Was steht minijobbern zu?
Gefragt von: Mathias Gerlach | Letzte Aktualisierung: 19. März 2026sternezahl: 5/5 (25 sternebewertungen)
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie vollzeitbeschäftigte Angestellte, darunter Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld (sofern tarifvertraglich vorgesehen). Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn, müssen jedoch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, können sich aber befreien lassen und erwerben so Rentenansprüche. Wichtig ist, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und die Verdienstgrenze (aktuell 603 €/Monat, Stand 2026) einhalten müssen, wobei bestimmte Zuschläge (z.B. Nacht-, Sonn-, Feiertagszuschläge) hierfür nicht zählen.
Was steht mir als Minijobber alles zu?
Minijobber haben mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und sind in der Regel von Steuern und den meisten Sozialabgaben (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) befreit.
Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?
Für 2025 können Arbeitgeber Minijobbern Prämien zahlen, solange die neue monatliche Grenze von 556 € (Jahresgrenze 6.672 €) nicht dauerhaft überschritten wird; Einmalzahlungen (z.B. Boni, Inflationsausgleichsprämie) sind erlaubt und zählen nicht zum Verdienst, wenn sie die 14-fache Monatsgrenze nicht übersteigen (2025 max. 7.784 € pro Jahr) und die anderen Minijob-Regeln eingehalten werden. Wichtig ist, dass solche Zahlungen korrekt dokumentiert werden, um den Minijob-Status (steuer- und sozialversicherungsfrei) zu erhalten, da jede Überschreitung der Verdienstgrenze zu Sozialversicherungspflicht führen kann.
Was bringt ein Jahr Minijob für die Rente?
Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.
Welche Sonderzahlungen sind im Minijob erlaubt?
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind für Minijobber erlaubt, zählen aber zum Verdienst und dürfen die monatliche Verdienstgrenze (aktuell ca. 538 €/Monat) nicht sprengen, wenn sie vorhersehbar sind, was meist zu einer Einstufung als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis führt. Unvorhersehbare Zahlungen werden nur im Auszahlungsmonat geprüft, aber auch hier muss die Grenze eingehalten werden, damit der Minijob bestehen bleibt. Steuervorteile gibt es z.B. bei Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen (SFN-Zuschläge), die nicht auf die Grenze angerechnet werden, wenn der Grundlohn unter 25 €/Std. liegt.
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Welche Nachteile hat ein Minijob?
Nachteile eines Minijobs sind vor allem fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld, geringe Rentenansprüche, eingeschränkter Sozialversicherungsschutz (keine eigene Krankenversicherung) und oft begrenzte Aufstiegschancen, was ihn zur „Niedriglohnfalle“ machen kann, insbesondere für Frauen. Zudem sind die Verdiensmöglichkeiten stark gedeckelt, und es gibt selten Perspektiven für berufliche Weiterentwicklung.
Wie viele Urlaubstage hat man im Minijob?
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich nach der Anzahl ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche richtet, nicht nach den Stunden; der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage (20/6 * 24) und bei 2 Arbeitstagen 8 Tage (2/6 * 24) entspricht. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: (Arbeitstage pro Woche x 24) / 6, wobei Minijobber den gleichen Stundenlohn wie sonst erhalten.
Ist man bei einem Minijob krankenversichert?
Im Minijob (bis 603 €/Monat) sind Sie nicht automatisch krankenversichert und müssen sich anderweitig absichern (z. B. über Familienversicherung, Hauptjob, Studium). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge (13 % KV, 15 % RV) für Sie, aber diese sichern Sie nicht ab. Sie zahlen keinen eigenen Beitrag, haben aber auch keinen Anspruch auf Krankengeld; Ihr Lohnanspruch bei Krankheit bleibt jedoch bestehen. Kurzfristige Minijobs sind komplett sozialversicherungsfrei.
Kann ein Minijobber einen Bonus bekommen?
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni sind auch im Minijob möglich – doch sie dürfen die gesetzlichen Verdienstgrenzen nicht sprengen. Arbeitgeber müssen 2025 genau prüfen, wie Sonderzahlungen dokumentiert und in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden, um den Minijob-Status rechtssicher zu erhalten.
Werden Überstunden im Minijob bezahlt?
Nein, da die Höhe der geleisteten Überstunden und somit die Höhe der monatlichen Überstun- denvergütung nicht vorhersehbar ist, zählt die Überstundenvergütung nicht zum regelmäßi- gen Arbeitsentgelt für die 450-Euro-Grenze.
Ist es sinnvoll, sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen?
Grundsätzlich sind Minijobs immer rentenversicherungspflichtig. Man kann sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was aber selten sinnvoll ist. Denn über die Rentenversicherung bei Minijobs kann man Rentenversicherungszeiten sammeln und sich so ein Rentenplus fürs Alter sichern.
