Wer ist als selbständiger Rentenversicherungspflichtig?
Gefragt von: Evi Bode-Steinbach | Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2026sternezahl: 4.6/5 (1 sternebewertungen)
Bestimmte Selbstständige sind in Deutschland rentenversicherungspflichtig, darunter Handwerker, Künstler und Publizisten (über die KSK), Hebammen, freie Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen (z.B. Fußpfleger), Seelotsen, Küstenschiffer und Hausgewerbetreibende; zudem fallen arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die fast ausschließlich für einen Auftraggeber arbeiten, unter die Versicherungspflicht, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die meisten anderen Selbstständigen können die Pflichtversicherung beantragen, um sich abzusichern.
Wann ist man als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht tritt erst ein, wenn Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen 3.900 Euro übersteigt.
Ist eine Selbständige für 3 Jahre von der Rentenversicherung befreit?
Nach § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB VI können Selbständige für einen Zeitraum von 3 Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nummer 9 SGB VI erfüllt, von der Versicherungspflicht befreit werden.
Wie kann ich als Selbstständiger von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden?
Ein Antrag auf Befreiung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist möglich, allerdings erst, nachdem mindestens 18 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Eine Ausnahme: Wird eine die Selbständigkeit vorübergehend ausgeübt, kann die Pflichtversicherung gemäß § 6 Abs. 5 SGB VI ausgesetzt werden.
Sind Selbständige Logopäden rentenversicherungspflichtig?
Selbständig tätige Logopäden sowie selbständig Tätige im medizinisch-therapeutischen Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie werden als selbständige Krankenpflegepersonen von § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI erfasst und unterliegen unter den dort genannten Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht.
NEUE Rentenversicherungspflicht! Selbstständige sollen 18,6% zahlen
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Welche Freiberufler sind nicht rentenversicherungspflichtig?
Freiberufler sind nicht verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Eine Ausnahme gilt für Freiberufler in Bildungs- und Pflegeberufen. Freiberufliche Künstler und Publizisten sowie kammerpflichtige Freiberufler sind anderweitig abgesichert.
Welche Personen sind von der Rentenversicherungspflicht befreit?
Von der Rentenversicherungspflicht können unter anderem geringfügig Beschäftigte (Minijobber), Selbstständige (z.B. Existenzgründer für 3 Jahre oder ältere Selbstständige), Kammerberufe (Ärzte, Anwälte), Beamte und Soldaten befreit werden, meist auf Antrag, um einer anderen Versorgung (z.B. Berufsversorgung) zu unterliegen oder finanzielle Entlastung zu erhalten, wobei Befreiungen oft nur für eine bestimmte Zeit oder unter bestimmten Bedingungen gelten.
Wie kann ich die Rentenversicherungspflicht umgehen?
Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte ...
Wer ist nicht rentenversicherungspflichtig?
Nicht rentenversicherungspflichtig sind hauptsächlich Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten sowie die meisten Selbstständigen, wobei es bei Selbstständigen viele Ausnahmen gibt, die zur Pflichtversicherung führen können (z.B. Künstler, Lehrer, Hebammen oder solche mit nur einem Auftraggeber). Auch Geringfügig Beschäftigte können sich befreien lassen, wenn sie einen Antrag stellen. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich oft freiwillig versichern oder in ein eigenes Versorgungswerk einzahlen.
Wann sollte man die Selbstständigkeit aufgeben?
Wann müssen oder sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben? Unabhängig davon, ob Sie Unterhalt zahlen müssen oder nicht, werden Sie Ihre Selbstständigkeit wahrscheinlich aufgrund der Gegebenheiten aufgeben, wenn sich Ihre Geschäftsidee nicht lohnt und die Kosten die Erträge übersteigen.
Wann macht es Sinn, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien?
Eine Befreiung ist beispielsweise bei finanziellen Engpässen sinnvoll. Dies kann in der Gründungsphase der Fall sein, in der Ihre Umsätze und damit Ihr Einkommen gering sind. Genauso betrifft dies Minijobber, die mit dem Minijob Ihren Lebensunterhalt bestreiten, bspw. Studenten.
Warum haben Selbständige keine Aktivrente?
Selbstständige sind von der Aktivrente ausgeschlossen, weil die Regelung primär den Fachkräftemangel bei Angestellten bekämpfen und die Rentenkasse entlasten soll, indem sie den Anreiz schafft, über die Regelaltersgrenze hinaus in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten, aber nicht bei selbstständiger Tätigkeit, was jedoch zu massiver Kritik wegen Ungleichbehandlung führt und verfassungsrechtlich angefochten werden könnte. Kritiker bemängeln, dass Selbstständige und Freiberufler, die ebenfalls dem Fachkräftemangel unterliegen, steuerlich benachteiligt werden, obwohl sie oft ebenfalls länger arbeiten, was eine „Zweiklassengesellschaft“ und eine mögliche Verfassungswidrigkeit darstellt.
Kann ich trotz Selbstständigkeit eine Rente beziehen?
Als Rentner können Sie sich uneingeschränkt selbstständig machen und unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wird, da die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten seit 2023 aufgehoben sind. Für Erwerbsminderungsrenten gelten jedoch weiterhin feste Grenzen, die jährlich angepasst werden. Selbstständige Rentner müssen sich um ihre Kranken- und Pflegeversicherung kümmern, da Beiträge oft auch auf selbstständige Einkünfte anfallen.
