Was zählt alles zur Kaution?
Gefragt von: Mechthild Schuster | Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2026sternezahl: 4.2/5 (53 sternebewertungen)
Zur Kaution zählen alle Forderungen des Vermieters, die durch das Mietverhältnis entstehen, wie ausstehende Mieten, Nachzahlungen bei den Nebenkosten und Schäden an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Brandlöcher, zerbrochene Fenster, kaputte Fliesen). Sie dient als Sicherheit und muss getrennt vom Privatvermögen des Vermieters angelegt werden, meist auf einem speziellen Kautionskonto, und kann maximal drei Nettokaltmieten betragen.
Was gehört alles zur Kaution?
Demnach ist die Mietkaution eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter, mit der etwaige offene Forderungen aus einem Mietverhältnis abgedeckt werden. Beispiele sind offene Mietzahlungen, Schäden beim Auszug aus der Immobilie oder unbezahlte Nebenkostenabrechnungen.
Welche Schäden kann man von der Kaution abziehen?
Der Vermieter darf die Kaution bei Mietschulden, offenen Nebenkosten, nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich vereinbart) und Schäden an der Mietsache einbehalten, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Brandlöcher, kaputte Fliesen, beschädigte Fenster/Türen). Wichtig ist, dass er seine Ansprüche begründet und die Schäden dokumentiert, wobei er in der Regel 3 bis 6 Monate Zeit für die Prüfung hat, aber auch länger warten kann, wenn berechtigte Forderungen bestehen.
Was darf nicht von der Kaution abgezogen werden?
Was kann alles von der Kaution abgezogen werden? Erlaubt sind Abzüge für ausstehende Mietzahlungen, Kosten für notwendige Reparaturen oder Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung. Für alles andere – etwa Schönheitsreparaturen ohne wirksame Vereinbarung – darfst du nichts abziehen.
Was darf von der Kaution bezahlt werden?
Von der Mietkaution dürfen Vermieter nur berechtigte Forderungen abziehen, wie ausstehende Mieten und Nebenkosten, Kosten für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie nicht durchgeführte, vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen oder professionelle Reinigungen bei grober Verschmutzung. Wichtig ist, dass nur die tatsächlich notwendigen Beträge einbehalten werden dürfen und der Vermieter die Kosten genau begründen muss.
Mietkaution - Was und wann, darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
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Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?
Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.
Bei welchen Mängeln darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Der Vermieter darf die Kaution bei Mietschulden, offenen Nebenkosten, nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich vereinbart) und Schäden an der Mietsache einbehalten, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Brandlöcher, kaputte Fliesen, beschädigte Fenster/Türen). Wichtig ist, dass er seine Ansprüche begründet und die Schäden dokumentiert, wobei er in der Regel 3 bis 6 Monate Zeit für die Prüfung hat, aber auch länger warten kann, wenn berechtigte Forderungen bestehen.
Für welche Schäden muss der Mieter bei Auszug aufkommen?
Der Mieter haftet beim Auszug für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung entstanden sind (z. B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, große Flecken, angenagte Wände durch Tiere, unzulässige bauliche Veränderungen). Für normale Abnutzung wie kleine Kratzer im Parkett, vergilbte Tapeten oder verkalkte Armaturen muss der Mieter nicht aufkommen. Wichtig sind ein sorgfältiges Übergabeprotokoll und ggf. eine Privathaftpflichtversicherung.
Kann man Reinigungskosten von der Kaution abziehen?
Reinigungskosten: Wenn der Mieter die Wohnung in einem unsauberen Zustand hinterlässt, kann der Vermieter notwendige Reinigungskosten von der Kaution abziehen.
Können Mietrückstände von der Kaution einbehalten werden?
Ja, Vermieter können die Mietkaution zur Eintreibung von Mietrückständen verwenden, sofern dies im Mietkautionsvertrag vorgesehen ist . Es handelt sich um eine schnelle Methode, ausstehende Mieten zu begleichen. Was sollten Vermieter beachten, bevor sie die Mietkaution zur Begleichung von Rückständen verwenden?
Wie lange dauert es, bis man die Kaution zurückerhält?
Was passiert am Ende meines Mietverhältnisses? Wenn Sie ausziehen und sich mit Ihrem Vermieter oder Makler über die Höhe der Rückzahlung Ihrer Kaution einigen, erhalten Sie diese innerhalb von zehn Tagen zurück. Wurde Ihre Kaution in einem Treuhandkonto verwahrt, erhalten Sie zusätzlich Zinsen darauf.
Wer kommt für Schäden auf, die von Mietern verursacht werden?
Ein Mieter, der vorsätzlich einen Schaden verursacht, kann haftbar gemacht werden, und der Vermieter kann ihn zur Zahlung des Schadens auffordern . Das erscheint logisch. Verfügt der Vermieter über eine Versicherung gegen vorsätzliche Beschädigung, kann er einen Schadensfall bei seiner Versicherung melden.
Für was darf der Vermieter die Kaution verwenden?
Der Vermieter darf die Kaution zweckgebunden für Mietrückstände, offene Nebenkostennachzahlungen, Schäden an der Mietsache (über normale Abnutzung hinaus) und Kosten für Schönheitsreparaturen (falls vertraglich vereinbart) verwenden. Es dient als Sicherheit für berechtigte Forderungen, nicht für allgemeine Ausgaben. Bei berechtigter Einbehaltung muss der Mieter die Kaution wieder auffüllen, ansonsten hat er Anspruch auf Rückzahlung nach Vertragsende.
