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Was zählt zum Eigenanteil?

Gefragt von: Helmar Hiller  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Der sogenannte Eigenanteil wird oft synonym zum Begriff der Zuzahlung verwendet, beschreibt aber noch einmal etwas anderes: In der Krankenversicherung gibt es bei vielen Leistungen ( z. B. bei Hilfsmitteln) Festbeträge, bis zu deren Höhe die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Was zählt alles zu den Zuzahlungen?

Die folgenden Zuzahlungsregeln gelten neben der Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln für nahezu alle Leistungen der GKV . Hierunter fallen Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrkosten.

Was ist der Eigenanteil im Krankenhaus?

Bei stationärer Behandlung

Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Kalendertag der Inanspruchnahme einer solchen Leistung. Bei Krankenhausbehandlung und bei Anschlussheilbehandlung ist die Zuzahlung auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Welche Leistungen sind Zuzahlungsbefreit?

Befreiungsfähige Zuzahlungen sind z.B. Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, aber auch Zuzahlungen zur Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation.

Was ist der Eigenanteil bei Medikamenten?

Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Pflege im Altenheim: Kosten und Eigenanteil verständlich erklärt [Erklärvideo]

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Was ist der Unterschied zwischen Eigenanteil und Zuzahlung?

Der sogenannte Eigenanteil wird oft synonym zum Begriff der Zuzahlung verwendet, beschreibt aber noch einmal etwas anderes: In der Krankenversicherung gibt es bei vielen Leistungen ( z. B. bei Hilfsmitteln) Festbeträge, bis zu deren Höhe die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Bei welchen Medikamenten muss man nicht zuzahlen?

Arzneimittel, deren Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer mindestens um 30 v. H. niedriger als der jeweils gültige Festbetrag ist, kann der GKV-Spitzenverband von der Zuzahlung freistellen, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind (§ 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V).

Wann gilt man als chronisch krank?

Um als chronisch krank zu gelten muss, zusätzlich zur ärztlichen Behandlung einer der folgenden Punkte mindestens ein Jahr lang auf Sie zutreffen: Sie besitzen eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5. Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 vor.

Sind chronisch Kranke von der Zuzahlung befreit?

Chronisch kranke Menschen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse bereits bei Erreichen einer Belastungsgrenze von 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens beantragen. Generell liegt die Belastungsgrenze bei 2 % des Bruttoeinkommens, Näheres siehe Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Zuzahlungen?

Damit Sie durch die gesetzlichen Zuzahlungen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, müssen Sie pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen zuzahlen. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt die Grenze bei einem Prozent.

Warum bekomme ich eine Rechnung vom Krankenhaus?

Nach Abschluss der Behandlung und des Krankenhausaufenthaltes werden Sie dann in der Regel von jedem Arzt, der eine wahlärztliche Leistung im Rahmen Ihrer medizinischen Behandlung erbracht hat, eine Rechnung erhalten. Diese Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt.

Wann ist man von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit?

Nicht zuzahlen müssen Sie: bei ambulanter, vor -, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung. wenn die Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht. bei Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, zum Beispiel bei den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung.

Wie wird die Krankenhauszuzahlung berechnet?

Sie zahlen für 28 Kalendertage im Jahr eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, gerechnet vom Beginn der Krankenhausaufnahme an. Werden Sie über den Jahreswechsel hinaus im Krankenhaus behandelt, verbleibt es bei höchstens 28 Kalendertagen Zuzahlung für diesen ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt.

Was ist Zuzahlungspflichtig?

Die Zuzahlungspflicht besteht zum Beispiel bei Krankenhausbehandlung, stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Arznei- und Verbandmitteln, Zahnersatz, Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege.

Bin ich als Rentner von der Zuzahlung befreit?

Wichtig: Seit der Gesundheitsreform von 2004 ist eine komplette Zuzahlungsbefreiung für Rentner nicht mehr möglich. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung direkt zu Jahresbeginn auszustellen. Diese gilt dann unter Vorbehalt des Widerrufs.

Was für Vorteile habe ich als chronisch Kranker?

Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen werden bei Zuzahlungen entlastet. Sie müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Für alle anderen Versicherten beträgt die Belastungsgrenze 2 %.

Wer bescheinigt chronisch krank?

Eine schwerwiegende chronische Krankheit müssen Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns nachweisen. Diese brauchen wir, damit Sie die verringerte Zuzahlungsgrenze für sich oder Ihren Angehörigen nutzen können. Die Bescheinigung über Ihre chronische Erkrankung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin aus.

Wie rechnet man die Belastungsgrenze aus?

Ihre Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent Ihres jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Das bedeutet: Neben Ihrem eigenen Einkommen berücksichtigen wir bei der Berechnung Ihrer Belastungsgrenze auch die Einkünfte Ihrer mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen.

Was zählt zu den chronischen Krankheiten?

Chronische Erkrankungen
  • Arthritis.
  • Arthrose.
  • Asthma bronchiale.
  • Chronische Lungenerkrankungen.
  • Depression.
  • Koronare Herzkrankheit und akuter Myokardinfarkt.
  • Muskuloskelettale Erkrankungen.
  • Myalgische Enzephalomyelitis (ME) / Chronic Fatigue Syndrome (CFS)

Können chronisch Kranke früher in Rente?

Früher in Rente wegen Krankheit: Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Wer wegen Krankheit früher in Rente gehen möchte, muss auf mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Dazu zählen die Pflichtbeitragszeiten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Ist man mit zu hohem Blutdruck chronisch krank?

Bluthochdruck ist die häufigste chronische Erkrankung überhaupt.

Warum sind manche Medikamente von der Zuzahlung befreit?

Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien - nämlich dann, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 30 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.

Warum muß ich bei zuzahlungsbefreiung trotzdem eine Zuzahlung leisten?

Eine Befreiung schließt jedoch keine Festbetragsaufzahlung ein. Liegt der Preis eines Arzneimittels über dem festgelegten Erstattungspreis der Krankenkassen, zahlen Patienten die Differenz zwischen Abgabepreis und Festbetrag. Diese Mehrkosten zählen auch nicht in die Zuzahlungsbefreiung mit ein.

Wer muss keine Zuzahlung leisten?

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Ist Eigenanteil Zuzahlung?

Der sogenannte Eigenanteil wird oft synonym zum Begriff der Zuzahlung verwendet, beschreibt aber noch einmal etwas anderes: In der Krankenversicherung gibt es bei vielen Leistungen ( z. B. bei Hilfsmitteln) Festbeträge, bis zu deren Höhe die Krankenkasse die Kosten übernimmt.