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Welche Lohnarten sind Pfändbar?

Gefragt von: Frau Prof. Sabina Adler B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2026
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Grundsätzlich sind normale Lohn- und Gehaltsbestandteile (Festbezüge), VWL-Anteil des AG, Abfindungen, und Zuschläge, die über das Übliche hinausgehen, pfändbar, während Erholungsurlaubsgeld, Weihnachtsgeld (bis zu einem bestimmten Betrag), Spesen, Gefahren- und Schmutzzulagen, sowie Mutterschaftsgeld und Elterngeld nur teilweise oder gar nicht pfändbar sind, wobei die Pfändungsfreigrenzen (§ 850a ZPO) und die Art der Lohnart (z.B. wiederkehrend vs. Einmalzahlung) entscheidend sind.

Welche Lohnart ist nicht pfändbar?

Nicht pfändbar sind bestimmte Zulagen wie Erschwernis-, Gefahren-, Schmutz- und Nachtzuschläge (wenn üblich), Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder und Blindenzulagen; zudem sind Teile von Überstundenvergütungen (die Hälfte) und Weihnachtsgeld (bis zu einem bestimmten Betrag) unpfändbar, während der Grundlohn nur bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze gepfändet werden darf. 

Welcher Lohn kann gepfändet werden?

Der pfändbare Lohn ist der Teil Ihres Nettogehalts, der gepfändet werden darf, wobei gesetzliche Freibeträge Ihr Existenzminimum sichern sollen, die sich nach der Anzahl Ihrer Unterhaltsberechtigten richten. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 1.555,00 € netto pro Monat; hinzu kommen höhere Beträge für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. +585,23 € für die erste Person). Überschreitet Ihr Einkommen einen bestimmten Betrag (aktuell 4.766,99 €), wird der gesamte Mehrbetrag gepfändet.
 

Welche Lohnzuschläge sind nicht pfändbar?

Zulagen Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht pfändbar, soweit sie der Höhe nach üblich sind. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder so genannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen (BAG, Urteil vom 23.

Ist das 13. und 14. Gehalt pfändbar?

Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld

Das 13. und 14. Monatsgehalt wird bei der Pfändung wie ein Monatsbezug behandelt. Dementsprechend wird es nicht zu dem in diesem Monat auszuzahlenden Nettobezug gerechnet.

Gehaltspfändung: Wie viel bleibt dir vom Lohn? 💸

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Welche Sonderzahlungen sind nicht pfändbar?

Nicht pfändbar sind unter anderem Erschwerniszulagen, Nacht- und Sonntagszuschläge, Aufwandsentschädigungen, Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €) und ein Teil des Weihnachtsgeldes (bis 780 € seit Juli 2025), da sie besonderen Pfändungsschutz genießen, während Urlaubsgeld und der Rest des Weihnachtsgeldes den allgemeinen Pfändungsfreigrenzen unterliegen, die sich nach dem monatlichen Einkommen richten. 

Kann der 13. Monatslohn gepfändet werden?

Ja, das 13. Monatsgehalt (oft als Weihnachtsgeld gezahlt) ist pfändbar, aber es gibt einen gesetzlichen Pfändungsschutz bis zu 780 € (Stand Juli 2025), der automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt wird; darüber hinausgehende Beträge können gepfändet werden, aber bei einer Kontopfändung müssen Sie aktiv werden und einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht stellen, da dies nicht automatisch geschützt ist. 

Welche Gehaltsbestandteile sind unpfändbar?

Nicht pfändbare Lohnbestandteile

Dazu zählen unter anderem: die Hälfte der Vergütung von Mehrarbeitsstunden; zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld. Bitte beachten Sie dass Urlaubsentgelt (genau wie Arbeitsentgelt) und Urlaubsabgeltung dagegen pfändbar sind.

Welche Zahlungen unterliegen nicht der Pfändung?

Zahlt der Schuldner an drei Unterhaltsberechtigte, darf er einen Pfändungsfreibetrag von 2.799,99 Euro behalten. Bei vier Unterhaltsberechtigten gelten bis zu 3.119,99 Euro als unpfändbares Einkommen. Beträge über 4.766,99 Euro sind in voller Höhe pfändbares Einkommen.

Welche Zuschläge sind pfändungsfrei?

Urlaubsgeld nicht pfändbar. Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichtzuschläge sind nicht pfändbar. für geleistete Mehrarbeitsstunden (Überstunden) sind 50 % unpfändbar.

Wie lange bleibt eine Lohnpfändung bestehen?

Eine Lohnpfändung bleibt so lange bestehen, bis die gesamte Schuld samt Zinsen und Kosten vollständig beglichen ist, was durch Ratenzahlungen, Einigung oder vollständige Tilgung erfolgen kann; bei Unterhaltsforderungen endet sie oft mit der Volljährigkeit des Kindes, kann aber auch durch eine außergerichtliche Einigung pausiert oder aufgehoben werden, wobei eine Pfändung auch nach Jobwechsel (innerhalb von 9 Monaten) wieder aufleben kann. 

Was darf bei einer Pfändung nicht gepfändet werden?

Nicht gepfändet werden dürfen der unpfändbare Grundfreibetrag des Einkommens (aktuell ca. 1.555 € monatlich plus erhöhte Beträge bei Unterhaltspflichten) sowie wesentliche Lebensnotwendigkeiten wie einfache Kleidung, Hausrat (Bett, Tisch, Kühlschrank), Arbeitsmittel, bestimmte Sozialleistungen (z.B. Erziehungsgeld) und höchstpersönliche Gegenstände (Ehering). Auch ein für den Arbeitsweg benötigtes Auto kann geschützt sein. 

