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Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Gefragt von: Frau Lisa Ott MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht ein- verstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.

Was wird bei einem Widerspruchsverfahren geprüft?

Die Widerspruchsbehörde ist in aller Regel die Aufsichtsbehörde der Ausstellungsbehörde, also die nächsthöhere Behörde. Sie ist dann dazu verpflichtet, den angegriffenen Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern oder ganz aufzuheben.

Was prüft die widerspruchsbehörde?

(1) Im Widerspruchsverfahren prüft die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit, bei Ermessensentscheidungen übt sie ihr Ermessen selbst aus und begründet ihre Entscheidung.

Was ist beim Widerspruchsverfahren zu beachten?

Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:
  • Ihr Name.
  • Ihre Adresse.
  • Ihre Telefonnummer.
  • Datum des Widerspruchs.
  • Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.

Wie funktioniert das Widerspruchsverfahren?

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Welches Ziel verfolgt das Widerspruchsverfahren?

Dieses Verfahren, welches durch Erhebung eines Widerspruchs eingeleitet wird, stellt das sog. Widerspruchsverfahren dar. Dieses Widerspruchsverfahren dient, allg. Auffassung nach, im Wesentlichen drei Zielen: Der lbstkontrolle der Verwaltung, dem Rechtsschutz des Bürgers und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.

Was passiert nach Widerspruch gegen Bescheid?

Wird dem Widerspruch stattgegeben (auch “abgeholfen” genannt), so wird der ursprüngliche Bescheid korrigiert und ein neuer Bescheid erlassen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde.

Wie kann ein Widerspruchsverfahren enden?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Wann ist ein Widerspruch unbegründet?

Wurde ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie keine Handhabe mehr gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung haben. Es sind in einem solchen Fall immer noch andere Möglichkeiten zum Rechtsbehelf möglich. Eine Option ist es, Klage beim zuständigen Gericht einzulegen.

Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Kann die widerspruchsbehörde abhelfen?

Will sie ihre Erstentscheidung korrigieren, kann sie dem Widerspruch abhelfen. Es ergeht ein Abhilfebescheid. Hält sie ihre Erstentscheidung für rechtmäßig, leitet sie den Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weiter, die dann in einem Widerspruchsbescheid eine Entscheidung trifft.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Wer prüft den Widerspruch?

Die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, prüft daraufhin ihre Entscheidung noch einmal gründlich und kann den Bescheid gegebenenfalls aufheben oder ändern (sogenannte Abhilfe). Andernfalls legt sie ihn der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vor.

Was kommt nach dem Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Was kostet ein Widerspruch beim Anwalt?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

Wie lange Antwort auf Widerspruch?

1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten. In manchen Fällen hat die Behörde einen wichtigen Grund dafür, dass sie noch nicht über den Antrag oder Widerspruch entschieden hat.

Was ist als Widerspruch zu werten?

Der Widerspruchsführer hat zum Ausdruck gebracht, dass er und seine Ehefrau den Bescheid für eine „Unverschämtheit“ halten. Er sieht nicht ein, überhaupt eine Abgabe zu zahlen. Somit hat er zum Ausdruck gebracht, den Bescheid nicht zu akzeptieren. Sein Schreiben ist daher als Widerspruch im Rechtssinne zu werten.

Ist ein Widerspruch zu begründen?

Meistens haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Widerspruch zu begründen. Dazu müssen Sie in Ihrem Widerspruch ankündigen, dass Sie eine Begründung nachreichen werden. Die Behörde oder öffentliche Stelle schickt Ihnen eine Bestätigung, wenn sie Ihren Widerspruch bekommen hat.

Wer darf Widerspruch bearbeiten?

Wird ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt erhoben, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, diesen auf seine Rechtmäßigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern beziehungsweise aufzuheben.

Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?

Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.

Kann ein Widerspruch später begründet werden?

In seinem Schreiben kann der Betroffene darauf hinweisen, dass er die Begründung später nachreicht. So ist sichergestellt, dass der Widerspruch fristgerecht erfolgt. Die Begründung muss der Betroffene dann nicht mehr innerhalb der Widerspruchsfrist vorlegen, sondern kann sie auch nach Ablauf der Frist einreichen.

Wie lange hat ein Amt Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Im Gegensatz zum Widerspruch kommt der Einspruch nur bei bestimmten Verwaltungsakten oder bei Entscheidungen von Behörden und Gerichten zum Einsatz.

Ist ein widerspruchsbescheid ein VA?

Ein Verwaltungsakt (VA), mit dem die Widerspruchsbehörde einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nicht abhilft und ihn dementsprechend stattdessen entweder aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist (vgl. § 85 SGG; § 73 VwGO).