sind Krankenkassen Private Unternehmen?

Die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems in Deutschland sind zu unterscheiden von den Krankenversicherungen als privatwirtschaftliche Unternehmen.

Wem gehört die TK?

Die TK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist Mitglied im Verband der Ersatzkassen (vdek). Seit September 2016 tritt die Krankenkasse unter der Marke Die Techniker auf.

Welche Pflichten haben Krankenkassen?

§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung ( SGB V) nennt als Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.

Kann die AOK mich ablehnen?

Die von Ihnen gewählte Krankenkasse darf die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht ablehnen ("Kontrahierungszwang" nach §175 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Risikoprüfungen bzw. -zuschläge und Wartezeiten gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen nicht.

Kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern?

Neben dem Kostenfaktor gibt es weitere Gründe, warum Ihre Krankenkasse nicht mehr zahlt: Formfehler, Fristüberschreitungen und Unvollständigkeiten im Leistungsantrag führen automatisch zur Ablehnung durch die Krankenkasse.

Kann die Krankenkasse beim Arzt Anrufen?

„Die Krankenkasse darf anrufen, weil die Versicherten eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung eines Sachverhalts haben“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Diese Mitwirkungspflicht darf aber nicht für ständige Anrufe missbraucht werden.

Was sagen wenn Krankenkasse anruft?

Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen. Dies ist die Aufgabe des MDK .

Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?

Die Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, gesetzlich sogar verpflichtet, gutachtliche Stellungnahmen des MDK einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (§ 275 Abs. 1 SGB V).

Was darf der MDK prüfen?

der MDK fest, dass eine Erwerbsminderung aus medizinischer Sicht vorliegt, kann die Krankenkasse den Versicherten verbindlich zu einem Rehabilitationsantrag auffordern. Gleichfalls kann eine Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem Leistungsende führen.

Was bringt ein Widerspruch bei der Krankenkasse?

Wenn Du Widerspruch einlegst, muss die Krankenversicherung den Fall erneut prüfen. Sie entscheidet dann, ob sie die Leistung doch bewilligt. Das nennt sich Abhilfe. Bleibt sie bei ihrer Ablehnung, geht der Fall automatisch an den Widerspruchsausschuss der Krankenkasse.

Wie lange darf sich die Krankenkasse Zeit lassen?

Generell muss die gesetzliche Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über einen Antrag entscheiden (Paragraf 13 Absatz 3a Satz 1 SGB V). Muss ein Gutachten eingeholt werden, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Wie lange muss man krank sein um gekündigt zu werden?

Wann muss ich mit einer Kündigung rechnen? Die Gerichte prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung. War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung.

Wie viele Wochen im Jahr darf man krank sein?

In der Regel wirst du nicht direkt länger als 6 Wochen krankgeschrieben – die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gilt üblicherweise für maximal 2 Wochen. Wenn kein Ende der Krankheit absehbar ist, wird häufig „bis auf Weiteres“ als Krankheitsdauer eingetragen.

Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.

Wie oft kann man bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen?

Danach ist jeder zweite Widerspruch, den Versicherte gegen einen abgelehnten Antrag auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung bei Krankenkassen einlegen, erfolgreich. Allerdings ist die Erfolgsquote von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

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