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Welche Funktionen hat das Widerspruchsverfahren?

Gefragt von: Sebastian Adler  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Eine weitere Funk-tion des Widerspruchsverfahrens besteht darin, dass sich die Verwaltung selbst kontrollieren kann. Ihr wird mit der Einlegung des Widerspruchs die Möglichkeit gegeben, die angegriffene Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch einmal zu überprüfen.

Warum gibt es das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht gegen einen Verwaltungsakt, Teil 1. Ist man als Bürger mit einem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden, so gibt es Möglichkeiten, den Bescheid überprüfen und ggf. ändern zu lassen.

Was wird bei einem Widerspruchsverfahren geprüft?

Die Widerspruchsbehörde ist in aller Regel die Aufsichtsbehörde der Ausstellungsbehörde, also die nächsthöhere Behörde. Sie ist dann dazu verpflichtet, den angegriffenen Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern oder ganz aufzuheben.

Was ist beim Widerspruchsverfahren zu beachten?

Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:
  • Ihr Name.
  • Ihre Adresse.
  • Ihre Telefonnummer.
  • Datum des Widerspruchs.
  • Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.

Welchen Sinn hat das Vorverfahren?

§ 68 II VwGO bei der Verpflich- tungsklage ein Vorverfahren erforderlich. Zum einen soll es der Behörde die Möglichkeit verschaffen, ihre Entscheidung erneut zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Es wird daher die Rechtmäßigkeit und die Zweck- mäßigkeit der Verwaltungsentscheidung überprüft.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Ist ein Widerspruch ein Vorverfahren?

Mit dem Widerspruch beginnt das Vorverfahren, in dem die Be- hörde den Verwaltungsakt überprüft. Das Vorverfahren wird durch den von der Be- hörde zu erlassenden Widerspruchsbescheid abgeschlossen. Gegen den Wider- spruchsbescheid können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Klage erheben.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Was passiert bei einem Widerspruch?

Was ist ein Widerspruch? Durch das Einlegen eines Widerspruches wird die Entscheidung der Behörde auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft. Ziel des Widerspruchs ist es, das Problem gütlich, das heißt ohne zeit- und kostenaufwendiges Gerichtsverfahren, zu lösen.

Ist das Widerspruchsverfahren ein Verwaltungsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt. Das Widerspruchsverfahren wird durch einen Abhilfebescheid oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen.

Wie endet ein Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Wer prüft den Widerspruch?

Die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, prüft daraufhin ihre Entscheidung noch einmal gründlich und kann den Bescheid gegebenenfalls aufheben oder ändern (sogenannte Abhilfe). Andernfalls legt sie ihn der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vor.

Wie ist über den Widerspruch zu entscheiden?

Der Regelfall sieht vor, dass ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt zu einer aufschiebenden Wirkung führt. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt nicht vollziehbar ist, solange über den Widerspruch nicht entschieden wurde.

Wer kann Widerspruch erheben?

Widerspruchsbefugnis. Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen kann nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist bei demjenigen, der Adressat eines Verwaltungsaktes ist, unproblematisch der Fall, da er als Adressat nämlich immer zumindest in seiner durch Art. 2 Abs.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Wann liegt ein Widerspruch vor?

Widerspruch Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht haben Personen, welche mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, das Recht, Widerspruch gegen diese einzulegen.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

Was passiert nach Widerspruch gegen Bescheid?

Mit dem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt wird eine behördliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Als Rechtsbehelf verpflichtet der Widerspruch die Behörde dazu, die Entscheidung inhaltlich und formell auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Wie wird ein Widerspruch bearbeitet?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Was prüft die widerspruchsbehörde?

(1) Im Widerspruchsverfahren prüft die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit, bei Ermessensentscheidungen übt sie ihr Ermessen selbst aus und begründet ihre Entscheidung.

Was ist das Widerspruchsrecht?

Bei dem Widerspruchsrecht bzw. Widerspruch handelt es sich um ein Rechtsmittel welches gegen einen Mahnbescheid, Arrest oder eine einstweilige Verfügung eingesetzt wird. In den meisten Fällen führt dieser zu einer mündlichen Verhandlung oder eine Entscheidung durch ein Urteil.

Wie lange dauert ein Widerspruch?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Wann Klage und wann Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wer erlässt den widerspruchsbescheid?

Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat die Widerspruchsbehörde die gesetzliche Aufgabe, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Der Widerspruchsbescheid hat eine doppelte Funktion: Zum einen schließt er das Rechtsbehelfsverfahren (Anm.: Widerspruchsverfahren) ab.

Wie lange Antwort auf Widerspruch?

1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten. In manchen Fällen hat die Behörde einen wichtigen Grund dafür, dass sie noch nicht über den Antrag oder Widerspruch entschieden hat.

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