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Welchen Zweck hat das Widerspruchsverfahren?

Gefragt von: Karsten Schmitt  |  Letzte Aktualisierung: 20. September 2022
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Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens
Ermöglicht es eine letzte umfassende Überprüfung der Maßnahme durch die Verwaltung vor der gerichtlichen Klage und bezweckt damit eine Selbstkontrolle der Verwaltung.

Welche Funktion hat das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den Sozialgerichten im ersten Rechtszug somit vorgeschaltet und dient der Selbstkontrolle der Verwaltung unter Beteiligung der Selbstverwaltung.

Warum gibt es das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht gegen einen Verwaltungsakt, Teil 1. Ist man als Bürger mit einem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden, so gibt es Möglichkeiten, den Bescheid überprüfen und ggf. ändern zu lassen.

Welchen Sinn hat das Vorverfahren?

§ 68 II VwGO bei der Verpflich- tungsklage ein Vorverfahren erforderlich. Zum einen soll es der Behörde die Möglichkeit verschaffen, ihre Entscheidung erneut zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Es wird daher die Rechtmäßigkeit und die Zweck- mäßigkeit der Verwaltungsentscheidung überprüft.

Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht ein- verstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Wann Widerspruchsverfahren?

Frist beim Widerspruch

In der Regel beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Eingang des Verwaltungsaktes. Ausnahmen gelten nur in den Fällen, in denen es versäumt worden ist, den Betroffenen auf diese Frist hinzuweisen. Die Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

Was bedeutet ein Widerspruch?

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Ist ein Widerspruch ein Vorverfahren?

Mit dem Widerspruch beginnt das Vorverfahren, in dem die Be- hörde den Verwaltungsakt überprüft. Das Vorverfahren wird durch den von der Be- hörde zu erlassenden Widerspruchsbescheid abgeschlossen. Gegen den Wider- spruchsbescheid können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Klage erheben.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Wer kann Widerspruch erheben?

Widerspruchsbefugnis. Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen kann nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist bei demjenigen, der Adressat eines Verwaltungsaktes ist, unproblematisch der Fall, da er als Adressat nämlich immer zumindest in seiner durch Art. 2 Abs.

Was ist das Widerspruchsrecht?

Bei dem Widerspruchsrecht bzw. Widerspruch handelt es sich um ein Rechtsmittel welches gegen einen Mahnbescheid, Arrest oder eine einstweilige Verfügung eingesetzt wird. In den meisten Fällen führt dieser zu einer mündlichen Verhandlung oder eine Entscheidung durch ein Urteil.

Wie endet ein Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Wann ist ein Widerspruch unbegründet?

Wurde ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie keine Handhabe mehr gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung haben. Es sind in einem solchen Fall immer noch andere Möglichkeiten zum Rechtsbehelf möglich. Eine Option ist es, Klage beim zuständigen Gericht einzulegen.

Wer darf Widerspruch bearbeiten?

Wird ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt erhoben, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, diesen auf seine Rechtmäßigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern beziehungsweise aufzuheben.

Ist das Widerspruchsverfahren ein Verwaltungsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt. Das Widerspruchsverfahren wird durch einen Abhilfebescheid oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

Was wird im Vorverfahren geprüft?

Besteht die gesetzlich eingeräumte Befugnis, gegen einen Verwaltungsakt (VA) den Rechtsbehelf des Widerspruchs zu erheben, überprüft die zuständige Behörde im Rahmen des V. die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit dieses mit dem Widerspruch angegriffenen Ausgangsbescheids (§ 68 VwGO).

Wie lange dauert ein Widerspruch?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Wer erlässt den widerspruchsbescheid?

Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat die Widerspruchsbehörde die gesetzliche Aufgabe, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Der Widerspruchsbescheid hat eine doppelte Funktion: Zum einen schließt er das Rechtsbehelfsverfahren (Anm.: Widerspruchsverfahren) ab.

Wo ist der Widerspruch geregelt?

Der Widerspruch eröffnet im Verwaltungsprozess das Vorverfahren vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage, § 69 VwGO. Ohne Vorverfahren kann, abgesehen von der Möglichkeit einer Untätigkeitsklage (vgl. § 75 VwGO), grundsätzlich keine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhoben werden (vgl. § 68 VwGO).

Wie wird ein Widerspruch bearbeitet?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Was folgt auf einen Widerspruch?

Dabei ist die Verfahrensreihenfolge zu beachten: Widerspruch, Klage, Berufung und Revision.

Was ist bei einem Widerspruch zu beachten?

Der Widerspruch muss zwingend folgende Angaben enthalten:
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Person, die Widerspruch einlegt.
  • Datum des Widerspruchs.
  • Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  • Datum und das Akten oder Geschäftszeichen (genaue Bezeichnung), gegen den Widerspruch eingelegt wird.