Wer hat Recht auf Kurzarbeit?
Gefragt von: Antonio Otto-Heinz | Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2026sternezahl: 4.7/5 (63 sternebewertungen)
Anspruch auf Kurzarbeit haben grundsätzlich alle ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, wenn der Betrieb einen erheblichen, vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall hat, mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen ist, und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde. Ausgeschlossen sind u.a. Minijobber, Rentner und Gekündigte, während Leiharbeiter und Auszubildende nur unter bestimmten Umständen Anspruch haben.
Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?
Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle sozialversicherungspflichtigen ungekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von über 10 Prozent betroffen ist.
Welche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeit?
Von Kurzarbeit ausgeschlossen sind hauptsächlich Minijobber, Rentner, Bezieher von Krankengeld und Auszubildende (es sei denn, sie werden übernommen). Auch Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis gekündigt ist oder durch einen Aufhebungsvertrag endet, haben keinen Anspruch. Werkstudenten können ebenfalls oft ausgeschlossen sein, je nach vertraglicher Gestaltung und Sozialversicherungspflicht, und Personen, die geförderte Weiterbildungsmaßnahmen besuchen.
Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Minijobber, sozialversicherungsfreie Beschäftigte, Arbeitnehmer in gekündigten/aufgelösten Verhältnissen, Leiharbeitnehmer (unter bestimmten Umständen), Arbeitnehmer mit vollem Rentenalter, sowie Personen, die während der Kurzarbeit neu eingestellt werden (ohne zwingende Gründe). Auch wenn der Arbeitsausfall betriebsüblich oder saisonal bedingt ist, besteht kein Anspruch.
Kann ein Mitarbeiter Kurzarbeit ablehnen?
Grundsätzlich dürfen Sie Kurzarbeit ablehnen. Lehnen Sie Kurzarbeit ab, kann es unter Umständen zu einer Änderungskündigung durch Ihren Arbeitgeber kommen. Der Betriebsrat muss vom Arbeitgeber mit einbezogen werden. Wenn er nicht zustimmt, kann die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres verordnet werden.
Kurzarbeit und Krankmeldung – was gibt es zu beachten? - VdK gibt dir Recht! #14
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Wann wird Kurzarbeit nicht genehmigt?
Von Kurzarbeit ausgeschlossen sind hauptsächlich Minijobber, Rentner, Bezieher von Krankengeld und Auszubildende (es sei denn, sie werden übernommen). Auch Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis gekündigt ist oder durch einen Aufhebungsvertrag endet, haben keinen Anspruch. Werkstudenten können ebenfalls oft ausgeschlossen sein, je nach vertraglicher Gestaltung und Sozialversicherungspflicht, und Personen, die geförderte Weiterbildungsmaßnahmen besuchen.
Kann mein Chef mich in Kurzarbeit schicken?
Der Arbeitgeber kann nur dann Kurzarbeit anordnen und das Entgelt mindern, wenn dies in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag vorgesehen ist oder die Arbeitnehmer dem zustimmen.
Welche Nachteile hat Kurzarbeit?
Nachteile der Kurzarbeit sind Einkommenseinbußen, reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (was die spätere Rente schmälern kann) und ein bürokratischer Aufwand, zudem droht eine Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt; psychologisch kann es zu Demotivation führen, während Unternehmen Produktivitätseinbußen und Abhängigkeit von Staatshilfen erleben.
Ist es möglich, zu 100 Prozent Kurzarbeit zu arbeiten?
Tatsächlich arbeiten Beschäftigte in Kurzarbeit „kürzer“ als es in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist oder auch gar nicht, dann befinden sie sich in Kurzarbeit 0 oder zu 100 Prozent in Kurzarbeit. Wichtig dabei ist: Nur vorübergehend wird die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb reduziert oder ausgesetzt.
Wie viel Urlaub muss ich vor der Kurzarbeit einnehmen?
Arbeitnehmende müssen grundsätzlich vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld vorrangig ihren Resturlaub aus dem Vorjahr einsetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen.
Können nur einzelne Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen?
Die Kurzarbeit kann sich auf den ganzen Betrieb beziehen oder in Abteilungen im Betrieb eingeführt werden. Einzelne Arbeitnehmer können jedoch nicht willkürlich herausgepickt werden.
Wie lange im Voraus muss der Arbeitgeber Kurzarbeit ankündigen?
Die Kurzarbeit wird dem einzelnen Mitarbeiter von uns mit einer Ankündigungsfrist von fünf Arbeitstagen angekündigt und entsprechend angeordnet.
Wie viele Stunden darf man bei Kurzarbeit arbeiten?
Bei Kurzarbeit können die Stunden je nach Betrieb und Auftragslage stark variieren, oft von 10 % bis 100 % (Kurzarbeit Null), wobei der Arbeitsausfall mindestens 10 % der wöchentlichen Zeit betragen muss, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Die genaue Stundenzahl wird individuell festgelegt, kann aber auch Arbeitszeitkonten abbauen oder reduzieren und wird durch betriebliche Vereinbarungen geregelt.
Welche Mitarbeiter sind von Kurzarbeit ausgeschlossen?
