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Was sind normale Gebrauchsspuren in einer Mietwohnung?

Gefragt von: Hardy Hennig  |  Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2026
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Normale Abnutzung in einer Mietwohnung sind Gebrauchsspuren durch den alltäglichen, sorgfältigen Gebrauch, die der Mieter nicht bezahlen muss – wie leichte Kratzer im Parkett, Möbelabdrücke, vergilbte Tapeten oder unzählige Dübellöcher (wenn fachmännisch zugespachtelt). Schäden darüber hinaus (z.B. Brandflecken, tiefe Kratzer, kaputte Fliesen) sind vom Mieter zu verantworten, oft nur anteilig nach verbleibender Lebensdauer, aber der Vermieter muss für «normale» Abnutzung selbst aufkommen, da sie im Mietzins einkalkuliert ist.

Was ist normale Abnutzung in einer Mietwohnung?

Normale Abnutzung in einer Mietwohnung sind Gebrauchsspuren, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, wie leichte Kratzer im Parkett, Druckstellen von Möbeln, vergilbte Tapeten oder Dübellöcher (sofern fachmännisch verschlossen) – alles, was durch normales Wohnen bedingt ist und nicht durch übermäßige Beanspruchung oder Schäden entsteht, die der Mieter zu vertreten hat (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer durch Haustiere). Diese Spuren sind im Mietzins eingepreist und müssen vom Mieter beim Auszug nicht vollständig beseitigt werden.
 

Welche Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren?

Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.

Was sind übliche Gebrauchsspuren?

Kleine Kratzer und Beulen sind normale Gebrauchsspuren

Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel kleine Steinschlagspuren oder kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe.

Gelten kleine Nagellöcher als normale Abnutzung?

Nagellöcher, Nadellöcher oder Risse in der Wand. Hinweis: Laut HUD gelten Nagellöcher in Wänden als normale Abnutzung . Große Schraubenlöcher oder mehrere Nagellöcher, die die Farbe oder die Gipskartonwand beschädigen, sollten jedoch als Sachschaden eingestuft werden.

Bundesgerichtshof klärt Streit um Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen

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Kann man in Wohnungen Reißzwecken verwenden?

Manche Vermieter oder Immobilienanbieter haben strenge Regeln, was Mieter an den Wänden ihrer Mietwohnungen tun dürfen und was nicht. Selbst etwas so Kleines wie eine Reißzwecke kann ein sichtbares Loch hinterlassen, das Ihre Kaution gefährden könnte .

Wie fülle ich Nagellöcher?

Um Nagellöcher zu füllen, verwendet man am besten Spachtelmasse (fertig oder zum Anrühren), die man in das Loch drückt, glattstreicht und trocknen lässt, eventuell danach leicht anschleift. Für kleine Löcher sind auch Fertigspachtel aus der Tube praktisch; Alternativen wie Zahnpasta (für sehr kleine Löcher), Kreide oder Knetmasse sind Notlösungen, die meist nach dem Trocknen überstrichen werden müssen.
 

Was geht unter normale Abnutzung?

Unter „normaler Abnutzung“ versteht man Verschleiss, der durch den vertragsgemässen Gebrauch entsteht – also schlicht durch das Wohnen an sich. Diese Spuren sind nicht vom Mieter zu verantworten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Beispiele: Leichte Möbelabdrücke im Parkett oder Teppich.

Welche Schäden muss der Mieter bei Auszug zahlen?

Der Mieter haftet beim Auszug für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung entstanden sind (z. B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, große Flecken, angenagte Wände durch Tiere, unzulässige bauliche Veränderungen). Für normale Abnutzung wie kleine Kratzer im Parkett, vergilbte Tapeten oder verkalkte Armaturen muss der Mieter nicht aufkommen. Wichtig sind ein sorgfältiges Übergabeprotokoll und ggf. eine Privathaftpflichtversicherung.
 

Muss ich meine Mietwohnung nach 10 Jahren renovieren?

Nach 10 Jahren muss der Mieter nicht automatisch renovieren; die Pflicht hängt von einer wirksamen Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ab, die "weichen" Fristen (z.B. 5/8/10 Jahre) vorsieht und an den tatsächlichen Zustand gekoppelt ist, nicht an starre Zeitabstände, da nach dieser Zeit oft normale Abnutzung vorliegt und der Mieter nur bei übermäßiger Abnutzung (z.B. durch Rauchen) streichen muss, während der Vermieter bei normaler Abnutzung und Alterung nach 10 Jahren die Kosten tragen muss. 

Sind Dübellöcher normale Abnutzung?

Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.

Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?

Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren? Der Vermieter muss folgende Mängel grundsätzlich akzeptieren: Gebrauchsspuren: Kleinere Kratzer oder Wände, die nach Jahren nicht mehr strahlend weiß sind. Normale Abnutzung: Abgewohnte Böden oder verblasste Tapeten, sofern kein Austausch vereinbart wurde.

Was ist "übermässige Abnutzung" einer Mietwohnung?

übermässige Abnutzung

Der Mieter haftet nicht für die normale Abnutzung der Mietwohnung. Er haftet damit nicht für die Instandstellung von Sachen, welche in üblichem Mass und sachgemäss gebraucht wurden. Andererseits haftet der Mieter für über- mässige Abnutzung.

