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Was steht in der ELGA?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Karsten Wieland B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Zu den ELGA -Gesundheitsdaten zählen die e-Medikation (Information über die von der Ärztin/vom Arzt verschriebenen und in der Apotheke abgegebenen Medikamente) und e-Befunde.
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Zu den e-Befunden gehören:
  • Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten.
  • Laborbefunde.
  • Befunde der bildgebenden Diagnostik.

Was ist in der ELGA gespeichert?

ELGA-Gesundheitsdaten wie Entlassungsbriefe oder Befunde werden – wie bisher auch – dort gespeichert, wo sie entstehen (z. B. Spital, Ordination, Labor). Medikationsdaten werden in einer Datenbank beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zentral und in verschlüsselter Form gespeichert.

Welche Befunde in ELGA?

Die ersten Befunde, die in diesem neuen Format über das ELGA-Portal einsehbar sein werden, sind Entlassungsbriefe aus dem Spital (ärztlich und pflegerisch), Laborbefunde und Radiologiebefunde.

Kann ich meine ELGA Daten einsehen?

Der Einstieg in die persönliche ELGA erfolgt gesichert via Handysignatur oder Bürgerkarte über das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at. Der User kann im Portal rasch und sicher die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten einsehen und im Protokoll nachvollziehen, wer wann auf welche Dokumente zugegriffen hat.

Welche Nachteile hat ELGA?

Die ELGA-Abmeldung ("opt-out") hat zur Folge, dass die Daten nicht elektronisch gesammelt werden und den Nachteil, dass die Patientin/der Patienten selbst die Daten nicht einsehen kann und auch nicht sehen kann, wer die Daten wann abgerufen hat. Ein Arzt kann nicht sehen, was der andere behandelt hat.

ELGA-Informationsvideo

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Was kann der Ärztin ELGA sehen?

Durch ELGA werden Medikationsdaten für Sie und Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt einsehbar. ELGA stellt Ihnen eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. an Sie abgegeben worden sind, zur Verfügung („e-Medikationsliste“).

Was passiert wenn ich mich von der ELGA abmelde?

Das ELGA-Gesetz spricht von einem so genannten Opt-Out. Melden Sie sich komplett von ELGA ab, werden künftig keine Gesundheitsdaten von Ihnen zum Abruf über ELGA bereitgestellt. Es ist jederzeit möglich, sich wieder anzumelden.

Hat die Krankenkasse alle Befunde?

Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Akte einzusehen und eine Kopie zu verlangen.

Kann jeder Arzt meine Krankenakte sehen?

Dürfen Dritte meine Patientenakte einsehen? Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Ist jeder bei ELGA angemeldet?

Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil.

Wer hat Einsicht in meine Krankenakte Österreich?

Grundsätzlich gilt: Als Patient haben Sie das Recht auf Einsicht und auf Herausgabe einer Kopie ihrer Krankenakte. Das Original wird allerdings vom Arzt oder vom Krankenhaus aufbewahrt.

Ist ELGA verpflichtend?

Ist für Bürgerinnen und Bürger die Teilnahme an e-Medikation verpflichtend? Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 regelt, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne weitere Voraussetzungen an ELGA teilnehmen können. Wer nicht teilnehmen möchte, hat das Recht,sich abzumelden („Opt-out-Regelung“).

Was sind die Vorteile von ELGA?

Die Vernetzung der ELGA-Gesundheitsdaten führt zu einem besseren Informationsfluss zwischen den Gesundheitsdiensteanbietern – zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Mit ELGA ersparen sich die Patientinnen und Patienten vermeidbare Mehrfachuntersuchungen und die damit verbundenen Belastungen, Wartezeiten und Wege.

Haben Versicherungen Zugriff auf ELGA?

Keinen Zugriff auf ELGA haben:

Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen. Behörden sowie Amtsärztinnen und Amtsärzte. Schulärztinnen und Schulärzte. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Habe ich Zugang zu meinen Daten und kann ich Daten löschen ELGA?

Alle! Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA zu verwenden. Sie haben u.a. das Recht, Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu sperren, zu entsperren, zu löschen bzw. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter für die Einsicht in Ihre ELGA zu sperren, zu entsperren oder einfach nur die Zugriffszeit von 28 Tagen zu verkürzen.

Wer hat Zugriff auf E Card?

Die Datenübertragung im e-card System erfolgt über das Gesundheits-Informationsnetz (GIN) für Ärzte und Apotheken sowie über das eHI-Net für Krankenanstalten. Nur berechtigte Anwender im Gesundheitsbereich wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken haben darauf Zugriff.

Was sieht der Arzt auf der Chipkarte?

Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die eGK enthält ein Lichtbild.

Was erfährt die Krankenkasse vom Arzt?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Werden Arztbesuche auf der Karte gespeichert?

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung einwilligt. Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören: Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum.

Werden schlechte Befunde am Telefon mitgeteilt?

Für den Patienten schwerwiegende Ergebnisse sollten nie am Telefon mitgeteilt werden, sondern nur im direkten Gespräch - von Angesicht zu Angesicht. Auch wenn die nonverbale Kommunikation am Telefon wegfällt, spielt sie doch hinein. Denn die Stimme verrät viel.

Wann löscht Krankenkasse Diagnosen?

Für Kranken- und sonstige Berechtigungsscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen gilt der allgemeine Grundsatz, dass diese Daten zu löschen sind, sobald der Grund für ihre Speicherung weggefallen ist und keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden. Eine absolute Löschfrist existiert hier nicht.

Kann man Diagnose löschen?

Zwecklos dürfte es sein, den Arzt aufzufordern, die ursprüngliche Diagnose zu löschen. Das darf der Arzt gar nicht. Was er allerdings tun kann und was meist sinnvoll sein dürfte: Er kann in der Akte festhalten, dass sich die ursprüngliche Verdachtsdiagnose nicht erhärtet hat.

Wie komme ich aus ELGA raus?

Das benötigte Formular (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) kann entweder über die ELGA Serviceline – telefonisch oder schriftlich – angefordert oder am Gesundheitsportal online ausgefüllt werden (zum Online-Formular).

Habe ich mich von ELGA abgemeldet?

Auf www.chipkarte.at finden Sie dazu zahlreiche weitere Informationen. Personen, die sich von ELGA komplett bzw. von der e-Medikation abgemeldet haben können unter www.sozialversicherung.at/covidtests ein Antragsformular ausfüllen.

Was müssen Patienten tun wenn sie nicht am ELGA System teilnehmen wollen?

Ungeachtet dessen müssen Sie als Patientin oder Patient selbst die Entscheidung treffen, ob Sie an diesem System teilnehmen wollen oder nicht. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten in ELGA aufscheinen, müssen Sie die Möglichkeit des Widerspruchs an der Teilnahme (Opt-out) nützen.