Von Kurzarbeit ausgeschlossen sind hauptsächlich Minijobber, Rentner, Bezieher von Krankengeld und Auszubildende (es sei denn, sie werden übernommen). Auch Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis gekündigt ist oder durch einen Aufhebungsvertrag endet, haben keinen Anspruch. Werkstudenten können ebenfalls oft ausgeschlossen sein, je nach vertraglicher Gestaltung und Sozialversicherungspflicht, und Personen, die geförderte Weiterbildungsmaßnahmen besuchen.
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Rente aus?
Kurzarbeit wirkt sich nur geringfügig negativ auf die Rente aus, da Arbeitnehmer weiter rentenversichert bleiben und Arbeitgeber zusätzliche Beiträge auf Basis von 80 % des ausgefallenen Entgelts zahlen. Das bedeutet, die Beiträge werden auf Basis des reduzierten Lohns plus einem Aufstockungsbetrag berechnet, was den Rentenverlust minimiert und die spätere Rente nur unwesentlich mindert, z.B. nur wenige Euro pro Jahr Kurzarbeit.
Was kostet Kurzarbeit beim Arbeitgeber?
Arbeitgeber zahlen bei Kurzarbeit weiterhin Lohn für die gearbeitete Zeit und müssen 80 % der Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Entgelt tragen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) – das Kurzarbeitergeld selbst wird erstattet. Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld (60/67 % des Nettogehalts) an den Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahlt es aus und wird von der Agentur erstattet. Kosten entstehen durch die fortlaufenden Sozialversicherungsbeiträge und den Verwaltungsaufwand, wobei die Ersparnis gegenüber normalen Lohnkosten oft hoch ist.
Was ist für mich besser: Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit?
Kurzarbeit ist meist besser, da sie den Arbeitsplatz sichert und ein höheres Einkommen (ca. 60-87% des Nettogehalts) als Arbeitslosengeld (ALG I, 60-67%) bietet, soziale Absicherung (Rente, Arbeitslosenversicherung) bestehen bleibt und die psychische Belastung geringer ist; Arbeitslosigkeit kommt erst nach der Kurzarbeit ins Spiel und sichert den Lebensunterhalt mit ALG I oder Bürgergeld, aber mit deutlichen Einkommensverlusten und Job-Unsicherheit. Der Hauptvorteil der Kurzarbeit ist die Beschäftigungssicherung, während Arbeitslosigkeit die letzte Option ist.
Wie viel Lohn erhält man bei Kurzarbeit?
Bei Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer 60 % ihres entfallenen Nettogehalts, mit mindestens einem Kind sind es 67 %; gezahlt wird als Ausgleich für die ausgefallenen Stunden zusätzlich zum Lohn für geleistete Arbeit, die Höhe richtet sich nach Tabellen der Bundesagentur für Arbeit und muss versteuert werden, was meist eine Steuererklärung nötig macht.
Wie lange darf man in Kurzarbeit bleiben?
Kurzarbeit kann aktuell bis zu 24 Monate dauern, eine Verlängerung durch die Bundesregierung gilt für Betriebe bis Ende 2026, danach greift wieder die gesetzliche Regeldauer von maximal 12 Monaten. Die Verlängerung auf 24 Monate gilt einheitlich für das gesamte Unternehmen oder eine Betriebsabteilung und muss bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden, um Planungssicherheit zu schaffen.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter nicht mit Kurzarbeit einverstanden ist?
Wenn diese Zustimmung verweigert wird, dürfen Arbeitgeber nicht deshalb kündigen. Sie können aber eine Änderungskündigung oder eine Beendigungskündigung aussprechen.
Wie viel Geld verliert man durch Kurzarbeit?
Bei Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen Beschäftigten 60 Prozent des üblichen Gehaltes für die ausgefallene Arbeit. Menschen mit Kindern erhalten ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 67 Prozent des ausgefallenen Anteils des Nettoentgelts.
Was sind Gründe für Kurzarbeit?
Gründe für Kurzarbeit sind vor allem erhebliche, vorübergehende Arbeitsausfälle durch wirtschaftliche Ursachen (Auftragsmangel, Konjunktureinbruch, Lieferkettenprobleme) oder unabwendbare Ereignisse (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), die den Betrieb betreffen und eine Kündigung verhindern sollen, wobei der Arbeitsausfall minimiert werden muss. Typische Auslöser sind Auftragsrückgang, fehlende Rohstoffe oder Material, aber auch die Folgen von Krisen wie der Corona-Pandemie.
Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeit?
Damit Sie Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Entgeltausfall.
- Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses. ...
- Arbeitsausfall vermeiden. ...
- Vorübergehender Arbeitsausfall.
Können Mitarbeiter in Kurzarbeit gekündigt werden?
Ja, man kann während der Kurzarbeit gekündigt werden, sowohl durch Arbeitnehmer als auch durch Arbeitgeber, es gelten aber besondere Regeln, besonders bei betriebsbedingten Kündigungen, die neue, dauerhafte Gründe erfordern, da Kurzarbeit nur vorübergehende Probleme abdecken soll. Der Arbeitgeber muss bei Kündigung die normalen Kündigungsfristen und den Kündigungsschutz beachten; der Anspruch auf Kurzarbeitergeld endet mit dem Kündigungszugang.
Wie hoch ist der Nettolohn bei Kurzarbeit?
Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von ihrem Gehalt ab, dass sie normalerweise nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (Fachbegriff: Nettoentgelt). Als Kurzarbeitergeld erhalten Sie 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
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