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Welche Gartenarbeiten muss der Mieter erledigen?

Gefragt von: Lisbeth Fröhlich  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Allerdings ist der Mieter nur verpflichtet, Gartenarbeiten zu erledigen, die weder Fachkenntnisse erfordern noch viel Geld kosten. Dazu zählen beispielsweise das Mähen des Rasens, Unkraut jäten, Laub entfernen oder das Umgraben und Pflegen von Beeten.

Was gehört zur Gartenpflege des Mieters?

Gartenpflege Mieter

Dazu gehören Tätigkeiten, die jeder Mieter ohne Fachkenntnisse und großen Kostenaufwand erledigen kann. Hierzu zählen beispielsweise das Mähen des Rasens und die Beseitigung des Unkrauts. Darüber hinaus gehende Arbeiten (wie beispielsweise das Fällen von Bäumen) bleibt die Aufgabe des Vermieters.

Ist Gartenpflege Mietersache?

Existiert um das Mehrfamilienhaus ein Hausgarten, ist dessen Pflege Sache des Vermieters, auch wenn der Garten insgesamt oder in einzelnen Teilflächen vermietet ist. Der Mieter ist zur Gartenpflege nur dann verpflichtet, wenn ihm die entsprechenden Arbeiten vertraglich in wirksamer Weise übertragen worden sind.

Bin ich als Mieter verpflichtet Rasen zu Mähen?

Mieterpflichten bei der Gartenpflege

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil von 2004 (Az.: 10 U 70/04) entschieden, dass der Mieter lediglich einfache Tätigkeiten übernehmen muss, die er ohne größere Fachkenntnisse oder zusätzliche Kosten ausführen kann. Dazu zählen beispielsweise: das Rasenmähen.

Kann Vermieter einfach Gärtner beauftragen?

Wer die Gartengeräte stellen muss

Haben sich die Mietparteien darauf geeinigt, dass die Gartenarbeiten Mietersache sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gartengeräte zur Verfügung zu stellen. Der Mieter muss sie in diesem Fall auf eigene Kosten besorgen und unterhalten.

Gartenpflege durch den Mieter - wann ist er dazu verpflichtet? | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann

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Wie viel darf Vermieter für Gartenpflege verlangen?

Für die Gartenpflege müssen Mieter monatlich im Schnitt 10 Cent je Quadratmeter aufbringen. Damit zählen die Gartenpflegekosten zu den günstigeren Nebenkosten. Bei einer 70 Quadratmeter-Wohnung fallen jährlich im Schnitt 84 Euro Nebenkosten für die Gartenpflege an.

Wer muss die Bäume im Garten schneiden Mieter oder Vermieter?

„Gartenpflege übernimmt der Mieter“- so eine Klausel im Mietvertrag verpflichtet den Mieter nur zu einfachen Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Entfernen von Laub. Um das Schneiden von Bäumen und Sträuchern muss sich der Vermieter selbst kümmern, entschied das Amtsgericht Würzburg (Az. 13 C 779/17).

Was gehört alles zur Gartenpflege?

Zu den Nebenkosten zählt die Gartenpflege! Hierzu gehören die Kosten der Pflege des Rasens durch Mähen und Vertikutieren, die Beseitigung von Unkraut auf Rasen und Rabatten, Beschaffung und Ausbringen von Dünger, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Wässern im Sommer sowie die Abfuhr von Gartenabfällen.

Ist der Mieter verpflichtet Unkraut zu entfernen?

Rasen mähen, Unkraut jäten und Laub fegen, zu alledem kann der Mieter verpflichtet sein. Für die Pflege eines Gemeinschaftsgartens ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Die Kosten können aber als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Ist Hecke schneiden Mietersache?

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist. Wenn dort zum Beispiel festgehalten wurde, dass der Mieter die Hecke schneiden muss, kann der Vermieter dies auch von ihm verlangen. Wer eine Grünfläche mitgemietet hat, darf sie auch gestalten. Bei großen Veränderungen muss aber der Vermieter zustimmen.

Wer muss den Rasenmäher stellen?