Ist es normal, die Kaution bar zu bezahlen?
Eine Barzahlung ist jedoch möglich. Wenn Mieterin:innen die Mietkaution in bar zahlen möchten, sollte sie auf eine Quittung bestehen. Damit weist die vermietende Person nach, dass sie die Mietkaution erhalten hat. Nur so kann der oder die Mieter:in sichergehen, dass die Zahlung der Kaution in bar seriös ist.
Wann bekommt man die Kaution nicht zurück?
Ein Vermieter muss die Kaution nicht zurückzahlen, wenn noch berechtigte Forderungen bestehen, wie Mietrückstände, offene Nebenkostenabrechnungen, nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden an der Wohnung (z.B. Bohrlöcher, tiefe Kratzer), die er mit der Kaution verrechnen darf. Er muss diese Gründe aber konkret darlegen, die Wohnung muss nicht makellos sein, und er darf die Kaution nicht pauschal einbehalten, solange die Nebenkostenabrechnung aussteht (angemessener Teilbehalt ist erlaubt).
Wie viel Geld darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
Der Vermieter darf von der Kaution nur so viel einbehalten, wie für berechtigte Forderungen nötig ist, z.B. für offene Nebenkosten (oft 3x Vorauszahlung) oder Schäden über die normale Abnutzung hinaus, muss dies aber genau begründen und abrechnen. Die gesamte Kaution darf nur einbehalten werden, wenn die Forderungen mindestens so hoch sind wie die Kaution selbst. Die Prüfungsfrist beträgt meist 6 Monate (länger bei Nebenkosten).
Was darf der Vermieter nicht von der Kaution abziehen?
Vermieter dürfen die Mietkaution nur unter bestimmten Umständen einbehalten – dazu zählen beispielsweise verursachte Schäden am Mietobjekt, fehlende Schönheitsreparaturen oder ausstehende Mietzahlungen. Auch offene Nebenkosten können ein Grund sein, die Kaution nur teilweise zurückzuhalten.
Was muss der Mieter bei Auszug reinigen?
„Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben. “
- alle Gegenstände ausräumen, die nicht zur Wohnung gehören.
- Böden fegen bzw. saugen.
- Einbauküche inkl. Herd und Kühlschrank grob reinigen sowie Fenster (z. B. ...
- Spinnenweben beseitigen.
- Kalkablagerungen in Küche und Bad entfernen (sofern nicht vor Einzug bereits vorhanden)
Welche Schäden dürfen von der Kaution abgezogen werden?
Von der Mietkaution dürfen Schäden abgezogen werden, die über die normale Abnutzung (Verschleiß) hinausgehen, wie z.B. Brandlöcher, kaputte Fliesen, tiefe Kratzer in Böden oder beschädigte Fenster, sowie Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen und ausstehende Miet- oder Nebenkostenzahlungen. Übliche Gebrauchsspuren (z.B. leichte Kratzer, verblasste Wände) müssen jedoch vom Vermieter akzeptiert werden, da sie durch normale Nutzung entstehen.
Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?
Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren? Der Vermieter muss folgende Mängel grundsätzlich akzeptieren: Gebrauchsspuren: Kleinere Kratzer oder Wände, die nach Jahren nicht mehr strahlend weiß sind. Normale Abnutzung: Abgewohnte Böden oder verblasste Tapeten, sofern kein Austausch vereinbart wurde.
Sind Dübellöcher normale Abnutzung?
Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.
Welche Mängel zählen bei der Wohnungsabnahme als Abnutzung?
Bodenabnutzung: Normale Kratzer oder Druckstellen sind keine Schadensersatzgründe. Abgenutzte Armaturen: Verschleiß wie verkalkte Duschköpfe fällt unter normale Nutzung. Kleine Mängel im Bad: Verfärbte Fugen oder Kratzer auf Fliesen gelten als Abnutzung.
Wie lange darf ein Vermieter die Kaution zurückbehalten nach Auszug?
Der Vermieter darf die Kaution nach dem Auszug meist 3 bis 6 Monate einbehalten, um Ansprüche zu prüfen, aber maximal bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung (meist ein Jahr) bei unklaren Betriebskosten. Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber eine "angemessene Prüfungsfrist" von bis zu sechs Monaten gilt als Standard für Mängel. Bei klaren Mängeln oder ausstehenden Zahlungen muss er die Kaution zügig anteilig freigeben.
Wie lange nach Auszug kann der Vermieter Mängel geltend machen?
Vermieter müssen Mängel oder Schäden an der Mietsache innerhalb von sechs Monaten nach der Wohnungsrückgabe geltend machen, da die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gemäß § 548 Abs. 1 BGB so kurz ist. Diese Frist beginnt bereits mit der Rückgabe der Wohnung, nicht erst mit dem offiziellen Vertragsende. Um die Frist zu wahren, müssen Vermieter aktiv werden, etwa durch Klage oder Mahnbescheid, nicht nur den Schaden erwähnen.
Darf der Vermieter die Kaution wegen Schimmel einbehalten?
Wird beim Auszug Schimmel entdeckt, kann der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn der Mieter dort ein großes Möbelstück dicht an der Wand stehen hatte oder die Räume nicht ausreichend beheizt und belüftet hat.
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