Welche Kosten kann der Vermieter umlegen?
Gefragt von: Annegret Appel | Letzte Aktualisierung: 23. August 2026sternezahl: 4.6/5 (44 sternebewertungen)
Umlagefähige Kosten bei der Vermietung sind laufende Betriebskosten für die Bewirtschaftung einer Immobilie, die Vermieter vertraglich auf Mieter umlegen dürfen, darunter fallen typischerweise Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Aufzug, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen sowie Antennen-/ Breitbandkosten und Kosten für eine Waschküche; nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Verwaltung, Bankgebühren oder Rücklagen. Die Umlage muss im Mietvertrag vereinbart werden und wird oft pauschal als „Betriebskosten“ genannt, wobei die Kosten nach Verbrauch (Heizung, Wasser) oder Fläche/Personenzahl (Müll, Hausmeister) verteilt werden.
Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?
Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden.
Welche Kosten kann ein Vermieter auf den Mieter umlegen?
Umlagefähig sind unter anderem Grundsteuer, Wasser, Heizung, Reinigung, Hausmeister und Müllentsorgung. Auch Wartungskosten, etwa für Rauchmelder oder Dachrinnenreinigung, sind bei entsprechender Vertragsregelung erlaubt.
Welche Kosten darf der Vermieter in Rechnung stellen?
Beispiele für umlagefähige Betriebskosten sind die Kosten für:
- Grundsteuer.
- Wasserversorgungskosten (Verbrauch, Grundgebühren, Zählerkosten, etc.)
- Entwässerungskosten.
- Heizung und Warmwasser.
- Kosten für den Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs (falls vorhanden)
- Straßenreinigung.
- Abfallentsorgung.
Welche Kosten koennen vom Mieter verrechnet werden?
Umlagefähige Nebenkosten
- Grundsteuer.
- Aufzugskosten.
- Wasserkosten.
- Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
- Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll.
- Straßenreinigung inklusive Schneeräumung.
- Gebäudereinigung.
- Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen.
Hausgeld einfach erklärt – Was es ist, wie es berechnet wird & was du umlegen kannst
24 verwandte Fragen gefunden
Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?
Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden.
Welche Fehler sind in der Nebenkostenabrechnung häufig?
Fünf häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung
- Die formellen Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung werden nicht eingehalten. ...
- Es wird ein falscher Abrechnungszeitraum gewählt. ...
- Es werden Betriebskosten abgerechnet, die vertraglich nicht vereinbart wurden.
Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?
Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden.
Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?
Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.
Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?
Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
Was darf nicht auf die Nebenkostenabrechnung?
In den Nebenkosten sind typischerweise Reparaturen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Kosten für die Hausverwaltung, Neuanschaffungen (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder-Geräte), Mietausfallkosten und Kosten für die Haus- und Mietrechtsschutzversicherung nicht enthalten; diese muss der Vermieter selbst tragen, während regelmäßige, verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer oder Wasser sowie verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser) umlagefähig sind. Individuelle Kosten wie Strom, Telefon, Internet und TV sind ebenfalls immer separat zu zahlen.
Welche Betriebskosten zahlt der Mieter nicht?
Nicht umlagefähige Nebenkosten sind alle Ausgaben des Vermieters, die nicht direkt mit der Bewirtschaftung und Nutzung der Mietsache zusammenhängen, wie Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten (z. B. Bankgebühren, Hausverwaltung), Kosten für Leerstand, Rücklagen und einmalige Investitionen (z. B. Einbau von Rauchmeldern). Diese Kosten trägt der Vermieter selbst, da sie nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Welche Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden?
Umlagefähig sind nur laufende, regelmäßige Wartungskosten, etwa für Heizung, Aufzug oder Rauchmelder. Reparaturen, Modernisierungen oder den Austausch defekter Teile dürfen Vermieter nicht auf ihre Mieter umlegen.
Was darf der Vermieterin der Nebenkostenabrechnung alles abrechnen?
Nebenkosten: Was darf abgerechnet werden?
- Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete auch Nebenkosten zahlen, doch nur bestimmte Posten sind umlagefähig.
- Umlagefähig sind unter anderem Grundsteuer, Wasser, Heizung, Reinigung, Hausmeister und Müllentsorgung.
