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Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle Österreich?

Gefragt von: Klaudia Mann B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2026
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In Österreich gibt es keine einzelne Tabelle für den Grad der Behinderung (GdB) pro Krankheit, da dieser vom individuellen Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen abhängt; stattdessen gibt es Richtlinien und Tabellen (wie die Anlage zur Einschätzungsverordnung), die Bereiche wie Wirbelsäulen-Schäden, chronische Schmerzen, Krebs, Herz-Kreislauf- oder psychische Erkrankungen mit GdB-Werten (z.B. 30-100) belegen, die von leichten Einschränkungen bis zur Schwerbehinderung (GdB 50) reichen können, wobei konkrete Werte je nach Schwere der Symptome variieren.

Welche Krankheiten muss man haben, um 50% Behinderung zu bekommen?

Ein GdB (Grad der Behinderung) von 50 gilt als Schwerbehinderung und wird bei Krankheiten wie schweren Depressionen, Schlafapnoe, Diabetes mellitus Typ 1 mit starken Schwankungen, schwerer Migräne, schweren Herzleiden, chronischen Schmerzen (z.B. Fibromyalgie), starken Gleichgewichtsstörungen (mit Gehhilfe), Hirnschäden mit mittelschwerer Beeinträchtigung, bestimmten Krebsarten (z.B. Non-Hodgkin-Lymphom nach Remission) oder nach Amputationen (z.B. Hand) festgestellt. Die Beurteilung hängt von der individuellen Auswirkung auf die Teilhabe ab, nicht nur von der Diagnose.
 

Für welche Krankheiten gibt es Behindertenprozente in Österreich?

Möglicher Grad der Behinderung bei einzelnen Krankheiten

  • Adipositas (GdB von 10-40)
  • Arthrose (GdB von 10-20)
  • Asthma (GdB von 0-50)
  • COPD (GdB von 20-100)
  • Demenz (GdB von 50-100)
  • Diabetes Typ 1 (GdB von 50-70)
  • Diabetes Typ 2 (GdB von 30-50)
  • Epilepsie (GdB von 30-80)

Wo finde ich die GdB-Tabelle?

Die GdB-Tabelle (Grad der Behinderung) finden Sie in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die offiziell beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder über spezielle Webseiten wie Gesetze im Internet, Betanet und Inklusionsfit (oft zusammengefasst) verfügbar ist; sie dient als Grundlage für die Feststellung der Behinderung durch das zuständige Versorgungsamt.
 

Wie hoch muss der Grad der Behinderung GdB mindestens sein, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 betragen; ab diesem Wert gilt man als schwerbehindert und kann den Ausweis beantragen, der als Nachweis für Nachteilsausgleiche dient. Der Ausweis wird nicht automatisch, sondern auf gesonderten Antrag nach Feststellung des GdB ausgestellt, wofür ein aktuelles Foto benötigt wird. 

DGB Rechtsschutz – Thema Gesamtgrad der Behinderung

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Was zählt alles zur körperlichen Behinderung?

Eine körperliche Behinderung ist eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen Funktionen, oft des Stütz- und Bewegungsapparats oder von Organen, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt, z.B. durch Schäden am Nervensystem, Skelett oder Gliedmaßen, die angeboren oder erworben (Unfall, Krankheit) sein kann. Rechtlich zählt, wenn Abweichungen vom altersgemäßen Zustand länger als sechs Monate bestehen und die Teilhabe behindern.
 

Für welche Krankheit gibt es Prozente?

Chronische Krankheiten

  • Adipositas (GdB 10-40)
  • Allergien (GdB 10-50)
  • Arthrose (GdB 10-20)
  • Bronchialasthma (GdB 0-50)
  • Chronische Schmerzen (GdB 10-70)
  • COPD (20-100)
  • Demenz (GdB 50-100)
  • Diabetes Typ 1 (GdB 50-70)

Welche Krankheit gilt als Behinderung?

Gleichstellungsgesetz 2010

Der Begriff „Behinderung“ umfasst sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen, die einen erheblichen und langfristigen Einfluss auf die Fähigkeit der Person haben, normale Alltagsaktivitäten auszuführen .

Kann ich mit einem Grad der Behinderung von 50 einen Schwerbehindertenausweis bekommen?

Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Den GdB legt das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten fest. Dort können Sie auch einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen. Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder höher.

Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung?

Grundsätzlich können alle Krankheiten, die zu einer wesentlichen und länger andauernden Funktionsbeeinträchtigung führen, den Grad der Behinderung (GdB) erhöhen, wobei besonders chronische Leiden wie Multiple Sklerose, Parkinson, schwere Depressionen, Krebsfolgen, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie neurologische Störungen wie Epilepsie relevante GdB-Werte erreichen können. Die Höhe des GdB hängt dabei stark vom Ausmaß der Einschränkung ab und wird individuell festgestellt, wobei auch die Wechselwirkung mehrerer Leiden berücksichtigt wird. 

Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Bluthochdruck?

Der Grad der Behinderung (GdB) bei Bluthochdruck hängt von der Schwere der Organschäden ab, beginnend bei GdB 20 für mäßige Fälle mit ersten Organkomplikationen (wie linksventrikuläre Hypertrophie oder Albuminurie), bis hin zu höheren Werten bei schwerer Schädigung; bei gut eingestellter Hypertonie ohne Organschäden ist der GdB meist gering (z. B. GdB 10), während bei schweren Herzproblemen oder Schrittmacher-Implantation auch GdB 50 oder mehr möglich sind, was zu Steuererleichterungen, Nachteilsausgleichen und einem Schwerbehindertenausweis führt.
 

Wer bestimmt den Grad der Behinderung?

Das Versorgungsamt ermittelt den Grad der Behinderung ( GdB ) nach Schwerbehindertenrecht – oder auch den Grad der Schädigungsfolgen ( GdS ) nach Entschädigungsrecht – anhand der eingereichten Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Welche Krankheiten gelten als chronisch krank?

Beispiele für chronische Erkrankungen sind Diabetes, Asthma, Herzkrankheiten (z. B. Koronare Herzkrankheit), Rheuma, Multiple Sklerose, chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), Allergien, psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen) sowie Hauterkrankungen (Neurodermitis) und Krebserkrankungen, die den Alltag dauerhaft beeinflussen und medizinische Betreuung über einen langen Zeitraum erfordern. 

Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Arthrose?

Der Grad der Behinderung (GdB) bei Arthrose variiert je nach Schwere der Einschränkungen und betroffenen Gelenke, typischerweise zwischen 10 (leichte Beschwerden) bis 80-100 (schwere, unheilbare Schmerzen/Funktionseinschränkungen), wobei Gelenke wie Hüfte und Knie meist höhere Werte erzielen (10-50) als z.B. Zehengelenke (10-20). Die Einstufung erfolgt anhand der offiziellen Versorgungsmedizinischen Grundsätze und hängt stark vom Ausmaß der Bewegungseinschränkung ab, ein GdB ab 50 berechtigt zum Schwerbehindertenausweis.
 

Was bedeutet 30 Behinderung?

Liegt der Grad der Behinderung bei 30 Prozent, besteht keine Schwerbehinderung. Daher können betroffene Personen, in der Regel nicht von den Vergünstigungen profitieren. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den GdB von 30 einer Schwerbehinderung gleichzusetzen und Vorteile zu erhalten.

Welche chronischen Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden?

Chronische Krankheiten wie Diabetes, Multiple Sklerose, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Rheumaformen, COPD, Asthma, psychische Leiden, chronische Schmerzen, entzündliche Darmerkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa) und Rückenleiden gelten als Behinderung, wenn sie die Teilhabe am Leben länger als sechs Monate beeinträchtigen und einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) erreichen, der von leichten Einschränkungen (GdB 10-20) bis zu Schwerbehinderung (GdB 50 und mehr) reichen kann, wobei der individuelle Grad der Beeinträchtigung entscheidend ist. 

Bei welcher Krankheit bekommt man 50% Behinderung?

Ein GdB (Grad der Behinderung) von 50 gilt als Schwerbehinderung und wird bei Krankheiten wie schweren Depressionen, Schlafapnoe, Diabetes mellitus Typ 1 mit starken Schwankungen, schwerer Migräne, schweren Herzleiden, chronischen Schmerzen (z.B. Fibromyalgie), starken Gleichgewichtsstörungen (mit Gehhilfe), Hirnschäden mit mittelschwerer Beeinträchtigung, bestimmten Krebsarten (z.B. Non-Hodgkin-Lymphom nach Remission) oder nach Amputationen (z.B. Hand) festgestellt. Die Beurteilung hängt von der individuellen Auswirkung auf die Teilhabe ab, nicht nur von der Diagnose.
 

