Zum Inhalt springen

Wer bekommt bei Pflegestufe 1 das Geld?

Gefragt von: Heike Linke  |  Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2026
sternezahl: 4.5/5 (1 sternebewertungen)

Bei Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 1) bekommt man kein direktes Pflegegeld, sondern hauptsächlich den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, den man für ambulante Dienste (Haushalt, Einkauf, Betreuung) einsetzen kann, sowie Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat) und Zuschüsse für Wohnraumanpassung (bis 4.180 €). Das Geld geht an die Pflegekasse und wird für Dienstleister genutzt, da die Pflegebedürftigen noch selbstständig sind.

Wer bekommt die 125 € bei Pflegegrad 1?

Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Entscheidend ist, dass sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden.

Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?

Pflegegeld bekommen pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen versorgt werden. Das Geld wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt, entweder auf das Konto des Pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person, und dient der Sicherstellung der Pflege zu Hause. Wichtig ist die regelmäßige Pflegeberatung, um die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten. 

Hat man bei Pflegegrad 1 Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ja, bei Pflegegrad 1 bekommen Sie eine Haushaltshilfe, die Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025) finanzieren können. Dieser Betrag ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Kochen, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen, mit dem die Pflegekasse abrechnen kann oder Sie die Rechnung einreichen.
 

Wie hoch ist die Auszahlung bei Pflegegrad 1?

Januar 2017 werden in den neuen Pflegegrad 1 Menschen eingestuft, die nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Dies betrifft zum Beispiel Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen.

Pflegegrad 1 2025: Geld, Leistungen -Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Widerspruch-Pflegestufe 1

32 verwandte Fragen gefunden

Welche finanzielle Unterstützung bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie keine direkten Geldleistungen wie Pflegegeld, aber wichtige Unterstützung durch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, der für Betreuungsleistungen genutzt wird, sowie Hilfsmittel bis 40 € und einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassungen. Diese Leistungen fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige, indem sie z.B. Tagespflege, ambulante Dienste oder haushaltsnahe Hilfen finanzieren. 

Welche Leistungen kann man mit Pflegegrad 1 beantragen?

Mit Pflegegrad 1 können Sie vor allem den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat zum Verbrauch, Hausnotruf bis 25,50 €/Monat) und bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassung beantragen, sowie kostenlose Pflegeberatung, Beratungseinsätze und Kurse für Angehörige nutzen. Auch Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen sind möglich. 

Wer darf bei Pflegegrad 1 putzen?

Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie eine Haushaltshilfe oder Putzkraft engagieren, die Sie bei Reinigungsarbeiten unterstützt, wobei die Kosten bis zu 125 € monatlich (ab 2025: 131 €) über den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erstattet werden. Diese Hilfe kann durch einen anerkannten Pflegedienst, eine Betreuungskraft oder auch durch eine selbst gewählte Privatperson (z. B. Nachbarn) erfolgen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Sie können die Kosten über den Entlastungsbetrag abrechnen. 

Kann ich meine Tochter als Haushaltshilfe einstellen?

Ja, Sie können Ihre Tochter als Haushaltshilfe einstellen, aber es gibt wichtige Regeln, besonders wenn sie noch zu Hause wohnt oder minderjährig ist: Wenn sie bei Ihnen lebt, ist eine Anstellung oft schwierig (insbesondere als Minijob), aber wenn sie nicht mehr im Haushalt lebt, ist es möglich, wenn Sie alles formal korrekt mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag, korrekter Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (oder als Midijob), Sozialabgaben und Lohnsteuer regeln, damit es als echte Beschäftigung und nicht als Schwarzarbeit gilt. 

Wer bekommt das Pflegegeld auf sein Konto?

Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause hauptsächlich durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt wird, nicht durch professionelle Pflegedienste. Es wird monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, der entscheidet, wie er es verwendet, oft als Aufwandsentschädigung für die pflegende Person. 

Was kann man zusätzlich zum Pflegegeld beantragen?

Darüber hinaus können Sie folgende Pflegeleistungen beantragen:

  • Tages- und Nachtpflege.
  • Kurzzeitpflege.
  • Verhinderungspflege.
  • Entlastungsleistungen.
  • Wohnraumanpassung.
  • Hilfsmittel im Pflegeheim.

Wird Pflegegeld automatisch ausbezahlt?