Kann ein Vermieter Anwaltskosten auf den Mieter umlegen?
Rechts- und Beratungskosten: Kosten für Rechtsberatung, Anwaltskosten oder Gerichtskosten kann der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen. Kosten für die Durchführung von Eigenleistungen: Wenn der Vermieter selbst Arbeiten am Gebäude durchführt, können die Kosten dafür nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Welche Nebenkosten sind unzulässig?
Welche Kosten dürfen niemals auf den Mieter umgelegt werden? Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Bankgebühren, Finanzierungskosten und Rücklagen dürfen grundsätzlich nicht in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden.
Welche Versicherung darf nicht auf Mieter umgelegt werden?
Versicherungen, die nichts mit der Bewirtschaftung der Immobilie zu tun haben, sind nicht umlagefähig. Das betrifft auch die Mietausfallversicherung, es sei, sie ist Teil der Gebäudeversicherung, die den Mietausfall durch Gebäudeschaden deckt. Ebenso sind jegliche Reparaturversicherungen nicht umlagefähig.
Kann der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?
Ja, die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 556 Abs. 1 BGB). Es kann also sein, dass höhere Grundsteuern die Nebenkostenabrechnungen belasten. ABER: Es ist wichtig zu beachten, dass die Umlage der Grundsteuer nur dann zulässig ist, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Wie hoch darf die Gebäudeversicherung für den Mieter monatlich sein?
Wie hoch dürfen die monatlichen Kosten für Mieter höchstens sein? Die Höhe der monatlichen Versicherungskosten ist gesetzlich nicht limitiert.
Welche Kosten darf der Vermieter nicht in Rechnung stellen?
Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden.
Wer zahlt Heizungsreparatur, Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter zahlt in der Regel die größeren Reparaturen und Instandhaltung der Heizung, da dies seine Hauptpflicht ist; Mieter tragen nur die Kosten für ** Kleinreparaturen** (z.B. Thermostat, wenn es zugänglich ist und der Vertrag eine Klausel enthält) und umlagefähige Wartungskosten (z.B. für Verbrauchserfassung), nicht aber Instandsetzungskosten. Bei Defekten müssen Mieter den Vermieter unverzüglich informieren, um Mietminderung bei längeren Ausfällen zu vermeiden.
Welche Betriebskosten muss der Mieter nicht zahlen?
Nicht umlagefähige Nebenkosten sind alle Ausgaben des Vermieters, die nicht direkt mit der Bewirtschaftung und Nutzung der Mietsache zusammenhängen, wie Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten (z. B. Bankgebühren, Hausverwaltung), Kosten für Leerstand, Rücklagen und einmalige Investitionen (z. B. Einbau von Rauchmeldern). Diese Kosten trägt der Vermieter selbst, da sie nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Was macht eine Nebenkostenabrechnung ungültig?
Eine Nebenkostenabrechnung ist ungültig oder unwirksam, wenn sie nach Ablauf der 12-monatigen Abrechnungsfrist beim Mieter eingeht, formelle Mängel aufweist (z.B. fehlende Angaben zu Kosten, Verteilerschlüssel, Mieteradresse) oder inhaltliche Fehler zu Lasten des Mieters nach der Frist korrigiert werden, die der Vermieter zu vertreten hat. Mieter müssen dann keine Nachzahlungen leisten, haben aber auch keinen Anspruch auf Korrektur nach der Frist, außer bei Erstattung eines Guthabens.
Wer ist in der Beweispflicht Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich hat der Vermieter zu beweisen, dass der Schaden vom Mieter verursacht und verschuldet wurde. Jedoch kehrt sich die Beweislast zu Ungunsten des Mieters um, wenn feststeht, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten entstanden ist.
Was ist ein inhaltlicher Fehler?
Materielle Fehler (oder inhaltliche Fehler) sind z.B. Schreib- oder Rechenfehler, falsche Ablesewerte, falsche Verteilschlüssel oder fehlerhafte Flächenangaben. Materielle Fehler führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit bzw. Ungültigkeit der gesamten Abrechnung.
Was verdient ein Diplomat im Ausland?
Was sich gut verkaufen lässt?