Zum Inhalt springen

Welche Einnahmen sind Rentenschädlich?

Gefragt von: Grete Meister  |  Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2026
sternezahl: 4.7/5 (65 sternebewertungen)

Rentenschädliche Einnahmen sind vor allem Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Gewinne aus Selbstständigkeit) und andere Renten/Pensionen, die bei vorgezogenen Altersrenten oberhalb bestimmter Freibeträge und bei Erwerbsminderungsrenten innerhalb dynamischer Grenzen angerechnet werden, was zu einer Kürzung der Rente führt. Auch Einkünfte wie Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kindergeld können bei bestimmten Rentenarten (z.B. bei Grundsicherung) rentenschädlich sein, während reine Vermögenseinkünfte meist außen vor bleiben.

Welcher Hinzuverdienst ist rentenschädlich?

Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)

Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.

Welche Einnahmen werden auf die Rente angerechnet?

Einkünfte werden teilweise darauf angerechnet: Bei der Erwerbsminderungsrente gilt 2026 eine Einkommensgrenze von 20.763,75 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung von 41.527,50 Euro. Als Hinzuverdienst gelten zusätzlich zu den bei der regulären Altersrente aufgeführten Einkünfte: Krankengeld. Übergangsgeld.

Welche Einkünfte werden von der Rente abgezogen?

Welche Abzüge gibt es bei der Rente? Von der gesetzlichen Rente werden in Deutschland grundsätzlich Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Welche Einnahmen zahlen als anrechenbares Einkommen?

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

  • Arbeitslosengeld.
  • Krankengeld.
  • Erwerbseinkünfte.
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit.
  • Kindergeld.
  • Renten.
  • Unterhaltszahlungen.
  • Steuererstattungen, Zinseinkünfte.

Rente in 90 Sekunden - Welche Einkommen zählen für die Hinterbliebenenrente

38 verwandte Fragen gefunden

Was ist nicht anrechenbares Einkommen?

Renten und andere Einkommen

Einige Einkommen werden dagegen nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Blindengeld oder das Pflegegeld bei Vollzeitpflege.

Welche Einnahmen zählen als Einkommen?

Einkommen zählt grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, wie Lohn, Gehalt, Renten, Mieteinnahmen, Unterhalt, aber auch Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Kindergeld), Zinsen und Sachbezüge (z.B. mietfreies Wohnen). Im steuerrechtlichen Sinne werden Einkünfte aus verschiedenen Quellen (z.B. Selbstständigkeit, Vermietung, Kapital) zusammengefasst, wobei der Gesamtbetrag nach Abzug von Ausgaben das zu versteuernde Einkommen ergibt.
 

Wie viel Geld darf ich als Rentner hinzuverdienen?

Als Rentner dürfen Sie seit 2023 bei vorgezogenen Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei der Regelaltersrente gibt es ebenfalls keine Hinzuverdienstgrenze mehr, aber es gibt steuerliche Freibeträge und neue Möglichkeiten wie die Aktivrente, die bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit ermöglicht. Für Minijobs gelten die üblichen 603 € pro Monat (Stand 2024). 

Welche Einkünfte müssen Rentner angeben?

Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei: 12.096 Euro für Ledige. 24.192 Euro für Verheiratete.

Wird Erspartes auf die Rente angerechnet?

Nein, Ihr Erspartes (Vermögen) wird normalerweise nicht direkt auf die gesetzliche Altersrente angerechnet, aber bei bestimmten Sozialleistungen (wie Grundsicherung) gibt es Freibeträge; Einkommen aus Arbeit oder Vermietung wird jedoch angerechnet, wobei die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten seit 2023 komplett entfallen sind. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin spezielle Hinzuverdienstgrenzen, während Vermögen bei diesen Renten auch unberücksichtigt bleibt. 

Wird Vermietung und Verpachtung auf die Rente angerechnet?

Nein, in der Regel werden private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht auf die Regelaltersrente angerechnet, da sie als Vermögenseinkommen gelten. Eine Anrechnung erfolgt aber bei Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten (nach Abzug eines Freibetrags) und wenn die Vermietung gewerblich (z. B. bei vielen Objekten oder umfangreichen Dienstleistungen) erfolgt, was dann als selbstständige Arbeit zählt und als Hinzuverdienst angerechnet wird. 

Was dürfen Rentner 2025 dazuverdienen?

Für 2025 gibt es unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen: Bei Altersrenten (Regelaltersrente) können Sie unbegrenzt verdienen, bei vorgezogenen Altersrenten (Flexirente) sowie Erwerbsminderungsrenten gelten feste Grenzen (ca. 19.661 € für volle EM-Rente, 39.322 € für teilweise EM-Rente), die sich nach Ihrem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre richten, während Witwen- und Witwerrenten einen Freibetrag von ca. 1.076,86 €/Monat haben. Wichtig: Ab Dezember 2025 werden Zuschläge zur EM-Rente automatisch in die Rentenhöhe integriert. 

Welches Einkommen zählt für die Rentenberechnung?