Nein, Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt; es muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die dann nach Bewilligung eines Pflegegrades monatlich das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person überweist, meist im Voraus für den folgenden Monat. Ohne Antrag gibt es keine Leistung, auch wenn Pflegebedürftigkeit besteht.
 

Wie bekomme ich bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?

Wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben und zuhause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Sie können die Leistungen einfach nutzen. Die Erstattung der Rechnung prüfen wir.

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Kann eine Angehörige oder ein Nachbar als Haushaltshilfe tätig sein? Ja, Angehörige oder Nachbarn können als Haushaltshilfe für Pflegebedürftige tätig sein. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse über den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich die Kosten erstattet.

Wie komme ich an den 125 Euro Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.

Wird bei Pflegegrad 1 das Geld ausgezahlt?

Nein, bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld direkt ausgezahlt, da dieser Pflegegrad primär der frühen Hilfestellung und Prävention dient, aber es gibt andere finanzielle Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro (nicht als Barzahlung, sondern zur Erstattung) und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Hausnotruf. Diese Beträge werden nicht bar ausgezahlt, sondern die Kosten werden nach Vorlage von Rechnungen von der Pflegekasse erstattet, oft durch direkte Abrechnung mit Anbietern. 

Was darf ich bei Pflegegrad 1 nicht können?

Bei Pflegegrad 1 darf man zwar vieles noch selbst, aber man hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege; dafür aber auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel, die man flexibel für niedrigschwellige Unterstützung einsetzen kann, etwa für Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt. 

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich 125 € (bzw. 131 € je nach Kasse) Entlastungsbetrag, den Sie für eine Haushaltshilfe nutzen können, was je nach Stundenlohn (ca. 15-30 €) etwa 4 bis 8 Stunden pro Monat entspricht, wobei die Abrechnung meist direkt mit einem anerkannten Anbieter über die Pflegekasse läuft. Der Betrag ist nicht für eine feste Stundenzahl gedacht, sondern ein Budget, das gespart werden kann. 

Welche Geldleistungen gibt es für Angehörige im Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein direktes Pflegegeld für Angehörige, aber Sie können den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nutzen, um Hilfe (z. B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung) zu finanzieren, sowie monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel und einen Zuschuss für den Hausnotruf (ca. 25,50 €/Monat), die indirekt die Pflege erleichtern. Es gibt auch einen Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 €). 

Welche Fangfragen stellt der MDK?

Fragen bei der MDK Begutachtung

  • Müssen sie in die Praxis fahren oder macht der Arzt Hausbesuche?
  • Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe?
  • Welche Hilfsmittel benutzen Sie? ( ...
  • Werden Sie von Angehörige oder von einem Pflegedienst gepflegt?
  • Wie viel Zeit benötigen sie pro Woche für die Pflege?

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro in der Pflegestufe 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein direkt ausgezahltes Pflegegeld, aber Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (ab 2025: 131 €), der für Unterstützungsleistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Dienste genutzt wird und zweckgebunden erstattet wird. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade (1-5) gleich und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit zu fördern. 

Hat man bei Pflegestufe 1 Anspruch auf eine Putzfrau?

Ja, bei Pflegegrad 1 bekommen Sie eine Haushaltshilfe, die Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025) finanzieren können. Dieser Betrag ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Kochen, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen, mit dem die Pflegekasse abrechnen kann oder Sie die Rechnung einreichen.
 

Welche Beispiele gibt es für Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 gilt für Menschen mit leichten Einschränkungen, z. B. bei beginnender Arthrose, leichten kognitiven Problemen oder Wirbelsäulenerkrankungen, die Hilfe beim Anziehen, Waschen oder Einkaufen benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind. Beispiele sind das unsichere Treppensteigen, Schwierigkeiten beim Haarewaschen, aber auch das Putzen der Wohnung. Leistungen umfassen den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € (oft 131 €), bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel und einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassungen wie einen barrierefreien Badumbau. 

Wer bekommt das Pflegegeld aufs Konto?

Das Pflegegeld wird grundsätzlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person selbst überwiesen, auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen, da es der Entlastung dient und die häusliche Pflege sichern soll. Die pflegebedürftige Person kann entscheiden, wie sie das Geld verwendet, es kann aber auch an eine bevollmächtigte Person ausgezahlt werden. Voraussetzung für den Anspruch ab Pflegegrad 2 ist eine häusliche Pflege durch nicht-professionelle Helfer. 

Nächster Artikel
Wo muss der schiffsname stehen?