Welche Ofen werden verboten?
Gefragt von: Hanne Henkel | Letzte Aktualisierung: 12. September 2026sternezahl: 4.6/5 (69 sternebewertungen)
Öfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden und die Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht einhalten, müssen seit dem 1. Januar 2025 nachgerüstet oder stillgelegt werden, da die Schonfrist abgelaufen ist. Ältere Öfen (vor 1995) hatten bereits früher Fristen. Ausnahmen bestehen für historische Öfen (vor 1950), Einzelraumfeuerungsanlagen mit alleiniger Heizfunktion, offene Kamine (gelegentliche Nutzung) sowie bestimmte Herde und Kachelöfen.
Welche Öfen sind ab 2025 noch erlaubt?
In Deutschland wird viel Wert auf saubere Luft gelegt, daher gibt es strenge gesetzliche Vorgaben für Kaminöfen. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den Bestimmungen der BImSchV Stufe 2 entsprechen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit.
Wie kann ich feststellen, ob mein Kaminöfen noch zulässig ist?
Um die Zulassung Ihres Kaminofens zu prüfen, nutzen Sie die Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik) unter cert.hki-online, wo Sie Hersteller und Modell eingeben, um die Konformität mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) zu prüfen – wichtig für den Weiterbetrieb nach 2024. Das Typenschild Ihres Ofens mit Herstellername und Modellnummer ist dafür entscheidend, um die entsprechenden Informationen für die Abfrage zu finden und dem Schornsteinfeger vorzulegen.
Welche Kaminöfen müssen bis Ende 2024 ausgetauscht werden?
Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 eingebaut wurden und die aktuellen Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, basierend auf der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), wobei ältere Geräte (Baujahr 1995-2010) jetzt dran sind, um die Grenzwerte der 2. Stufe zu erfüllen. Der Austausch oder die Nachrüstung (z.B. mit einem Partikelfilter) muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein, sonst drohen Bußgelder und Betriebsverbote. Prüfen Sie das Baujahr auf dem Typenschild und die Grenzwerte in der HKI-Datenbank cert.hki-online.
Welche Kaminöfen werden 2025 in Deutschland verboten?
Welche Kaminöfen sind vom Verbot betroffen? Das Kaminofen Verbot 2025 betrifft insbesondere ältere Kaminöfen, die die festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Das können insbesondere Modelle sein, die vor 1995 hergestellt wurden.
Will heating with wood be banned in 2027?
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Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 weiterbetrieben werden?
Gemäß dem 1. BImSchV dürfen Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 22. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4,00 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten.
Wie lange darf ich noch mit Holzöfen heizen?
31.12.2024
Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich. Es gibt demnach keine generelle Austauschpflicht für Kaminöfen. Lässt sich nachweisen, dass der Kaminofen die Grenzwerte nicht überschreitet, kann er weiter betrieben werden.
Welcher Öfen muss raus?
Betroffen sind Holz- und Kaminöfen, welche zwischen dem ersten Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen bis Ende des Jahres 2024 ausgetauscht oder, falls dies möglich ist, nachgerüstet werden. Denn ab 2025 sind alle Öfen, welche die neuen Emissionswerte nicht einhalten, verboten.
Welcher Öfen hat Bestandsschutz?
Öfen mit Bestandsschutz sind oft historische Geräte (vor 1950), handwerklich gesetzte Kachel- und Grundöfen, nicht-gewerbliche Küchenherde (< 15 kW), offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung, sowie Öfen, die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, da diese von den Austauschpflichten der BImSchV ausgenommen sind und weiterhin betrieben werden dürfen, solange sie die Emissionsgrenzwerte einhalten oder unter die Ausnahmen fallen.
Ist mein alter Kaminöfen noch zugelassen?
Das sogenannte „Kaminofenverbot“ tritt am 1. Januar 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, nicht mehr zugelassen.
Wer kontrolliert die Kaminöfen?
Eigentümer:innen müssen demnach ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, ob ihr Kamin beziehungsweise Ofen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält. Die entsprechenden Angaben zu den Emissionswerten sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ kann auch der Schornsteinfeger die Abgaswerte messen.
Welche Ausnahmen gibt es bei Kaminöfen?
Für welche Feuerstätten gelten grundsätzlich Ausnahmen?
- historische Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und immer noch an ihrem ursprünglichen Platz stehen.
- Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Heizquelle einer Wohneinheit dienen.
Was kostet die Messung von Kaminöfen?
Die Kosten für eine Kaminofen-Messung und -Überprüfung durch den Schornsteinfeger variieren, liegen aber oft zwischen 40 und 150 Euro, je nach Art der Prüfung (z. B. reguläre Messung, Abgasmessung, Feuerstättenschau) und Region, wobei die Preise für häufig genutzte Öfen höher ausfallen können. Eine einfache Überprüfung kann bei 40-50 € liegen, während eine Abgasmessung oder spezielle Messungen (z. B. Einstufungsmessung) teurer sind, oft zwischen 50-180 € oder mehr.
