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Welche Versicherung bei Schäden in Mietwohnung?

Gefragt von: Meinhard Albrecht  |  Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026
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Für Schäden in der Mietwohnung ist hauptsächlich die Private Haftpflichtversicherung zuständig, da sie Mietsachschäden an fest verbautem Inventar wie Böden, Türen oder Einbauküchen abdeckt (außer bei Vorsatz oder typischem Verschleiß). Schäden an eigenen Möbeln zahlt die Hausratversicherung. Eine separate Glasversicherung deckt Schäden an Fenstern ab, die die Haftpflicht nicht übernimmt.

Welche Versicherung deckt Mieterschäden?

Die meisten Schäden, für die Sie haften, sind über Ihre Privathaftpflicht versichert. Seien Sie bei der Wohnungsabgabe persönlich dabei. Und nehmen Sie auch das Übernahmeprotokoll mit, das Sie beim Einzug unterschrieben haben. Genau wie den Mietvertrag.

Für welche Schäden haftet ein Mieter?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Welche Versicherung braucht man bei einer Mietwohnung?

Für eine Mietwohnung sind die Privathaftpflichtversicherung (schützt vor Schäden an Dritten, inkl. Mietsachschäden) und die Hausratversicherung (sichert eigenes Hab und Gut gegen Feuer, Wasser, Einbruch) die wichtigsten Versicherungen; optional sind eine Glasversicherung (für viel Glas) und eine Rechtsschutzversicherung (bei Mietstreitigkeiten) sinnvoll. Der Vermieter kümmert sich um das Gebäude (Wohngebäudeversicherung), Sie als Mieter um Ihren persönlichen Besitz.
 

Wer bezahlt, wenn man als Mieter etwas in der Wohnung kaputt macht?

Selbstverschulden: Wenn der Mieter Wände, Waschbecken, Fliesen oder andere Gegenstände beschädigt, muss er die Reparatur ebenfalls selbst bezahlen. Auch wenn der Schaden durch ein Missgeschick entstanden ist, trägt der Mieter oder dessen Haftpflichtversicherung die Kosten.

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Welche Versicherung zahlt bei Schäden in Mietwohnung?

Für Schäden in der Mietwohnung ist hauptsächlich die Private Haftpflichtversicherung zuständig, die fest verbaute Teile (Fußböden, Türen, Waschbecken) abdeckt, aber oft keine Verschleiß-, Heizungs-, Elektro- oder Glasschäden. Für Schäden an eigenen beweglichen Sachen (Möbel, Elektrogeräte) kommt die Hausratversicherung auf, während eine separate Glasversicherung (Fenster) und ggf. eine Mieter-Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten mit dem Vermieter sinnvoll sein können. 

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Welche Versicherung ist die beste für Mieter?

Eine Hausratversicherung für Mieter bietet finanziellen Schutz, falls Ihre persönlichen Gegenstände in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus durch Feuer, Einbruch oder Überschwemmung verloren gehen oder beschädigt werden. Sie wird auch als Mieter-Hausratversicherung oder Hausratversicherung bezeichnet.

Welche 5 Versicherungen sind Pflicht?

Die 5 Pflichtversicherungen (auch 5 Säulen der Sozialversicherung) in Deutschland sind: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, die Arbeitnehmer vor Risiken wie Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfällen schützen und durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden. Sie bilden das Fundament der sozialen Sicherung und sind für die meisten Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.
 

Ist eine Hausratversicherung als Mieter sinnvoll?

Nein, eine Hausratversicherung ist für Mieter gesetzlich nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert, um das eigene bewegliche Eigentum (Möbel, Elektronik etc.) vor Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm etc. zu schützen, da die Gebäudeversicherung des Vermieters nur das Gebäude selbst abdeckt. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Abschluss fordert, ist meist unwirksam, dennoch schützen Sie sich damit vor hohen finanziellen Verlusten beim Ersatz Ihres Inventars. 

Welche Schäden muss ich als Mieter bezahlen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Sind Dübellöcher normale Abnutzung?

Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.

Was für Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie versehentlich Dritten zufügen, wie z.B. Heilkosten bei Verletzungen, Reparaturen an geliehenen Gegenständen, Mietsachschäden (z.B. an einer Wohnung) oder Schlüsselverlust. Sie prüft auch unberechtigte Forderungen (passiver Rechtsschutz) und deckt oft auch grobe Fahrlässigkeit ab, schließt aber absichtliche Schäden aus. 

Wer zahlt, wenn ich ein Ceranfeld in meiner Mietwohnung beschädige?