Welche verschiedenen Arten von Behinderung gibt es?

Arten der Behinderung

  • Körperliche Behinderungen.
  • Sogenannte geistige Behinderungen.
  • Seelische Behinderungen (psychische Erkrankungen)
  • Hörschädigungen (Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit)
  • Sehschädigung (Blindheit oder Sehbehinderung)
  • Lernbehinderungen.
  • Sprachbehinderungen.
  • Verhaltensstörungen.

Welche Krankheiten werden für einen Schwerbehindertenausweis anerkannt?

Schwerbehinderung (GdB 50) kann durch eine Vielzahl von Krankheiten verursacht werden, die das Leben maßgeblich beeinträchtigen, darunter chronische Erkrankungen wie Diabetes, Multiple Sklerose, chronische Schmerzen (z. B. Fibromyalgie), Krebs, Entzündliche Darmerkrankungen (CED), neurologische Störungen (z. B. Parkinson, Epilepsie) sowie psychische Erkrankungen (z. B. schwere Depressionen, Demenz), aber auch Sinnes- oder Körperbehinderungen (z.B. Amputationen). Entscheidend ist der Grad der Behinderung (GdB), der je nach Schwere und Ausmaß der Funktionsstörung festgelegt wird und nicht die Krankheit selbst, wie Betanet erklärt. 

Was steht mir mit 50 GdB zu?

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und damit verbundene Vorteile wie 5 Tage Zusatzurlaub, erhöhten Kündigungsschutz, Befreiung von Mehrarbeit, Steuererleichterungen (z.B. 1.140 € Pauschbetrag), und ggf. Nachteilsausgleiche wie vergünstigte ÖPNV-Nutzung (mit Merkzeichen G) oder Kfz-Steuerermäßigung. Diese Vorteile hängen vom Ausweis ab und werden oft durch zusätzliche Merkzeichen wie „G“ (erheblich beeinträchtigte Mobilität) erweitert, die weitere Leistungen ermöglichen (z.B. Freifahrt, Parkausweis). 

Welche Vorteile hat man mit einem Grad der Behinderung von 50?

Ein GdB von 50 gewährt wesentliche Vorteile wie 5 Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz, Steuerentlastung (1.140 € Pauschbetrag), Unterstützung bei der Arbeitsplatzausstattung und die Möglichkeit zum früheren Renteneintritt; viele weitere Vergünstigungen, etwa bei ÖPNV, Rundfunkbeitrag oder Hilfsmitteln, erfordern zusätzlich bestimmte Merkzeichen wie G (erheblich gehbehindert) oder Bl (blind).
 

Welcher GdB bei welcher Krankheit Tabelle?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird nicht pauschal pro Krankheit festgelegt, sondern hängt von der Schwere, Häufigkeit und den Auswirkungen der Beeinträchtigungen ab; Beispiele sind depressive Störungen (20–70), Morbus Crohn/Colitis ulcerosa (30–60), Arthrose (20–50) oder Krebs (50–100 während Behandlung), wobei die GdB-Werte immer individuellen Spannen (z.B. bei Demenz 50–100) entsprechen und letztlich vom Versorgungsamt bewertet werden. Es gibt keine starre Tabelle, da die Einschränkungen im Alltag entscheidend sind.
 

Wann gilt eine Person als Mensch mit Behinderung?

(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Welche Krankheiten kann man beim Versorgungsamt geltend machen?

Beim Versorgungsamt können Sie jede Krankheit geltend machen, die zu einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung führt und Ihren Alltag einschränkt, um einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen; dazu gehören chronische Leiden wie Diabetes, Asthma, Rheuma, Multiple Sklerose, psychische Störungen (Depression, PTBS) und Krebs, aber auch neurologische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Seh- und Hörstörungen, Muskelerkrankungen oder Folgen von Unfällen (z.B. Hirnverletzungen), wobei die Anerkennung vom Ausmaß der Einschränkung abhängt.
 

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