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Was rechtfertigt eine Hausdurchsuchung?

Gefragt von: Gunda Kirsch B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 11. September 2022
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Gründe, die eine Durchsuchung rechtfertigen
Die Hausdurchsuchung dient dem Zweck, Beweismittel, die auf eine Straftat hindeuten, zu sichern. Darüber hinaus kann auch eine Durchsuchung angeordnet werden, um eine Person ausfindig machen zu können. Bei der Anordnung wird immer die Verhältnismäßigkeit geprüft.

Was sind Gründe für eine Hausdurchsuchung?

Was sind Gründe für eine Hausdurchsuchung? Die Haus- oder Wohnungsdurchsuchung ist möglich, wenn zu vermuten ist, dass sie zum Auffinden von Beweismitteln führt (Ermittlungsdurchsuchung). Ein anderer Grund ist, wenn Sie zum Zwecke einer Ergreifung einer gesuchten Person vorgenommen werden (Ergreifungsuntersuchung).

Was rechtfertigt eine Wohnungsdurchsuchung?

Folgende Straftaten würden beispielsweise eine Hausdurchsuchung rechtfertigen: Mord oder Totschlag oder eine Mitwirkung daran. Menschenhandel oder Freiheitsberaubung. Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material.

Wann droht eine Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung kann im Grunde bei jeder vorgeworfenen Straftat erfolgen. Es gibt kein Delikt, bei dem eine Durchsuchung per se ausgeschlossen ist. Eine Wohnungsdurchsuchung kann daher sowohl bei einem Raub oder einem Diebstahl als auch bei einer Betrugstat oder einer Körperverletzung erfolgen.

In welchen Fällen gibt es eine Hausdurchsuchung?

Die Polizei muss grundsätzlich einen begründeten Verdacht haben, auf gesuchte Gegenstände zu stoßen. Diese müssen auch im Durchsuchungsbeschluss angeführt werden. ‌Kann also der Verdacht auf eine Straftat durch sachliche Fakten und Beweise begründet werden, ist eine Hausdurchsuchung zulässig.

Hausdurchsuchung: 8 Tipps, wie du dich verhalten solltest! | Nutzerfrage XXL RA Christian Solmecke

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Was ist ein begründeter Verdacht?

Begründeter Verdacht

Der begründete Verdacht ist ein geringerer Verdachtsgrad. Er setzt voraus, dass konkrete Umstände zu einem gewissen Grad dafür sprechen, dass die betroffene Person die Straftat begangen hat, derer sie verdächtigt wird.

Wie viel kostet eine Hausdurchsuchung?

Die Grundgebühr nach Mittelgebühr liegt bei 200 Euro, hinzu kommt eine Verfahrensgebühr, die nach Mittelgebühr mit 165 Euro berechnet wird. Für die Teilnahme an einer Haftprüfung oder an einer Vernehmung erhält der Anwalt eine Terminsgebühr, deren Mittelgebühr 170 Euro beträgt.

Was passiert wenn die Polizei bei der Hausdurchsuchung nichts findet?

Eine Hausdurchsuchung kann auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Dann wird durch die Ermittler gemäß § 106 Abs. 1 StPO ein Zeuge, z.B. Ein Nachbar dazu geholt. Wenn Sie die Tür nicht öffnen, dürfen die Beamten gewaltsam eindringen.

Wie geht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung vor?

Damit die Polizei eine Hausdurchsuchung vornehmen kann, benötigt sie eine richterliche Anordnung, die in der Regel durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird. In Ausnahmefällen (bei „Gefahr im Verzug“) kann auch ohne richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.

Was ist wenn man bei einer Hausdurchsuchung nicht da ist?

Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO). Wenn der Inhaber der zu durchsuchenden Räume nicht zu Hause ist, ist sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.

Wann ist eine Hausdurchsuchung unverhältnismäßig?

Unverhältnismäßig ist eine Hausdurchsuchung bei geringfügigen Delikten, in Konstellationen, in der die Beweisführung auch mit anderen Mitteln möglich wäre oder bei Vorliegen einer zu großen Belastung für den Betroffenen. Beispielsweise, wenn diese Maßnahme dessen Existenzgrundlage infrage stellen würde.

Wann darf eine Wohnung durchsucht werden?

