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Welche Reparaturen muss Mieter übernehmen?

Gefragt von: Fabian Stephan B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026
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Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.

Welche Reparaturkosten müssen Mieter übernehmen?

Mietverträge müssen daher zwei Kostengrenzen enthalten: die maximalen Kosten für eine einzelne Reparatur und den Gesamtbetrag für Kleinreparaturen pro Jahr. Gerichte halten bis zu 100 Euro für Kleinreparaturen für angemessen. Vermieter können bis zu 8 % der jährlichen Nettokaltmiete für Kleinreparaturen verlangen.

Welche Reparaturkosten muss ich als Vermieter übernehmen?

Der Gesamtbetrag für alle Reparaturen umfasst regelmäßig maximal 8% der jährlichen Nettokaltmiete. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Vermieter keine Beteiligung des Mieters an den Kosten fordern kann, wenn die Reparaturrechnung höher als die vereinbarte Obergrenze für die Einzelreparatur liegt.

Welche Reparaturen muss der Mieter selbst machen?

die Mieterin die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss. Ein Typischer Fall ist der tropfende Wasserhahn oder die kaputte Toilettenspülung. Viele Kleinreparaturklauseln, die sich in Mietverträgen finden, sind allerdings unwirksam.

Welche Schäden muss der Mieter übernehmen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Welche Reparaturen muss ein Mieter übernehmen?

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Welche Reparaturen muss der Mieter selber zahlen?

Kleiner Unterhalt: Was Mietende zahlen müssen

  • Glühbirnen auswechseln.
  • Duschschläuche oder WC-Brillen ersetzen.
  • Scharniere ölen.
  • Abflüsse mit Hausmitteln entstopfen.

Welche Kleinreparaturen muss ich als Mieter bezahlen?

Mieter müssen Kleinreparaturen zahlen, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag existiert, die Kosten für häufig genutzte, leicht zugängliche Teile (z. B. Lichtschalter, Wasserhahn, Rollladengurt) betrifft und bestimmte Obergrenzen einhält: meist maximal 100 € pro Einzelreparatur und jährlich 8 % der Nettokaltmiete (oder eine fixe Summe), wobei der Mieter bei Überschreitung der Einzelgrenze komplett entfällt und die Reparatur immer vom Vermieter beauftragt werden muss.
 

Welche Reparaturen muss ich als Mieter selbst bezahlen?

Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete laufende Betriebskosten tragen, die im Mietvertrag festgelegt sind, darunter Kosten für Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege und Beleuchtung der Allgemeinflächen. Auch Wartung, Versicherung und bestimmte kleinere Reparaturen (Kleinreparaturen) können umgelegt werden, wenn dies vereinbart wurde, während Instandhaltungskosten Sache des Vermieters sind. 

Welche Reparaturen sind nicht umlagefähig?

Die nicht umlagefähigen Nebenkosten im Überblick:

  1. Instandhaltungskosten. ...
  2. Reparaturkosten. ...
  3. Verwaltungskosten. ...
  4. Einige Versicherungen. ...
  5. Anschaffung und Installation von Brand- und Rauchschutzgeräten. ...
  6. Einmalige Reinigungskosten. ...
  7. Neuanschaffung von Gartengeräten und die Anlage eines Gartens.

Wer zahlt defekte Klospülung?

Bei einer defekten Toilettenspülung zahlt grundsätzlich der Vermieter als Instandhaltungspflicht, außer es greift eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag (oft bis 100-120 €, betrifft nur häufig genutzte Teile wie Spülkasten-Füllventil) oder der Mieter hat den Schaden selbst verschuldet. Der Mieter muss den Schaden sofort melden und bei nachlaufendem Wasser die Mehrkosten tragen, wenn er dies versäumt.
 

Welche Schäden zählen nicht zu den Kleinreparaturen?

Hierzu gehören beispielsweise die Duschbrause, Rollläden, Fenster- und Türgriffe, Lichtschalter, Steckdosen oder Jalousien. Ausgeschlossen von Kleinreparaturen sind etwa Schäden an der Heizung oder ein defektes Zuleitungsrohr zur Badewanne.

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Wer muss einen neuen Wasserhahn bezahlen, Mieter oder Vermieter?

Die Kosten dafür dürfen jedoch eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Die Kostenübernahme für einen defekten Wasserhahn hängt von der Ursache ab: Der Vermieter trägt die Kosten bei regulärem Verschleiß oder Verkalkung, während der Mieter für Schäden durch unsachgemäße Nutzung verantwortlich ist.

