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Welche Rechte hat der Bürger gegenüber der Verwaltung?

Gefragt von: Herr August Schäfer  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Beratungs- und Auskunftspflicht der Behörde (§ 25 VwVfG ) Pflicht zur Anhörung der Beteiligten bei belastenden Entscheidungen (§ 28 VwVfG ) Akteneinsichtsrecht der Beteiligten (§ 29 VwVfG ) Recht, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen (§§ 14 ff.

Wie kann man sich gegen eine Behörde wehren?

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben. Dies gilt aber nur, wenn die Ausgangsbehörde dafür einen Zugang eröffnet.

Wer hilft bei Problemen mit Behörden?

Sie können gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen und auf diese Weise eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage einleiten. Wenn auch der Widerspruch nicht zum Ziel führt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Widerspruch und Klage sind für Sie kostenfrei. Sie brauchen auch nicht unbedingt einen Anwalt.

Was kann ich machen wenn die Behörde nicht reagiert?

Öffentliche Aufmerksamkeit hilft manchmal, eine Behörde zum Antworten zu bewegen. Untätigkeitsklage einreichen: Antwortet die Behörde drei Monate lang nicht, können Sie Untätigkeitsklage einreichen.

Sind Behörden verpflichtet zu antworten?

Leider gibt es in nicht in allen Gemeinde- oder Kreisordnungen die allgemeine Verpflichtung für Behörden, auf Anregungen, Bitten oder Beschwerden zu antworten.

Der Bürgermeister - Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Was dürfen Behörden?

Behörden müssen beraten und Bürgern über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Auskunft geben – und zwar richtig und umfassend. Dazu verpflichtet sie das Gesetz (§ 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

Wie gehe ich mit Behörden um?

Behörde vs. Bürger – “Wie gehe ich mit Behörden um”
  1. Bleiben Sie freundlich aber bestimmt.
  2. Anspruch auf Auskunft und Beratung.
  3. Seien Sie kritisch.
  4. Stellen Sie einen Antrag. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Nachweis der Antragstellung.
  5. Widerspruch und Klage.
  6. Diese Unterlagen brauchen Sie in Regelfall.

Wie lange dürfen sich Behörden Zeit lassen?

1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten. In manchen Fällen hat die Behörde einen wichtigen Grund dafür, dass sie noch nicht über den Antrag oder Widerspruch entschieden hat.

Wann liegt Untätigkeit vor?

Bleibt ein Gericht ohne sachlichen Grund völlig untätig oder wird eine gerichtliche Entscheidung ungewöhnlich lange verzögert, besteht für Betroffene die Möglichkeit, eine Untätigkeitsbeschwerde gegen das Gericht einzulegen.

Wie beschwere ich mich bei einer Behörde?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schicken Sie an den Chef oder die Chefin der Behörde oder öffentlichen Stelle. Aufsichtsbehörde: Für manche Behörden, Ämter, Unternehmen oder selbstständige Unternehmer*innen gibt es Aufsichtsbehörden. Das heißt, Sie können Ihre Beschwerde auch direkt an die Aufsichtsbehörde senden.

Kann man ein Amt verklagen?

Erlässt eine Behörde einen Verwaltungsakt, können Betroffene dagegen Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, ist immer noch der Rechtsweg über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Wie kann ich eine Beschwerde schreiben?

Verfassen eines Beschwerdeschreibens
  1. Eckdaten, also Datum, Namen, Adressen, Telefon-, Kunden- und Bestellnummern zwecks Nachvollziehbarkeit.
  2. Anlass Ihres Schreibens.
  3. Anrede, höfliche Formulierungen.
  4. Genauere Beschreibung dessen, was Ihre Unzufriedenheit ausgelöst hat.
  5. Ihre Meinung nebst Hinweis auf sonstige Zufriedenheit.

Wann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet?

Die Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegen in der Verletzung von Dienstpflichten oder in einem persönlich fehlerhaften Verhalten durch den Amtsträger gegenüber einem Bürger. Amtsträger sind grundsätzlich alle nach Bundes- oder Landesrecht mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben und Funktionen betraute Personen.

Was kostet ein Widerspruch beim Anwalt?

Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.

Wann ist ein Widerspruch begründet?

Obersatz: Der Widerspruch ist begründet, wenn der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig oder zweckwidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt wird, §§ 68 I 1, 113 I 1 VwGO.

Wie schreibt man einen Bescheid Verwaltung?

Der Bescheid erfolgt meistens schriftlich oder in elektronischer Form und enthält mindestens folgenden Inhalt:
  1. Erlassformel.
  2. Verfügung, Entscheidung oder Maßnahme.
  3. Begründung (im Urteilsstil)
  4. Rechtsbehelfsbelehrung.
  5. Unterschrift (meistens „im Auftrag“)
  6. Dienstsiegel.

Wie viel kostet eine Untätigkeitsklage?

Kosten einer Untätigkeitsklage

Die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. In der Regel muss die Behörde die Kosten des Klägers tragen, wenn nicht innerhalb der Fristen entschieden wird.

Wie kann ich Untätigkeitsklage einreichen?

Die Untätigkeitsklage muss schriftlich (= mit eigenhändiger Unterschrift) bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden.

Wie schnell muss eine Behörde einen Antrag bearbeiten?

Wenn einer Behörde alle notwendigen Unterlagen vorliegen, so hat sie eine maximale Bearbeitungszeit von sechs Monaten für Ihren Antrag – auch für den Überprüfungsantrag. Für einen Widerspruch hat Sie eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

Wer trägt die Kosten einer Untätigkeitsklage?

Das Gericht hat die Kosten nach § 161 Abs. 3 VwGO der Behörde auferlegt. Nach § 161 Abs. 3 VwGO werden die Kosten stets der beklagten Behörde auferlegt, wenn der Kläger vor der Klagerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte.

Wie lange dauert eine Untätigkeitsklage?

Eine Untätigkeitsklage setzt einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes an eine Behörde voraus. Bleibt die Behörde auf den Antrag hin untätig, beträgt diese Frist nach § 88 Abs. I SGG sechs Monate. Im Widerspruchsverfahren ist die Frist auf drei Monate verkürzt worden (§ 88 Abs.

Wann Klage und wann Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wer kann einen Widerspruch einlegen?

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen kann nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist bei demjenigen, der Adressat eines Verwaltungsaktes ist, unproblematisch der Fall, da er als Adressat nämlich immer zumindest in seiner durch Art.

Wann muss Behörde auf Widerspruch reagieren?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Haben Behörden eine Auskunftspflicht?

Jede Behörde hat in einem Verwaltungsverfahren die Pflicht, dem Beteiligten eine Auskunft und Beratung über die Rechte und Pflichten, die ihm zustehen, zu erteilen. Diese Auskunftspflicht der Behörden gegenüber dem Beteiligten erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht und ist in § 25 S.

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