Rasenmähen, Unkrautjäten, Laubrechen

Dazu zählen Rasenmähen, Unkrautjäten und die Beseitigung von Laub (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 10 U 70/04). Größere Arbeiten wie das Vertikutieren und Düngen des Rasens oder das Fällen eines Baumes sind dann Aufgabe des Vermieters.

Welche Garten Kosten sind umlagefähig?

Als in den Nebenkosten umlagefähig gelten daher folgende Kosten der Gartenpflege: Kosten für die Rasenpflege; d.h. Mähen, etwaige Nachsaat schlechter Rasenstellen und Neuanlage, Säuberung der Rasenfläche. das Beschneiden der Hecken, der Büsche und Bäume, Sträucher.

Was tun wenn der Vermieter den Garten nicht pflegt?

Was ist zu tun, um die Miete zu mindern? Ein Mangel bei der vertragsgemäßen Gartennutzung ist dem Vermieter über eine Mängelanzeige mitzuteilen. Ohne eine solche ist die Minderung der Miete nicht möglich.

Wer muss alles die Haustür im Mehrfamilienhaus reinigen?

Die Treppenhausreinigung gehört gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Lasten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich ist. Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus fällt zudem unter die Kosten der Gebäudereinigung.

Für was ist der Vermieter verantwortlich?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Wer zahlt Hecke schneiden Mieter oder Vermieter?

Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.

Wem gehört das Obst im gemieteten Garten?

Legt der Mieter Hand an im Garten, dann stehen ihm auch Blumen und Früchte zu. Ragen die Früchte über den Zaun des Nachbarns gilt die Faustregel: Hängt das Obst am Ast, gehört es dem Baum-Eigentümer. Ist es aber schon auf Nachbars Boden gefallen, gehört es dem Nachbarn.

Was darf ich als Mieter im Garten verändern?

Der Mieter darf keine Pflanzen, Bäume und Büsche einfach mutwillig entfernen, die in einem gemieteten Garten bereits vorhanden waren! Wurde im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, darf er jedoch eigene Dinge hinzufügen. Zulässig ist etwa das Anlegen zusätzlicher Beete und auch das Anlegen eines kleinen Teiches.

Wer muss Baumschnitt zahlen?

Die Kosten der Gartenpflege können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Dafür genügt bereits der Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten trägt.

Wie wird die Gartenpflege auf die Mieter umgelegt?

Vermietete Gartenflächen und öffentliche Parks – keine umlagefähigen Betriebskosten. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Pflege von Gärten kann der Vermieter laut Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Allerdings nur, wenn der Garten oder die Gartenfläche auch für alle Mieter von Nutzen ist.

Wann darf Vermieter Gartenpflege in Rechnung stellen?

Voraussetzung ist wie bei allen Nebenkosten, dass die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart wurde. Nur dann kann der Vermieter die Kosten er Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung umlegen. Die Kosten die für die Grünanlagenpflege umgelegt werden dürfen sind umfassend.

Was kann man nicht auf den Mieter umlegen?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Wie wirkt sich ein Garten auf den Mietpreis aus?

Lediglich der Vermieter muss dafür seine Zustimmung geben. Der eigene Garten verteuere die Wohnungsmiete lediglich um vier Prozent, der Quadratmeterpreis liege hier bei durchschnittlich 6,40 Euro.

Wer ist für den Zaun verantwortlich Mieter oder Vermieter?

Vermieter, Eigentümer des Grundstücks muss Zaun reparieren, instandhalten. Eigentümer des Zauns sind verantwortlich dafür, dass der Zaun instandgehalten wird. Ist das nicht der Fall, dann liegt ein Mangel vor.

Wie oft muss Vermieter Hecke schneiden?

Gerade die Abgrenzung zwischen Verjüngungsschnitt und erstmaligem Heckenschnitt nach mehreren Jahren kann problematisch sein. So ist etwa für eine Buchenhecke zwar auf der einen Seite von einem umlagefähigen Verjüngungsschnitt alle fünf bis sechs Jahre auszugehen.