Welche Instandhaltungspflichten haben Mieter?

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Hauptverantwortung für Instandhaltung, doch Mieter können durch Klauseln im Vertrag zu Kleinreparaturen verpflichtet werden, wenn diese Schäden in ihrem direkten Einflussbereich (z.B. Armaturen, Fenstergriffe) betreffen und eine jährliche Kostengrenze (oft ca. 6-8% der Jahresmiete) sowie einen Einzelbetrag (ca. 100-150€) nicht überschreiten. Auch für die Instandhaltung von Mieter-eigenen Einbauten (z.B. einer selbst installierten Küche) ist der Mieter zuständig. 

Wer zahlt, wenn der Rolladengurt gerissen ist, der Mieter oder der Vermieter?

Bei einem gerissenen Rolladengurt zahlt meist der Mieter, wenn eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag existiert und der Schaden durch normalen Verschleiß oder häufige Nutzung entstanden ist. Der Vermieter zahlt, wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung (z.B. Gewalt) verursacht wurde, keine Kleinreparaturklausel vorhanden ist oder der Schaden am Rolladenkasten (außen) liegt, da dies für Mieter zu gefährlich wäre. 

Welche Reparaturen muss der Mieter zahlen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Wer zahlt, wenn der Mieter das Waschbecken kaputt macht?

Wer zahlt, wenn das Waschbecken kaputt ist, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat; bei selbstverschuldeten Schäden zahlt der Mieter (ggf. über Haftpflicht), bei Verschleiß oder ohne Mieterverschulden zahlt der Vermieter. Schäden durch Verschleiß oder altersbedingt fallen in die Pflicht des Vermieters. Wurde das Becken durch ein verursachtes Missgeschick beschädigt, trägt der Mieter die Kosten, oft über seine private Haftpflichtversicherung, wobei bei alten Becken nur der Zeitwert ersetzt wird.
 

Was muss der Mieter alles bezahlen?

Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete laufende Betriebskosten tragen, die im Mietvertrag festgelegt sind, darunter Kosten für Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege und Beleuchtung der Allgemeinflächen. Auch Wartung, Versicherung und bestimmte kleinere Reparaturen (Kleinreparaturen) können umgelegt werden, wenn dies vereinbart wurde, während Instandhaltungskosten Sache des Vermieters sind. 

Wer muss einen tropfenden Wasserhahn reparieren?

Ein tropfender oder undichter Wasserhahn fällt in der Regel unter den Verschleiß – das bedeutet, der Vermieter trägt die Kosten. Nur wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht (z. B.

Wer muss die Fenster reparieren, Mieter oder Vermieter?

Für Fensterschäden haftet grundsätzlich der Vermieter, da Fenster zur Bausubstanz gehören und zur Instandhaltung verpflichtet sind; der Mieter zahlt nur, wenn er den Schaden selbst (z. B. durch falsche Reinigung oder mutwillige Beschädigung) verursacht hat oder wenn es sich um eine Kleinreparatur handelt, die im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Der Mieter muss Mängel unverzüglich melden, um seine Pflicht zu erfüllen. 

Welche Reparaturen zählen nicht zu den Kleinreparaturen?

Nicht unter Kleinreparaturen fallen zum Beispiel Reparaturen von Heizungen, verdeckten Stromleitungen oder Zuleitungsrohren. Der Mieter hat die Pflicht, bei einem Mangel den Vermieter zeitnah zu informieren. Der Vermieter wiederum muss die Reparatur veranlassen.

Was darf der Vermieter an Reparaturen in Rechnung stellen?

In der Regel gilt eine Höchstgrenze bis maximal 100 Euro für einzelne Reparaturen. Allerdings dürfen Vermieter bei vielen Kleinreparaturen in kurzer Zeit nicht jedes Mal 100 Euro pro Reparatur vom Mieter verlangen. Die Jahreshöchstgrenze liegt bei maximal acht Prozent der jährlichen Kaltmiete.

Wer zahlt, wenn der Mieter etwas kaputt macht?

Verursacht ein Mieter einen Schaden, muss er grundsätzlich selbst dafür aufkommen, oft über seine Private Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden abdecken sollte; bei leichter Fahrlässigkeit zahlt oft die Gebäudeversicherung des Vermieters, wobei der Mieter ggf. Regress nehmen muss, aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Mieter die Kosten selbst, was hohe Summen bedeuten kann. Normale Abnutzung zahlt der Vermieter, nicht der Mieter.
 

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