Wie hoch ist der Pfändungsschutzbetrag für Arbeitseinkommen ab 2025?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) 2025 bietet ab dem 1. Juli eine erhöhte Grundfreigrenze von 1.560 € monatlich, die durch Kinder oder Unterhaltsverpflichtungen weiter ansteigt, um ein Existenzminimum zu sichern. Wichtig ist, dass für die neuen Freibeträge eine aktualisierte P-Konto-Bescheinigung bei der Bank beantragt werden muss, da alte Bescheinigungen sonst nur den alten Betrag schützen, was zu finanziellen Engpässen führen kann. Das P-Konto schützt Ihr Guthaben vor dem Zugriff der Gläubiger, wobei ein Eintrag in die SCHUFA erfolgt, der aber die Bonität nicht negativ beeinflusst. 

Welcher Lohn ist pfändungsfrei?

Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.555,00 Euro monatlich (bisher: 1.491,75 Euro). Die Höhe der Pfändungsfreibeträge steht in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.

Welche Leistungen sind unpfändbar?

Darüber hinaus sind bestimmte Zulagen vom Lohn unpfändbar, sofern diese üblich sind. Dazu gehören zum Beispiel Erschwerniszulagen, Wochenend- und Nachtzuschläge, aber auch eine Aufwandsentschädigung oder Urlaubsgeld. Das Weihnachtsgeld ist teilweise unpfändbar.

Ist die Jahressonderzahlung pfändbar?

Ja, Jahressonderzahlungen sind grundsätzlich pfändbar, unterliegen aber dem allgemeinen Pfändungsschutz nach § 850c ZPO, da sie meist als Entgelt für erbrachte Arbeit gelten und nicht unter den speziellen, höheren Schutz des § 850a Nr. 4 ZPO (Weihnachtsgeld) fallen, der nur für anlassbezogene Zahlungen gilt; Gläubiger können jedoch nur den Betrag pfänden, der den monatlichen Freibetrag (ca. 1.555 € für 2025) übersteigt, wobei der Freibetrag für Sonderzahlungen gesondert ermittelt wird, oft auch über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). 

Welches Einkommen ist unpfändbar?

In § 850c Absatz 1 ZPO wird je nach dem Zeit- raum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, ein unpfändbarer Grund- freibetrag festgelegt; ab dem 1. Juli 2025 beträgt dieser 1.555,00 Euro monatlich.

Welche Zahlungen vom Arbeitgeber sind nicht pfändbar?

Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

Sind Fahrtkostenzuschüsse pfändbar?

Ja, Fahrtkostenzuschüsse können pfändbar sein, aber es hängt von der Art des Zuschusses ab: Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse sind unpfändbar, während pauschal versteuerte oder darüber hinausgehende Beträge als Arbeitseinkommen gelten und somit pfändbar sind. Echte Spesen, die tatsächlich angefallene berufliche Ausgaben erstatten, sind in der Regel ebenfalls unpfändbar. 

Was zählt alles zum pfändbaren Einkommen?

Pfändbares Einkommen ist der Teil Ihres Einkommens (Lohn, Rente, Sozialleistungen), der bei einer Zwangsvollstreckung durch Gläubiger beschlagnahmt werden darf, um Schulden zu begleichen, wobei Ihnen ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag zum Lebensunterhalt zusteht, der sich nach Ihrem Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten richtet und regelmäßig angepasst wird. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der unpfändbare Grundbetrag für eine Einzelperson ohne Unterhaltspflichten bei etwa 1.560 € netto monatlich.
 

Welche Sachbezüge sind nicht pfändbar?

Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind.

Ist der Mindestlohn unpfändbar?

Höhere Unpfändbarkeit durch gestiegene Pfändungsfreibeträge. Der Mindestlohn hat Einfluss auf die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, da diese regelmäßig zum 1.7. eines Jahres an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Folge: Mit einem höheren Mindestlohn steigt der unpfändbare Teil des Einkommens.

Wie verhindere ich eine Lohnpfändung?

Um eine Lohnpfändung zu stoppen, können Sie die Schulden begleichen, einen Vergleich mit dem Gläubiger schließen (z.B. Ratenzahlung vereinbaren), die Privatinsolvenz beantragen oder bei unbilliger Härte Vollstreckungsschutz beantragen, was oft in Absprache mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt geschieht, um den pfändungsfreien Betrag zu sichern oder eine vollständige Einstellung der Pfändung zu erreichen. 

Kann das komplette Gehalt gepfändet werden?

Nein, der komplette Lohn darf nicht gepfändet werden, da jedem Schuldner ein Existenzminimum zusteht, das durch den Pfändungsschutz sichergestellt wird; der unpfändbare Betrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen ab und wird durch die gesetzliche Pfändungstabelle bestimmt. Bestimmte Lohnbestandteile wie Weihnachtsgeld (teilweise) oder Spesen sind ebenfalls unpfändbar, und bei Härtefällen kann der Freibetrag gerichtlich erhöht werden, wobei ein P-Konto zum Schutz unerlässlich ist.
 

Wie viel Weihnachtsgeld darf nicht gepfändet werden?

Das Wichtigste in Kürze: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 780 Euro pfändungsfrei. Wird Ihr Lohn oder Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss dieser die Unpfändbarkeit beachten. Wird Geld von Ihrem Konto gepfändet, müssen Sie den Schutz des Weihnachtsgeldes beantragen.

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