Was bedeutet Stufe 2 bei Kaminöfen?
BlmSchV Stufe 2
Für alle Kamine, Öfen und Kaminöfen, die nach diesem Datum ihren Betrieb aufgenommen haben, liegen die anspruchsvolleren Grenzwerte nun bei 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub. Die Vorgabe für den Wirkungsgrad bleibt bei mindestens 75 % (bei Kachelöfen 80 %).
Kann ein Schornsteinfeger einen Kamin stilllegen?
Wer einen Kamin stilllegen möchte, kann einen Schornsteinfeger beauftragen. Dieser nimmt die Arbeiten fachgerecht vor.
Ist mein Kamin noch zulässig?
Um die Zulassung Ihres Kaminofens zu prüfen, nutzen Sie die Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik) unter cert.hki-online, wo Sie Hersteller und Modell eingeben, um die Konformität mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) zu prüfen – wichtig für den Weiterbetrieb nach 2024. Das Typenschild Ihres Ofens mit Herstellername und Modellnummer ist dafür entscheidend, um die entsprechenden Informationen für die Abfrage zu finden und dem Schornsteinfeger vorzulegen.
Wie kann ich überprüfen, ob mein Kaminöfen noch zugelassen ist?
Um die Kaminzulassung zu prüfen, nutzen Sie die Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) unter cert.hki-online.de, suchen Ihr Modell anhand von Hersteller und Typenbezeichnung vom Typenschild, um zu sehen, ob es die BImSchV Stufe 2 (Bundes-Immissionsschutzverordnung) erfüllt und somit weiterhin betrieben werden darf. Das Vorhandensein eines CE- oder DIBt-Zeichens am Typenschild ist ebenfalls ein guter Indikator für die Zulässigkeit.
Welche Kaminöfen müssen nicht ausgetauscht werden?
Geräte vor 1950: Kaminöfen, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Handwerklich gesetzte offene Kamine und Grundöfen: Kamine, die nach handwerklicher Tradition gebaut wurden, und Grundöfen sind ebenfalls von der Austauschpflicht befreit.
Was passierte mit Kaminöfen vor 1995?
Das Wichtigste in Kürze. Alte Kamin- und Kachelöfen müssen laut 1. BImSchV saniert oder stillgelegt werden, wenn sie Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten. Für Öfen vor 1985 endete die Frist 2017, für Modelle von 1985 bis 1994 endete sie 2020, und Geräte von 1995 bis einschließlich 21.
Welche Holzöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?
Holzöfen dürfen weiter betrieben werden, wenn sie die strengen Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) für Staub und Kohlenmonoxid einhalten; dies gilt für alle neuen Öfen und ältere, die nachgerüstet wurden, während Öfen, die zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden und die Werte nicht erreichen, bis Ende 2024 stillgelegt oder umgerüstet werden mussten. Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Holzöfen (mit wenigen Ausnahmen) diese modernen Grenzwerte erfüllen, da die Übergangsfristen für ältere Geräte abgelaufen sind.
Welche Öfen droht das Aus?
Das Aus droht Kaminöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 22.03.2010 installiert wurden und die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung nicht erfüllen. Diese Öfen müssen bis zum 31.12.2024 nachgerüstet werden, um die neuen Emissionsstandards zu erfüllen, oder werden stillgelegt.
Welche Kaminöfen müssen umgerüstet werden?
Alle Öfen die bis 2010 eingebaut worden sind, müssen bis zum 31.12.2024 umgerüstet werden. Ihr Schornsteinfeger wird Sie auch explizit auf diese Frist hinweisen.
Welche Heizungen dürfen länger als 30 Jahre laufen?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt in Deutschland die sogenannte Austauschpflicht für alte Heizungen. Das heißt: Wenn deine Heizung mit Gas oder Öl betrieben wird und älter als 30 Jahre ist, musst du sie verpflichtend austauschen. Außerdem dürfen fossile Heizsysteme nur noch bis 2044 betrieben werden.
Welche Öfen haben Bestandsschutz?
Öfen mit Bestandsschutz sind oft historische Geräte (vor 1950), handwerklich gesetzte Kachel- und Grundöfen, nicht-gewerbliche Küchenherde (< 15 kW), offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung, sowie Öfen, die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, da diese von den Austauschpflichten der BImSchV ausgenommen sind und weiterhin betrieben werden dürfen, solange sie die Emissionsgrenzwerte einhalten oder unter die Ausnahmen fallen.
Ist das Heizen mit Holz bald vorbei?
Die letzte Frist zum Austausch, zur Nachrüstung oder zur Stilllegung alter Öfen endete jetzt zum 31. Dezember 2024. Seit dem 01. Januar 2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 entsprechen.
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