Zum Inhalt springen

Was weiß die Krankenkasse über mich?

Gefragt von: Piotr Diehl-Heil  |  Letzte Aktualisierung: 23. August 2022
sternezahl: 4.1/5 (43 sternebewertungen)

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Welche Daten sind bei der Krankenkasse gespeichert?

Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die eGK enthält ein Lichtbild.

Hat die Krankenkasse Einsicht in die Krankenakte?

Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Akte einzusehen und eine Kopie zu verlangen. Auch bei Behandlungsfehlern kann die Patientenakte eine Rolle spielen.

Was dürfen Krankenkassen vom Arzt über den Patient erfahren?

Nach § 630g Abs. 2 BGB steht dem Patienten das Recht auf eine elektronische Kopie (Scan als pdf) der Patientenakte zu, für die der Arzt oder das Krankenhaus Kostenerstattung verlangen können. Das Gleiche ergibt sich berufsrechtlich aus § 10 MBO-Ä.

Was wird der Krankenkasse übermittelt?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Was darf die Krankenkasse - und was nicht?

39 verwandte Fragen gefunden

Hat die Krankenkasse alle Diagnosen?

Im Gegensatz zu Kliniken, Apotheken, Optikern und Orthopädiemechanikern, die alle direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Dadurch ist der exakte Umfang einer Behandlung bekannt und oftmals auch das entsprechende Krankheitsbild. Patienten können bei der Krankenkasse auch die gespeicherten Diagnosen erfragen.

Was prüft die Krankenkasse?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§ 275 des Sozialgesetzbuches V), in bestimmten Fällen die Arbeitsunfähigkeit (kurz: AU) von Versicherten zu prüfen. Sie beauftragen dann den MD mit der Klärung von medizinischen Sachfragen. Dies ist zum einen bei medizinischen Unklarheiten der Fall.

Was darf die Krankenkasse wissen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Hat der Arzt gegenüber der Krankenkasse Schweigepflicht?

Denn was viele nicht wissen: Ärzte unterliegen auch gegenüber den gesetzlichen Kassen grundsätzlich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Ärzte Anfragen der Kassen nicht beantworten dürfen, da sie sich sonst eine Verletzung der Schweigepflicht vorwerfen lassen müssen, oder gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Kann jeder Arzt meine Krankenakte sehen?

Dürfen Dritte meine Patientenakte einsehen? Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Kann Arzt Diagnose löschen?

Zwecklos dürfte es sein, den Arzt aufzufordern, die ursprüngliche Diagnose zu löschen. Das darf der Arzt gar nicht. Was er allerdings tun kann und was meist sinnvoll sein dürfte: Er kann in der Akte festhalten, dass sich die ursprüngliche Verdachtsdiagnose nicht erhärtet hat.

Welche Daten bekommt die Krankenkasse vom Krankenhaus?

Außerdem können Versicherte in Ihrer ePA auch eigene Daten, wie z.B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, ablegen. Ab 2022 können darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft in der ePA gespeichert werden.

Kann man auf der krankenkassenkarte sehen bei welchem Arzt man war?

Ministerium: Patienten entscheiden über Einblick

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte nun: "Der Patient kann entscheiden, welchem Arzt er Einblick in die elektronische Patientenakte gibt." Mit Einwilligung des Patienten habe der Arzt dann Einblick in alle Daten.

Wann löscht Krankenkasse Diagnosen?

Vom Arzt erbrachte Leistungen, die der Überprüfung der Voraussetzung einer Leistungsgewährung dienen (§ 292 SGB V), werden nach Ablauf von 10 Jahren gelöscht (§ 304, Abs. 1, Satz 1). Krankheitsdiagnosen im Rahmen der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit gehören in diese Kategorie.

Kann man auch zwei Hausärzte haben?

Ärztehopping liegt nach Ansicht der Kassen beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Aus ihrer Sicht stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar.

Was muss der Arzt der Krankenkasse mitteilen?

Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich bindend. Verletzt ein Arzt sie, drohen ihm nicht nur berufsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Nur wenn er vom Patienten gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbunden wird, darf er bestimmte Auskünfte übermitteln.

Kann die Krankenkasse beim Arzt anrufen?

„Die Krankenkasse darf anrufen, weil die Versicherten eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung eines Sachverhalts haben“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Diese Mitwirkungspflicht darf aber nicht für ständige Anrufe missbraucht werden.

Was sagen wenn Krankenkasse anruft?

Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen. Dies ist die Aufgabe des MDK .

Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?

Die Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, gesetzlich sogar verpflichtet, gutachtliche Stellungnahmen des MDK einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (§ 275 Abs. 1 SGB V).

Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.

Was fragt der Medizinische Dienst der Krankenkasse?

Sie befragen Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst: Mobilität. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.

Was darf der MDK nicht Fragen?

Selbstverständlich betreffen die MDK Begutachtung und somit auch die Fragen zur MDK Begutachtung in sehr vielen Fällen Ihre Angehörigen. Wir haben aufgrund der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet in den Fragen zur MDK Begutachtung solche Satzteile wie „Haben Sie / Ihre Angehörigen…“ zu verwenden.

Kann die Krankenkasse Kontoauszüge verlangen?

Zur Prüfung des Vermögens kann die Krankenkasse die Vorlage entsprechender Unterlagen wie z. B. die letzten Jahresabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten Monate verlangen.

Was sehen Arzt beim Einlesen der Karte?

Grundlegendes wie Name, Anschrift Geschlecht und Blutgruppe. Angaben zur Krankenversicherung (Krankenkasse, Versichertennummer, Versichertenstatus)