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Welche Zuschläge sind steuer und SV frei?

Gefragt von: Frau Dr. Sophia Klein B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2023
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Steuer- und beitragsfrei sind nur die Sonntagszuschläge, die Feiertagszuschläge und die Nachtarbeitszuschläge - und die auch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Alle anderen Zuschläge sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.

Welche Zuschläge sind steuer und Sozialversicherungsfrei?

Gehaltszuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Alle anderen Zuschläge, wie Überstundenzuschläge, Mehrarbeitszuschläge oder Schichtzuschläge sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Sind Zuschläge SV frei?

In der Sozialversicherung sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) steuerfreie SFN-Zuschläge nur insoweit beitragsfrei, als sie sich aus einem Grundlohn von bis zu 25 Euro pro Stunde berechnen.

Welche Zulagen sind SV pflichtig?

Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei.

Ist Nachtzuschlag steuer und SV frei?

Generell sind Nachtzuschläge bis 25 Prozent von der Lohnsteuer befreit. Dies betrifft die Arbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr. Wenn ein Mitarbeiter vor 0 Uhr mit der Nachtschicht beginnt, erhöht sich der steuerfreie Zuschlag für die Zeit von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent.

Steuerfreie Zuschläge

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Welche schichtzuschläge sind steuerfrei?

Die Steuerfreiheit richtet sich nach der Höhe der Zuschläge: Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr: 25 Prozent des Grundlohns. Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr bei Beginn der Schicht vor 0 Uhr: 40 Prozent des Grundlohns.

Was kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen 2022?

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.

Was sind steuerpflichtige Zuschläge?

Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge immer steuerpflichtig

Steuer- und beitragsfrei sind nur die Sonntagszuschläge, die Feiertagszuschläge und die Nachtarbeitszuschläge - und die auch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Alle anderen Zuschläge sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.

Welche Entgelte sind Sozialversicherungsfrei?

Zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte Beträge zählen nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn sie lohnsteuerfrei sind. Dies gilt allerdings nicht für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, pro Arbeitsstunde 25 EUR übersteigt.

Welche Leistungen sind Sozialversicherungsfrei?

Wehrdienstleistende, Strafgefangene, Erziehende oder Personen in Pflegezeit. Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten oder Personen, die das Lebensjahr für einen Anspruch auf eine Regelaltersrente vollendet haben, müssen sich nicht versichern.

Welche Zuschläge sind nicht steuerfrei?

Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei (Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen - Bundesfinanzhof vom 15.09.2011, VI R 6/09).

Sind Überstunden Sozialversicherungsfrei?

Überstundenvergütungen sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. [1] § 14 Abs. 1 SGB IV.

Was heisst steuer und Sozialversicherungsfrei?

Wenn die Leistung steuerfrei ist, folgt daraus, dass auch keine Sozialabgaben anfallen.

Welche Entgeltbestandteile sind nicht sozialversicherungspflichtig?

Steuerfreie Entgeltbestandteile reduzieren sozialversicherungspflichtiges Brutto. Bei zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährten lohnsteuerfreien einmaligen Einnahmen, laufenden Zulagen, Zuschlägen, Zuschüssen oder ähnlichen Einnahmen, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.

Was sind beitragsfreie Entgelte?

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können Anspruch auf zusätzliches Entgelt in Form von Zulagen, Entschädigungen, Ersätzen, Vergütungen, Aufwendungsersätzen etc. haben, die nicht zum beitragspflichtigen Entgelt gehören.

Sind nachtzuschläge Sozialversicherungsfrei?

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.

Was ist alles steuerfrei?

Steuerfreie Einnahmen in Form von staatlichen Zuschüssen Einige soziale Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, aber auch Stipendien sind steuerfrei.

Ist Spätschicht steuerfrei?

bis zu 25 % für Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. Wenn die Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr erfolgt, werden für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr bis zu 40 % steuerfrei gewährt.

Welche steuerfreien Zahlungen gibt es?

Sonderzahlungen bis 3.000 Euro steuerfrei

Mit der Inflationsausgleichsprämie befreit der Bund zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zur Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Wer bekommt die 3000 € Prämie?

In den Jahren 2023 und 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte aus allen Bereichen der Caritas 3.000 Euro unter Ausschöpfung der gesetzlichen Regelung der Steuer- und Abgabenfreiheit. Auszubildende bei der Caritas werden 1.000 Euro bekommen. Davon profitieren rund 650.000 Beschäftigte des Wohlfahrtsverbandes.

Wer bekommt 3000 Euro steuerfrei?

Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – ganz gleich, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobber, Auszubildende und arbeitende Rentner die unversteuerte Prämie erhalten.

Welche Feiertage werden mit 150% bezahlt?

Es gibt Feiertage, die werden als „besondere Feiertage“ eingestuft. Dazu zählen beispielsweise der 1. Mai, aber auch der Heiligabend – allerdings ab 14 Uhr – und die beiden Weihnachtsfeiertage. Für Arbeitnehmer, die am diesen Feiertagen arbeiten, darf ein steuerfreier Zuschlag in Höhe von 150 % gezahlt werden.

Ist Samstagszuschlag steuerfrei?

Nach dem TV-L wird der Zuschlag für Samstagsarbeit für die Zeit von 13 bis 21 Uhr gewährt (§ 8 Abs. 1 TV-L). Dieser Zeitzuschlag für Samstagsarbeit ist nunmehr für die Zeitspanne von 20 bis 21 Uhr bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei, analog zum Zeitzuschlag für Nachtarbeit.

Wie hoch ist der steuerfreie sonntagszuschlag?

SFN-Zuschläge nur bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei

Allerdings gilt die Steuerfreiheit nur bis zu einer bestimmten prozentualen Höhe und wird am Grundlohn, also dem Stundenlohn, gemessen. Der Grundlohn ist auf 50,00 Euro pro Stunde gedeckelt und nur bis zu der Höchstgrenze von 25,00 Euro beitragsfrei.

Was ist steuerfrei Aber SV pflichtig?

In allen Fällen darf der Sachbezug in seinem Wert die Freigrenze von € 50,00 (bis 2021: € 44,00) monatlich pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Bei auch nur geringfügigem Übersteigen dieser Grenze wird der volle Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.