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Welche Zuzahlungen werden von der Krankenkasse erstattet?

Gefragt von: Heinz-Dieter Dittrich  |  Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2026
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Krankenkassen erstatten keine Zuzahlungen im eigentlichen Sinne, sondern berechnen diese gesetzlich vorgeschrieben für Leistungen wie Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel (Physiotherapie etc.), Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationen und Fahrkosten, wobei die Höhe gestaffelt ist (oft 10 % der Kosten, min. 5 €, max. 10 €) und für Kinder unter 18 Jahren meist entfällt (außer bei Fahrtkosten). Wer die gesetzliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens) erreicht, kann sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen.

Was zählt alles zu Zuzahlungen der Krankenkasse?

Versicherte ab 18 Jahren müssen zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten, z.B. zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten und Fahrtkosten.

Was bekommt man von der Krankenkasse erstattet?

Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.

Was fällt nicht unter die Zuzahlungsbefreiung?

Nicht alles, das Sie selbst bezahlt oder wofür Sie eine Zuzahlung geleistet haben, kann bei der Belastungsgrenze berücksichtigt werden. Nicht angerechnet werden: Eigenanteile zum Zahnersatz. Eigenanteile für Hilfsmittel, die gleichzeitig Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, zum Beispiel orthopädische Schuhe.

Wie kann ich zu viele Zuzahlungen erstattet bekommen?

Wenn Sie zu viele Zuzahlungen geleistet haben, weil Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze (meist 2 % des Bruttoeinkommens) überschritten haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen und sich für den Rest des Jahres befreien lassen, indem Sie den Antrag zusammen mit Einkommensnachweisen und allen Zuzahlungsbelegen einreichen, was auch rückwirkend für bis zu vier Jahre möglich ist. Bei chronischen Krankheiten liegt die Grenze bei 1 %. 

Zuzahlungsbefreiung

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Wann bekommt man eine Rückerstattung von der Krankenkasse?

Die Grundregel ist einfach: Wer zwölf Monate lang keine Arztbehandlungen, keine verschreibungspflichtigen Medikamente und keine Krankenhausleistungen auf Kosten der Krankenkasse nutzt, hat Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.

Ist eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner bei der Krankenkasse möglich?

Rentner können sich von Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreien lassen, wenn ihre jährlichen Ausgaben (Medikamente, Hilfsmittel etc.) eine individuelle Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens überschreiten; bei chronischer Krankheit sinkt diese auf 1 %. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse, indem man Einkommensnachweise und Belege einreicht, um entweder eine vorzeitige Befreiung oder eine Erstattung zu erhalten. Für Rentner gelten keine speziellen Sonderregeln, ihre Rente zählt als Einkommen.
 

Welche Kosten zählen bei der Zuzahlungsbefreiung?

Zur Anrechnung für eine Zuzahlungsbefreiung gehören die gesetzlichen Zuzahlungen für ausschließlich diese Leistungsarten:

  • Arznei- und Verbandmittel.
  • Fahrkosten.
  • Haushaltshilfe.
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen)
  • Hilfsmittel.
  • Häusliche Krankenpflege.
  • Soziotherapie.
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus.

Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre geleisteten Zuzahlungen für Medikamente, Therapien etc. die persönliche Belastungsgrenze erreichen, die bei 2 % des jährlichen Brutto-Haushalts-Einkommens liegt (bei chronisch Kranken nur 1 %), und Sie können die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres beantragen. Bewahren Sie alle Quittungen auf; wenn die Grenze überschritten ist, können Sie eine Befreiung beantragen und bekommen zu viel gezahlte Beiträge erstattet. 

Wie bekomme ich 500 Euro von der Krankenkasse?

Was musst du tun, um den 500 Euro BU Zuschuss zu erhalten? Das ist relativ simpel. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und die für dein Alter gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, weshalb dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Welche Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen?

Krankenkassen übernehmen nicht medizinisch notwendige Leistungen, wie Schönheits-OPs, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, viele alternative Heilmethoden, professionelle Zahnreinigung oder vollumfänglichen Zahnersatz, sowie Kosten für Privatärzte, Chefarztbehandlung oder Fahrtkosten, und auch Dinge wie Brillen, Hörgeräte (nur Zuschuss), Empfängnisverhütungsmittel (außer Kondome) und häusliche Pflege über Grundbedarf hinaus. Grundsätzlich zahlen sie nur, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist (Regelleistung), alles andere sind Selbstzahlerleistungen (IGeL) oder erfordern eine Zusatzversicherung. 

Was wird alles von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die grundlegende medizinische Versorgung wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Therapien (Physio, Psychotherapie) und Vorsorgeuntersuchungen (Impfungen, Krebsvorsorge) sowie einen Teil der Kosten für Zahnersatz und Hilfsmittel; der Leistungskatalog ist bundesweit bei allen Kassen gleich, wobei Zusatzleistungen je nach Kasse variieren können. 

