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Welcher Weg zur Arbeit ist gesetzlich unfallversichert?

Gefragt von: Sabrina Krause-Ullrich  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur für die Folgen von Unfällen ein, die auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und umgekehrt erfolgen. Außerdem muss ein sachlicher Zusammenhang zur Arbeit bestehen und der Weg darf nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse vorgenommen werden.

Welcher Weg zur Arbeit ist versichert?

Versichert ist man auf dem Hin- und Rückweg, zur und von der Arbeit. Das Verkehrsmittel ist dabei egal, selbst das Skatebord zählt. Die Versicherung greift grundsätzlich auf dem direkten Weg und auf notwendigen Umwegen.

Wann sind Wege zur und von der Arbeit gesetzlich unfallversichert?

Grundsätzlich sind alle Unfälle, die Sie als versicherte Person infolge ihrer Arbeit, auf Dienstwegen oder Wegen zu oder von der Arbeit erleiden, über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Wo ist man gesetzlich unfallversichert?

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).

Bei was ist man gesetzlich unfallversichert?

Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Was macht die gesetzliche Unfallversicherung?

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Für wen gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Wer ist nicht gesetzlich unfallversichert? Selbstständige sind nicht per Gesetz unfallversichert. Pflichtversichert sind nur landwirtschaftliche Unternehmer und Personen, die selbstständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, wie Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure.

Wann kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf?

Wenn aber der Unfall außerhalb der Arbeit und des Arbeitsweges passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer sich auch für Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit absichern möchte, muss eine private Unfallversicherung abschließen.

Ist eine gesetzliche Unfallversicherung Pflicht?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Alle Arbeitnehmer sind dort gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten pflichtversichert. Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer melden und die Beiträge entrichten.

Ist man automatisch unfallversichert?

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf verschiedene Personengruppen; die weitaus größte Gruppe bilden die Arbeitnehmer. Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende.

Ist man über den Arbeitgeber unfallversichert?

Grundsätzliches. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.

Was zählt alles zum Arbeitsweg?

Der Arbeitsweg ist in verschiedenen Rechtsgebieten die Wegstrecke, die ein Arbeitnehmer zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte und umgekehrt zurückzulegen hat.

Ist ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall?

Der Wegeunfall ist eine Unterform des Arbeitsunfalls. der direkte Hin- und Rückweg von und zur Arbeitsstätte.

Welche Umwege sind als Ausnahme ebenfalls versichert?

Ebenfalls unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen Umwege, die Eltern während ihres Weges von oder zur Arbeit fahren, um ihre Kinder in den Kindergarten, in eine Tagesbetreuung oder in die Schule zu bringen oder abzuholen, und deshalb vom direkten Arbeitsweg abweichen.

Was gilt als direkter Arbeitsweg?

Der Arbeitsweg gilt als der kürzeste Weg von der Haustür zum Arbeitsplatz, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Bedeutet beispielsweise die Anfahrt über die Autobahn eine längere Strecke, kann aber in kürzerer Zeit zurückgelegt werden, wird dies anerkannt.

Wo beginnt und endet der Arbeitsweg?

Dabei beginnt der Arbeitsweg mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes. Stürze im Treppenhaus, im Flur oder im Fahrstuhl eines Wohngebäudes sind also nicht versichert.

Wo fängt der Weg zur Arbeit an?

Voraussetzungen für einen Wegeunfall

Der Arbeitsweg beginnt mit dem Verlassen der Haustür des Wohngebäudes und endet dort wieder. In besonderen Situationen dürfen Sie einen abweichenden Weg wählen. Unterbrechen Sie die Fahrt von A nach B für private Erledigungen, sind Sie während dieser Zeit nicht versichert.

Wann bin ich auf Arbeit nicht versichert?

Auch der Weg in die Mittagspause untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – außer wenn der Arbeitnehmer privat etwas erledigen möchte. Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten von Kantine, Restaurant oder Aufenthaltsraum. Die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert.

Wann ist man auf der Arbeit nicht versichert?

Für einen Versicherungsschutz erforderlich ist vielmehr ein Zusammenhang des Weges bzw. der Tätigkeit, bei der der Unfall passiert ist mit der Arbeit, also ein „Arbeitsbezug“. Ereignet sich ein Unfall dagegen während eines „Privatgangs“ in der Mittagspause, greift der Versicherungsschutz nicht.

Wann bin ich auf der Arbeit versichert?

In der Regel denkt man nicht daran, ob und wofür man während der Arbeit versichert ist. Meist erhebt sich die Frage, wer für einen Schaden aufkommen muss erst dann, wenn ein Unglück passiert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gegen Unfälle während seiner Arbeit versichert.

Ist ein Sturz ein Unfall?

Bei einem Sturz liegt per Definition meist ein Unfall vor, denn er passiert plötzlich, ist von außen bedingt und unfreiwillig. Wie in allen anderen Fällen gilt natürlich auch hier: Die Schäden, die durch den Sturz entstehen, müssen dauerhaft sein, damit die Police umfangreiche Leistungen zahlt.

Ist stolpern ein Unfall?

Indessen handelt es sich beim Stolpern um ein äusseres Ereignis, das heisst um einen ausserhalb des Körpers liegenden, objektiv feststellbaren, sinnfälligen, eben unfallähnlichen Vorfall (Urteil 8C_978/2010 E. 4.2).

Wer zahlt die Unfallversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Muss ich als Arbeitnehmer Beiträge zur Unfallversicherung zahlen, ggfls. in welcher Höhe? Nein, die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern getragen.

Ist der Weg zum Pausenraum versichert?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass lediglich die Wege zur Kantine versichert sind, jedoch nicht der Aufenthalt selbst. Somit fallen ausschließlich Unfälle, die sich auf dem Weg zum Pausenraum oder zum Restaurant zutragen, in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ist ein Spaziergang in der Mittagspause versichert?

Die Richter des Bundessozialgerichts bestätigten diese Auffassung. Ein Spaziergang während einer Arbeitspause, der nicht aufgrund besonderer Belastungen durch die bisher verrichtete Arbeitstätigkeit erforderlich war, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer zahlt bei einem Wegeunfall?

Gesetzlich ist der Arbeitsweg durch die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften abgedeckt. Dabei ist es unerheblich, welche Ursache ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte. Daher zählt zum Beispiel auch ein Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit als Wegeunfall und ist somit über die Unfallversicherung versichert.