Das anzurechnende Einkommen bei Rente hängt stark von der Rentenart ab: Bei Altersrenten gibt es seit 2023 grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, man darf unbegrenzt dazuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten spezielle Freibeträge, oberhalb derer eine Kürzung von 40 % der Rente eintritt und ein Einkommensdeckel zu beachten ist. Bei Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer-, Erziehungsrente) gibt es ebenfalls Freibeträge, nach deren Überschreitung eine Anrechnung von 40 % des Mehrbetrags erfolgt. Das Einkommen wird oft aus dem vorletzten Kalenderjahr herangezogen. 

Welche Einkünfte sind für die Rentenbeitragsberechnung nicht relevant?

Einkünfte aus Kapitalanlagen, einschließlich Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinnen, zählen nicht zu den relevanten britischen Einkünften.

Kann ich mit Abzügen in Rente gehen und weiter arbeiten?

Ja, Sie können mit einer vorzeitigen Altersrente (mit Abschlägen) weiterarbeiten und unbegrenzt hinzuverdienen, seit die Hinzuverdienstgrenzen 2023 entfielen – allerdings werden die Abschläge durch Beiträge zum Sozialversicherungs- und Rentensystem teilweise ausgeglichen, was zu einer Erhöhung der späteren Rente führen kann, aber Steuernachzahlungen möglich sind und eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfohlen wird.
 

Was ändert sich 2025 für Rentner?

Für Rentner bringt 2025 eine Rentenerhöhung von 3,74 % ab Juli, steigende Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner, Änderungen bei Mütter- und Witwenrente sowie die Einführung der "Aktivrente" mit bis zu 2000 € steuerfreiem Zuverdienst; außerdem werden schrittweise die Altersgrenzen für bestimmte Renten angepasst. Die Rentenerhöhung wird ab September regulär ausgezahlt und der Rentenwert steigt auf 40,79 € pro Entgeltpunkt. 

Welche Einnahmen sind für Rentner steuerfrei?

Rentner in Deutschland können ab 2026 durch die neue Aktivrente bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie das Regelrentenalter erreicht haben und weiterarbeiten, wobei weiterhin Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Auch der Grundfreibetrag (2026 ca. 12.348 €) sorgt dafür, dass Rentenanteile bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben, zuzüglich eines individuellen Rentenfreibetrags, der vom Renteneintrittsjahr abhängt und lebenslang gilt. Die Kombination macht einen Gesamtbetrag von ca. 36.000 € im Jahr steuerfrei möglich. 

Kann ich Vollzeit arbeiten und Rente beziehen?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze Vollzeit arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen, wobei es keine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze mehr gibt und Sie unbegrenzt dazuverdienen dürfen. Sie können Ihre Rente durch Weiterarbeit und Beitragszahlungen erhöhen, sollten aber beachten, dass Ihr Arbeitseinkommen steuerpflichtig ist und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wobei es seit 2026 mit der Aktivrente bis zu 2.000 € steuerfrei sein können. 

Wie viel darf ein Rentner im Jahr 2026 hinzuverdienen?

Für Rentner gibt es 2026 zwei wichtige Änderungen: die neue "Aktivrente", die erlaubt, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei zur Regelaltersrente (ab Regelaltersgrenze) hinzuverdienen, und steigende Freibeträge bei Erwerbsminderungsrenten, die rund 20.700 € (volle) bzw. 41.500 € (teilweise) jährlich betragen. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 €. Die Aktivrente gilt für Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht für vorgezogene Renten oder Selbstständige, und unterliegt Sozialversicherungsbeiträgen, aber nicht der Einkommensteuer. 

Wie hoch ist die Steuerfreigrenze für Rentner?

Steuertabellen für Rentner zu Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten. Einige Abzugsmöglichkeiten gelten für jeden Steuerpflichtigen, unabhängig von seinem Alter. Dazu gehört der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt (für Ledige, Ehepaare mit 24.696 Euro das Doppelte; mehr dazu siehe letztes Kapitel).

Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten, denn seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, sodass die Rente auch bei hohem Einkommen nicht gekürzt wird. Anders sieht es bei Erwerbsminderungsrenten aus: Hier gelten strenge Grenzen (z.B. unter 3 Stunden täglich bei voller EM-Rente), da sonst der Rentenanspruch entfällt oder sich das Leistungsvermögen neu bewertet wird.
 

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja, Rente und Gehalt lassen sich in Deutschland kombinieren, wobei es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, man also unbegrenzt arbeiten kann, ohne dass die Rente gekürzt wird. Allerdings fallen weiterhin Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten gelten hingegen weiterhin spezielle Hinzuverdienstgrenzen, die zu Kürzungen führen können, wenn sie überschritten werden. 

Was zählt nicht als Einkommen?

Nicht als Einkommen gewertet werden zudem Rückerstattungen von Vorauszahlungen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben (zum Beispiel Stromkosten). Anrechnungsfrei ist auch Schmerzensgeld. Zinserträge aus Schmerzensgeld werden jedoch als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet.

Was zählt alles zu den Einnahmen?

Unter Einnahmen versteht man einen Zufluss an Geld oder geldwerten Vorteilen, z.B. das Bruttogehalt, Kapitalerträge wie etwa Zinsgutschriften oder Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der Begriff Einkünfte bezeichnet einen Saldo, nämlich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Welche Einkünfte unterliegen nicht der Einkommensteuer?

Elterngeld. Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Lohnersatzleistungen nach Arbeitsförderungsgesetz. Wohngeld.