Wird bei einem Minijob krank bezahlt?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen, genau wie reguläre Arbeitnehmer, jedoch erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung und ohne Anspruch auf Krankengeld von der Kasse, da der Minijob keine reguläre Sozialversicherung begründet. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und kann sich einen Teil über die Arbeitgeberversicherung erstatten lassen.
Kann ich als Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?
Ja, Minijobber können Weihnachtsgeld bekommen, aber es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch; es hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab, ob und wie viel gezahlt wird, wobei Arbeitgeber dies freiwillig leisten können, solange die Minijob-Grenze (jährlich ca. 6.672 €) durch Einmalzahlungen nicht überschritten wird, es sei denn, es handelt sich um eine einmalige Ausnahme. Diese Sonderzahlungen zählen zum Gesamtverdienst und müssen bei der Berechnung der Verdienstgrenze berücksichtigt werden, um den Status des Minijobs zu erhalten.
Welche 2 Arten von Minijobs gibt es?
Beim Minijob handelt es sich um eine Form geringfügiger Beschäftigung. Insgesamt gibt es 2 Formen geringfügiger Beschäftigung: Die “Entgeltgeringfügigkeit” und die “Zeitgeringfügigkeit”. Im 1. Fall gibt es eine Grenze für das Entgelt (Lohn/Gehalt), im 2.
Kann man sich Urlaubstage im Minijob auszahlen lassen?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung, aber nur am Ende des Arbeitsverhältnisses für nicht genommenen Urlaub, da Urlaub dem Zweck der Erholung dient und nicht einfach ausgezahlt werden kann. Die Berechnung erfolgt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, multipliziert mit der Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage. Diese Einmalzahlung kann die Minijob-Grenze überschreiten, wird aber beitragsrechtlich dem letzten Abrechnungszeitraum zugeordnet.
Was ändert sich 2025 für Minijobs?
Im Jahr 2023 betrug der Mindestlohn 12 Euro, 2024 stieg er auf 12,41 Euro und 2025 liegt er bei 12,82 Euro. Entsprechend hat sich die Grenze für den Minijob von 520 Euro über 538 Euro und im Jahr 2025 auf 556 Euro erhöht. So etwas wie einen Maximallohn gibt es bei Minijobs im Umkehrschluss nicht.
Haben 520 Euro Kräfte Anspruch auf Urlaubsgeld?
Arbeitnehmende und damit auch Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Wie wirkt sich ein Minijob auf die Rente aus?
Ein Minijob wirkt sich positiv auf die Rente aus, da er Rentenansprüche schafft, die Beschäftigungszeit für die Wartezeit angerechnet wird und bei voller Rentenversicherungspflicht sogar Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, was die spätere Rente geringfügig, aber über die Jahre summiert, erhöht und die Zeit bis zum Renteneintritt verkürzt. Wer sich befreien lässt, verzichtet auf viele dieser Vorteile, insbesondere auf die volle Anrechnung der Zeit und den vollen Schutz, da nur der Arbeitgeberanteil zählt.
Ist ein Minijob ein richtiger Job?
Für Minijobber gelten die gleichen Regelungen wie für „normale“ Arbeitsverhältnisse; sie gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte und haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Welche Änderungen gibt es im Minijob ab 2026?
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 € monatlich, da sie an den gestiegenen Mindestlohn (auf 13,90 €/Std.) gekoppelt ist. Für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 633 € geplant. Zudem entfällt ab 2026 die Rechtskreistrennung (Ost/West) für Beitragsnachweise, was Arbeitgeber betrifft.
Welche Prämien gibt es für Minijobber?
Ja, Minijobber können Prämien erhalten, wobei die Inflationsausgleichsprämie (IAP) (bis 3.000 €, steuer- & beitragsfrei bis Ende 2024) eine wichtige Ausnahme darstellt, die nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet wird. Normalerweise zählen auch Boni wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zum Verdienst und müssen die monatliche Minijob-Grenze (2025: 538 €, 2026: 603 €) einhalten, wobei Arbeitgeber hier pauschal versteuern können, um den Minijob-Status zu erhalten.
Kann man beim Minijob Urlaubsgeld bekommen?
Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, aber einen Anspruch, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn Vollzeitkräfte es bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz) – dann anteilig. Wichtig: Urlaubsgeld zählt zum Verdienst und darf die monatliche Minijob-Grenze nicht überschreiten, sonst wird es sozialversicherungspflichtig.
Ist ein Tankgutschein im Minijob erlaubt?
Ja, Minijobber können steuerfreie Tankgutscheine erhalten, solange der Wert 50 € monatlich nicht übersteigt und der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird (nicht als Gehaltsumwandlung). Der Gutschein gilt als steuerfreier Sachbezug und wird nicht auf die Minijob-Verdienstgrenze angerechnet. Wichtig ist die Dokumentation der Aushändigung.
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