Wann findet eine Hausdurchsuchung statt? Grundsätzlich darf eine Hausdurchsuchung nicht „zur Unzeit“ stattfinden. Damit ist gemeint, dass diese nicht nach 21 Uhr und im Sommer nicht vor 4 Uhr stattfinden soll. Im Winter (Oktober bis März) ist eine Hausdurchsuchung dagegen erst ab 6 Uhr gestattet.

Wer entscheidet Hausdurchsuchung?

Für eine Hausdurchsuchung ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. In dringenden Fällen gemäß § 105 Abs. 1 StPO, das heißt, bei „Gefahr im Verzug“, kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei die Durchsuchung auch selbst anordnen.

Wann ist eine Hausdurchsuchung rechtswidrig?

Zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens im Sommer und zwischen 21 Uhr und 6 Uhr im Winter sind Hausdurchsuchungen grundsätzlich unzulässig. Eine Durchsuchung auch zu diesen Zeiten bedarf einer gesonderten richterlichen Anordnung und Begründung.

Wann finden die meisten Hausdurchsuchungen statt?

In der Regel werden Hausdurchsuchungen am frühen Morgen durchgeführt. Dennoch müssen sich Beamte auch an bestimmte Zeiten halten. Im Sommer dürfen Durchsuchungen nicht zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens stattfinden. Im Winter gilt Gleiches für 21 Uhr und 6 Uhr.

Was darf bei einer Hausdurchsuchung alles durchsucht werden?

Natürlich ist bei einer Hausdurchsuchung auch der Beschuldigte selbst Untersuchungsobjekt. Dabei werden vor allem Kleidung, Körperoberfläche und auch alle natürlichen Körperöffnungen durchsucht. Ebenso kann das Auto des Beschuldigten Untersuchungsobjekt werden.

Wie läuft eine Wohnungsdurchsuchung ab?

Ablauf einer Wohnungsdurchsuchung

Voraussetzung für eine Wohnungsdurchsuchung ist grundsätzlich ein Gerichtsbeschluss. Um ganz sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet ist, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten zeigen und fertigen Sie wenn möglich eine Kopie an.

Kann die Polizei einfach in mein Haus?

Wie oben bereits dargelegt, kann eine Wohnung von der Polizei nicht „einfach so“ betreten werden, da das Grundrecht der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ aus Art. 13 Abs. 1 GG dies verbietet. Eine anlasslose Kontrolle der Einhaltung der Corona-Vorschriften ist somit unzulässig.

Wann darf die Polizei ein Handy beschlagnahmen?

Handy beschlagnahmt - BtM-Verfahren

Oftmals wird das Handy im Rahmen von BtM-Verfahren (Betäubungsmittel-Verfahren) beschlagnahmt. Hier geht es darum, dass dem Beschuldigten Besitz, Handel, unerlaubter Einfuhr bzw. unerlaubter Erwerb von BtM vorgeworfen wird.

Wie kann ich herausfinden ob gegen mich ermittelt wird?

Erst wenn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten liegt, erfährt der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren. Mit dieser wird der Beschuldigte zur Vernehmung bei der Polizei geladen.
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Der Tatverdacht darf nur mithilfe folgender Beweismittel bewertet werden:
  1. Sachverständige.
  2. Augenschein.
  3. Urkunden.
  4. Zeugen.

Was darf nicht beschlagnahmt werden?

Ausgenommen von der Beschlagnahmung sind Aufzeichnungen, die eine Mitteilung enthalten (z.B. Briefe, E-Mails etc.), wenn sich diese nicht bei dem Beschuldigten befindet (sondern der anderen Person, den die Mitteilung betrifft, sei es der Sender oder Empfänger) und diese ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Was ist dringender Verdacht?

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.

Was ist ein konkreter Verdacht?

Er besteht, wenn konkrete Tatsachen dafür sprechen, dass eine Straftat vorliegen. Bloße Vermutungen oder vage Verdachtsmomente genügen hierfür nicht. Gemäß § 152 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einleiten, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.

Was kann die Polizei alles einsehen?

Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.

Welche Arten von Durchsuchungen gibt es?

Der Begriff Durchsuchung ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Durchsuchung (§§ 102-110 Strafprozeßordnung (StPO)). Unterschieden wird zwischen Personen-, Sach-, Wohnungs- und sonstiger Raumdurchsuchung, die in der Absicht durchgeführt werden, Verdächtige/ Beschuldigte zu ergreifen und/oder Spuren bzw.