Welche Schäden müssen Mieter bezahlen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Wann muss ein Mieter für Kratzer im Parkett zahlen?

Wenn beim Auszug festgestellt wird, dass das Parkett über die normale Abnutzung hinaus beschädigt ist (z. B. tiefe Kratzer, Brandflecken oder Wasserschäden), kann der Vermieter die Reparatur oder Abschleifkosten anteilig von der Kaution einbehalten.

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.

Was fällt unter normale Abnutzung?

Die normale Abnutzung wird als gewöhnlicher Verschleiß angesehen, der durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entsteht. Hierzu zählen beispielsweise leichte Gebrauchsspuren an Böden, Wänden oder Möbeln, die im Laufe der Zeit entstehen können.

Was darf der Vermieter nach Auszug in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf beim Auszug die Wohnung besenrein und leer zurückverlangen, Schäden beheben lassen (ggf. auf Kosten des Mieters), ausstehende Zahlungen oder Betriebskosten einbehalten und bei nicht durchgeführten, vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (neutraler Anstrich, Bohrlöcher ausbessern) die Kosten von der Kaution nehmen oder nachfordern, muss aber normale Abnutzung (Gebrauchsspuren, verblasste Wände) akzeptieren. 

Wer zahlt, wenn ich ein Ceranfeld in meiner Mietwohnung beschädige?

Wer für ein beschädigtes Ceranfeld zahlt, hängt vom Verursacher, Eigentümer und Grund des Schadens ab: Bei selbstverschuldetem Schaden haftet der Mieter (oft über Privathaftpflicht oder Glasversicherung). Gehört das Ceranfeld zum Vermieter (Einbauküche), zahlt dieser bei Verschleiß oder Defekten, Mieter zahlen nur bei eigenem Verschulden oder wenn der Schaden absichtlich/grob fahrlässig verursacht wurde, wobei die private Haftpflicht oder eine spezielle Glasversicherung greift.
 

Was sind normale Gebrauchsspuren?

Normale Gebrauchsspuren entstehen durch den alltäglichen Gebrauch eines Fahrzeugs und sind unvermeidbrDiese werden bei der Rückgabe in der Regel akzeptiert und führen nicht zu zusätzlichen Kostn. Beispiele hierfür sind: Kleine Steinschläge oder Schrammen in der Nähe von Tankdeckel, Türgriffen oder Kofferram.

Welche Schäden dürfen von der Kaution abgezogen werden?

Von der Mietkaution dürfen Schäden abgezogen werden, die über die normale Abnutzung (Verschleiß) hinausgehen, wie z.B. Brandlöcher, kaputte Fliesen, tiefe Kratzer in Böden oder beschädigte Fenster, sowie Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen und ausstehende Miet- oder Nebenkostenzahlungen. Übliche Gebrauchsspuren (z.B. leichte Kratzer, verblasste Wände) müssen jedoch vom Vermieter akzeptiert werden, da sie durch normale Nutzung entstehen. 

Welche Schäden muss der Mieter beseitigen?

Mieter haften für Schäden an der Mietsache, die durch eigene Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung entstehen, einschließlich Schäden durch Gäste oder Haustiere (außer Hunde, je nach Vertrag). Solche Schäden müssen oft der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden, die Reparaturkosten oder den Zeitwert erstattet, wobei der Mieter verpflichtet ist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (Abzug neu für alt bei Ersatz). Es ist wichtig, Schäden sofort dem Vermieter zu melden, da andernfalls weitere Schäden entstehen können, für die der Mieter zusätzlich haftet.

 

Wie kann ich Löcher im Boden füllen?

Um ein Loch im Boden zu füllen, reinigen Sie es gründlich von losen Teilen und Schmutz, bereiten den Untergrund mit einer Grundierung vor (besonders bei Beton) und verwenden dann je nach Lochgröße und Material einen geeigneten Füllstoff wie Reparaturmörtel (für kleinere Löcher) oder Selbstnivellierende Ausgleichsmasse (für größere Flächen) und arbeiten diesen fest ein, bis die Oberfläche eben ist. 

Wie kann ich Dübellöcher verschließen?

Um Dübellöcher zu füllen, verwendet man am besten Füllspachtel (Pulver zum Anrühren oder fertige Paste) oder speziellen Raufaserspachtel für Tapeten, indem man das Loch damit tief ausfüllt und überschüssiges Material glatt abzieht, um es dann nach dem Trocknen zu schleifen und zu überstreichen. Alternativ eignen sich strukturiertes Acryl oder auch schnelle Hausmittel wie Zahnpasta, wobei Spachtelmasse die professionellste Lösung für eine glatte Oberfläche ist.
 

Wie kann man Wandrisse füllen?

Riss füllen: Mischen Sie Armierungsmörtel an oder nutzen Sie elastische Spachtelmasse, um den Riss zu verfüllen. Werfen Sie den Mörtel in kleinen Portionen entlang der Öffnung gegen die Wand, um ihn auf den Grund des Risses zu drücken oder gehen Sie im Fall der Spachtelmasse beim Auftragen nach Herstellerangaben vor.