Wann bekommt man eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente?

Die Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente (und andere Leistungen) beginnt, sobald Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, die meist bei 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens liegt – für chronisch Kranke bei 1 %. Sie können die Befreiung beantragen, sobald Sie diese Grenze innerhalb eines Jahres überschritten haben, und erhalten dann für den Rest des Jahres eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen.
 

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung im Krankenhaus?

Die Zuzahlung im Krankenhaus beträgt für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 10 Euro pro Kalendertag, maximal jedoch für 28 Tage pro Jahr. Das Krankenhaus rechnet diesen Betrag direkt mit Ihnen ab, es sei denn, Sie haben eine Befreiung wegen geringer Zuzahlungen oder sind von Zuzahlungen befreit. Nach den ersten 28 Tagen im Jahr fallen keine weiteren Kosten für die Krankenhaus-Zuzahlung an. 

Was ist alles von der Zuzahlung befreit?

Bei einer Zuzahlungsbefreiung zählt man alle gesetzlichen Zuzahlungen wie für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankengymnastik, Massagen, Fahrten, Haushaltshilfe, Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen zusammen, bis die jährliche Belastungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens, 1% bei chronisch Kranken) erreicht ist; Kinder unter 18 sind generell befreit (außer bei Fahrtkosten). Nicht angerechnet werden Eigenanteile wie bei Zahnersatz oder Brillen, da dies keine Zuzahlungen sind.
 

Bei welchem Rezept muss man selber zahlen?

Das grüne Rezept

Der Patient muss zunächst den vollen Betrag selber zahlen. Einige Krankenkassen erstatten dennoch die Kosten als besondere Leistung. Ist dies nicht (oder nur teilweise) der Fall, können die Kosten (mit Quittung) als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Welche Befreiungen gibt es für Rentner?

Die Befreiung gilt für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege (nach SGB XII oder Kriegsopferfürsorge)
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Pflegefreibeträgen (Lastenausgleichsgesetz)

Wann ist ein Rentner von der Zuzahlung befreit?

Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Kosten die persönliche Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens überschreiten; für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei nur 1 %. Man muss die Befreiung bei der Krankenkasse beantragen, sobald die Grenze erreicht ist, und alle Zuzahlungsbelege einreichen. Bei chronischer Krankheit (z. B. Pflegegrad 3+ oder GdB 60+), die ärztlich bescheinigt wird, kann man die reduzierte 1%-Grenze nutzen, was oft schon bei niedrigeren Einkommen eine Befreiung ermöglicht. 

Warum muss ich 10 Euro Zuzahlung für den Rettungswagen zahlen?

Ja, für Rettungsfahrten mit dem Rettungswagen gibt es eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, die aber auf maximal 10 Euro pro Fahrt begrenzt ist, wobei mindestens 5 Euro fällig werden – dies gilt auch für Kinder und Jugendliche und ist bei medizinischer Notwendigkeit (vom Arzt bescheinigt) an die Krankenkasse zu zahlen, die dann den Rest übernimmt, wobei es auch Befreiungsmöglichkeiten gibt. 

Was zählt nicht zur Zuzahlungsbefreiung?

Gesetzlich Versicherte müssen teilweise noch weitere Kosten für ihre Gesundheit selbst tragen, z.B. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder finanzielle Eigenbeiträge zum Zahnersatz. Diese werden bei der Berechnung der Zuzahlungsbefreiung jedoch nicht berücksichtigt.

Für wen lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung?

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich für Sie, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei allen gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent – und bei chronisch Kranken bei einem Prozent – des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus für Rentner?

Rentner zahlen im Krankenhaus wie alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren 10 Euro pro Tag, maximal für 28 Tage im Jahr, können sich aber bei Überschreiten der Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (oder 1 % bei chronischer Krankheit) befreien lassen, indem sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Auch bei Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung fallen 10 Euro pro Tag an, wobei hier die Grenze bei 42 Tagen (14 bei Anschlussheilbehandlung) liegt, aber auch hier eine Befreiung möglich ist.
 

Was steht mir als chronisch kranker zu?

Als chronisch Kranker stehen Ihnen vor allem finanzielle Entlastungen bei den Zuzahlungen zu: Sie können sich von Zuzahlungen befreien lassen, sobald 1 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens erreicht ist (statt der üblichen 2 %), was durch einen Antrag bei der Krankenkasse erfolgt. Zudem können Sie je nach Schwere und Art der Erkrankung einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen, was steuerliche Vorteile und weitere Nachteilsausgleiche ermöglicht, sowie finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfen oder Hilfsmittel über Pflegeleistungen oder das Sozialamt erhalten. 

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