Wann muss ich nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Man ist von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn man geringfügig beschäftigt ist (Minijob), bestimmten Kammerberufen angehört (Ärzte, Anwälte, etc.), berufsmäßig Studierende mit geringem Verdienst, oder als Selbstständige in bestimmten Fällen (z.B. bei Existenzgründung oder ab 58 Jahren), wenn man einen entsprechenden Antrag stellt, da eine Befreiung in der Regel immer auf Antrag erfolgen muss und oft die Entscheidung gegen eine Absicherung in der gesetzlichen RV bedeutet.
Bin ich als Kleinunternehmer rentenversicherungspflichtig?
Grundsätzlich sind Selbstständige und Unternehmer in Deutschland nicht rentenversicherungspflichtig. Für eine ganze Reihe selbstständig ausgeübter Berufe besteht jedoch Rentenversicherungspflicht. Dazu zählen unter anderem Künstler und Publizisten, Handwerker, Erzieher und Lehrer (z.
Welche Versicherungen sind für Selbständige wichtig?
Für Selbstständige sind Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich verpflichtend (freiwillig gesetzlich oder privat). Wichtig sind darüber hinaus Berufsunfähigkeit und eine passende Haftpflichtversicherung (Berufs-, Betriebs-, Vermögensschadenhaftpflicht, je nach Tätigkeit). Auch Altersvorsorge (gesetzlich/privat) und Unfallschutz (bes. für Hausgewerbe) sind essenziell, ergänzt durch Rechtsschutz, Cyber- und Ausfallversicherungen je nach Bedarf.
Sind Selbstständige rentenversicherungspflichtig?
Ja, bestimmte Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig, darunter Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegekräfte, Hebammen sowie Künstler und Publizisten (über die KSK). Andere Selbstständige sind grundsätzlich befreit, können sich aber auf Antrag freiwillig versichern oder müssen zahlen, wenn sie arbeitnehmerähnlich sind (wenige Auftraggeber). Informieren Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, da die Regelungen komplex sind.
Wann entfällt die Rentenversicherungspflicht?
Man ist von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn man geringfügig beschäftigt ist (Minijob), bestimmten Kammerberufen angehört (Ärzte, Anwälte, etc.), berufsmäßig Studierende mit geringem Verdienst, oder als Selbstständige in bestimmten Fällen (z.B. bei Existenzgründung oder ab 58 Jahren), wenn man einen entsprechenden Antrag stellt, da eine Befreiung in der Regel immer auf Antrag erfolgen muss und oft die Entscheidung gegen eine Absicherung in der gesetzlichen RV bedeutet.
Welche Beiträge muss ich als Selbstständiger zahlen?
Als Selbstständiger zahlen Sie primär Steuern (Einkommen-, Umsatz-, ggf. Gewerbesteuer) und Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung), wobei einige Sozialversicherungen verpflichtend sind, während andere, wie die Arbeitslosenversicherung, oft freiwillig sind, aber Gründerboni bieten können. Hinzu kommen je nach Tätigkeit ggf. Kammerbeiträge oder spezielle Pflichtversicherungen (z.B. Berufshaftpflicht).
Kann man sich als Selbstständiger von der Rentenversicherung befreien lassen?
Insbesondere Existenzgründer sollten sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit an die Deutsche Rentenversicherung Bund wenden und schriftlich einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen.
Wer darf sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Bestimmte Personengruppen können einen Antrag stellen, um sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dazu gehören: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen und Mitglieder beruflicher Kammern (etwa Ärzte-, Apotheker-, Architekten- oder Rechtsanwaltskammer)
Wann muss die Befreiung der Rentenversicherungspflicht vorliegen?
Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung (oder Tätigkeit) bei Ihrem Arbeitgeber bzw. der zuständigen Stelle eingereicht werden, damit die Befreiung rückwirkend ab dem ersten Beschäftigungsmonat gilt. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag bei der Rentenversicherung eingeht, wie z.B. bei Minijobs, wo der Arbeitgeber die Meldung innerhalb von sechs Wochen an die Minijob-Zentrale senden muss, um Doppelbeiträge zu vermeiden.
Welche Berufsgruppen müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen?
Berufsgruppen wie Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert, ebenso wie viele kammerpflichtige Freiberufler (Ärzte, Architekten, Anwälte etc.), die in eigene berufsständische Versorgungswerke einzahlen. Auch Selbstständige sind meist ausgenommen, wobei Ausnahmen bestehen (z. B. Lehrer, Hebammen, Künstler), und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können sich befreien lassen, während Arbeitnehmer grundsätzlich pflichtversichert sind.
Wann ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll?
Wann die Befreiung sinnvoll ist
Die Befreiung von der Rentenversicherung steht allen Minijobbern offen. Sinnvoll ist diese aus Gründen der Altersvorsorge jedoch nur, wenn zusätzlich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, wenn also bspw. neben dem Hauptjob noch ein Minijob ausgeübt wird.
Wie bekomme ich eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der/die Arbeitnehmer/-in von ihr befreien lassen. Hierzu ist der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber - möglichst mit dem beiliegenden Formular - schriftlich mitzuteilen, dass die Befrei- ung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gewünscht ist.
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