Wer für ein beschädigtes Ceranfeld zahlt, hängt vom Verursacher, Eigentümer und Grund des Schadens ab: Bei selbstverschuldetem Schaden haftet der Mieter (oft über Privathaftpflicht oder Glasversicherung). Gehört das Ceranfeld zum Vermieter (Einbauküche), zahlt dieser bei Verschleiß oder Defekten, Mieter zahlen nur bei eigenem Verschulden oder wenn der Schaden absichtlich/grob fahrlässig verursacht wurde, wobei die private Haftpflicht oder eine spezielle Glasversicherung greift.
 

Welche Versicherung muss der Mieter bezahlen?

Als Mieter sind die Privathaftpflichtversicherung (deckt Schäden an der Mietsache und Dritten ab, wie z.B. ausgelaufene Waschmaschinen) und die Hausratversicherung (schützt Ihr Eigentum vor Feuer, Wasser, Einbruch) die wichtigsten Versicherungen, da sie vor hohen Kosten schützen. Ergänzend sind eine Rechtsschutzversicherung (bei Streitigkeiten mit dem Vermieter), eine Glasversicherung (oft in Hausrat oder Haftpflicht integriert) und eine Hundehalterhaftpflicht (falls nötig) sinnvoll. 

Wer zahlt, wenn die Badewanne defekt ist?

Vermieter zahlt bei normaler Abnutzung oder altersbedingten Schäden. Mieter haftet bei selbstverschuldeten Schäden – hier greift oft die Haftpflichtversicherung.

Welche Versicherungen sind nötig für eine Wohnung?

Für eine Wohnung sind die wichtigsten Versicherungen die Privathaftpflichtversicherung (deckt Schäden an Dritten ab, auch Mietsachschäden) und die Hausratversicherung (schützt Ihr Eigentum wie Möbel, Elektronik vor Feuer, Wasser, Einbruch). Als Mieter brauchen Sie primär diese beiden; als Eigentümer kommt die Wohngebäudeversicherung hinzu, die das Gebäude selbst absichert. Eine Rechtsschutzversicherung ist für Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn ratsam. 

Welche Versicherungen sind sinnlos?

Unnötige Versicherungen sind oft solche für kleine Risiken, die man selbst tragen kann (Handy-, Brillen-, Reisegepäckversicherung, Glasbruchversicherung, Fahrradversicherung), sowie kapitalbildende Policen (Kapitallebens-, private Rentenversicherungen) wegen hoher Kosten und geringer Rendite. Auch Restschuldversicherungen, Insassenunfallversicherungen (oft durch Kfz-Haftpflicht abgedeckt) und spezielle Krankenhaustagegeldversicherungen sind meist verzichtbar. 

Welche Versicherung sollte man auf jeden Fall haben?

Man sollte mindestens eine Krankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben, da diese Existenzrisiken absichern; dazu kommen die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht (wenn ein Fahrzeug vorhanden ist) und je nach Lebenssituation eine Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung und eine Altersvorsorge. Sinnvoll sind auch eine Auslandskrankenversicherung und eine Zahnzusatzversicherung, während Versicherungen wie Handy- oder Glasbruch oft unnötig sind. 

Welche Versicherung sollte man als Mieter abschliessen?

Für eine Mietwohnung wird in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung verlangt. Als Mieter:in sollten Sie eine Hausratversicherung abschliessen. Zum Hausrat gehört alles, was sich in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Welche Versicherung ist für Vermieter sinnvoll?

Als Vermieter sind die wichtigsten Versicherungen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Schutz bei Personenschäden durch die Immobilie) und die Wohngebäudeversicherung (Schutz vor Schäden am Gebäude selbst wie Feuer, Wasser, Sturm). Sinnvoll sind zudem eine Mietausfallversicherung (gegen Mietausfälle und Mietnomaden) und eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung (bei Rechtsstreitigkeiten mit Mietern), während die Hausverwaltung oft die Versicherung für eine Eigentümergemeinschaft abschließt.
 

Welche Versicherung ist die beste für Mietrecht?

Für wen ist eine Mietrechtsschutzversicherung sinnvoll? Für Mieter und Mieterinnen, die finanzielle Risiken minimieren möchten, ist eine Mietrechtsschutzversicherung die richtige Wahl. Im Gegensatz zu einem Mieterverein übernimmt die Versicherung auch Prozess- und Gerichtskosten.

Was für Schäden muss der Mieter aufkommen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Welche Versicherung übernimmt Schäden in der Mietwohnung?

Für Schäden in der Mietwohnung ist hauptsächlich die Private Haftpflichtversicherung zuständig, die fest verbaute Teile (Fußböden, Türen, Waschbecken) abdeckt, aber oft keine Verschleiß-, Heizungs-, Elektro- oder Glasschäden. Für Schäden an eigenen beweglichen Sachen (Möbel, Elektrogeräte) kommt die Hausratversicherung auf, während eine separate Glasversicherung (Fenster) und ggf. eine Mieter-Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten mit dem Vermieter sinnvoll sein können. 

Welche Reparaturen muss ein Mieter selbst bezahlen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

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