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Was passiert wenn ich eine Ordnungswidrigkeit gemacht habe?

Gefragt von: Ludwig Schlegel  |  Letzte Aktualisierung: 8. April 2026
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Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie meist einen Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung, die eine Geldbuße (bis 1.000 € oder mehr), Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Sie können Einspruch gegen den Bescheid einlegen, müssen dies aber fristgerecht (meist 14 Tage) tun; sonst wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden, was zu weiteren Kosten führen kann.

Welche Folgen hat eine Ordnungswidrigkeit?

Bei einer Ordnungswidrigkeit drohen hauptsächlich Geldstrafen (Bußgelder), bei geringen Verstößen ein Verwarnungsgeld, und im Straßenverkehr können auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote verhängt werden, wobei die Konsequenzen von der Schwere des Verstoßes abhängen. Das Verfahren wird meist von Verwaltungsbehörden geführt und endet mit einem Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch möglich ist, was zu gerichtlichen Verfahren führen kann. 

Was passiert bei einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit?

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit stellt lediglich eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Ein Einspruch auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigeerstatter grundsätzlich nicht.

Wie schlimm ist eine Ordnungswidrigkeit?

Ist eine Ordnungswidrigkeit „weniger schlimm“ als eine Straftat? Eine Ordnungswidrigkeit führt nicht zu einer Kriminalstrafe, sondern zu einer Geldbuße. Es entstehen keine Einträge im Bundeszentralregister wie bei einer Verurteilung im Strafverfahren.

Welche Strafe droht bei Ordnungswidrigkeit?

Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf ein Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro angesetzt werden (§ 17 Absatz I OWiG), sofern ein Spezialgesetz nichts anderes bestimmt. Beispielsweise sieht das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro vor.

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Was kommt nach einer Ordnungswidrigkeit?

Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, folgt ein Bußgeldverfahren. Bei einer Straftat findet in der Regel auch eine gerichtliche, strafrechtliche Verfolgung statt. Auch ein Einspruch gehört zum Ablauf von einem Bußgeldverfahren.

Ist eine Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Nein, eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat, sondern ein geringfügigerer Rechtsverstoß, der mit einem Bußgeld (Geldbuße) geahndet wird, während Straftaten schwerere Vergehen sind, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können und ins Bundeszentralregister eingetragen werden. Der Hauptunterschied liegt in der Schwere des Unrechts, der Rechtsgrundlage (OWiG vs. StGB) und den Sanktionen (Bußgeld vs. Strafe). 

Wie viel kostet Ordnungswidrigkeit?

Die Kosten einer Ordnungswidrigkeit setzen sich aus dem eigentlichen Bußgeld (oft 5-55€ als Verwarnungsgeld, sonst höher) plus Verwaltungsgebühren zusammen, die mindestens 25€ betragen, oft mit Versandkosten auf 28,50€ steigen. Bei Einspruch oder gerichtlicher Verhandlung können die Kosten durch Gerichtsgebühren (z.B. 10% der Bußgeldsumme bei höheren Beträgen) und weitere Auslagen erheblich ansteigen. 

Sollte man sich zu einer Ordnungswidrigkeit äußern?

Nein, Sie sollten sich zu einer Ordnungswidrigkeit nicht voreilig äußern oder den Verstoß zugeben, da dies Ihnen keine Vorteile bringt und Sie sich sogar selbst belasten können; es ist meist besser zu schweigen, die Personalien zu korrigieren, wenn sie falsch sind, und im Zweifel einen Anwalt zu konsultieren, um Einsicht in die Akte zu beantragen, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben. Die Anhörung ist ein Recht, keine Pflicht, aber falsche Angaben zur Person können zu einem Bußgeld führen.
 

Ist eine Ordnungswidrigkeit eine Vorstrafe?

Eine Ordnungswidrigkeit (z.B. Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung) ist ein leichter Rechtsverstoß und führt nicht zu einer Vorstrafe oder einem Eintrag ins Führungszeugnis, sondern nur zu einem Bußgeld, Verwarnungsgeld oder Punkten. Eine Vorstrafe entsteht hingegen nur durch eine strafrechtliche Verurteilung, die schwerwiegendere Taten betrifft und im Bundeszentralregister vermerkt wird, was bei bestimmten Strafmaßen auch im Führungszeugnis erscheint. Der Hauptunterschied liegt im Unrechtsgehalt: Ordnungswidrigkeiten sind geringerwertig und werden von Verwaltungsbehörden geahndet, während Straftaten härtere Sanktionen und einen Eintrag ins Strafregister nach sich ziehen können. 

Welche Ordnungswidrigkeit ist die teuerste?

Unangefochten auf dem ersten Platz: Alkohol am Steuer! Dieses Verkehrsvergehen kann bis zu 3000 Euro kosten, wenn 1,1 Promille festgestellt wurde. Das gilt außerdem als Straftat und wird auch mit Punkten und Führerscheinentzug bestraft.

Was sind schwere Ordnungswidrigkeiten?

Beispiele für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsverstöße: Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit am Steuer. Umweltschutz: Unerlaubte Abfallentsorgung oder illegale Abholzung. Wettbewerbsrecht: Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Kann eine Privatperson eine Ordnungswidrigkeit anzeigen?

Privatpersonen machen dabei von Ihrem Recht Gebrauch, zufällig oder durch persönliche Betroffenheit wahrgenommene Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen. Ab sofort steht hierfür der Online-Dienst Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr anzeigen im Hamburger Serviceportal zur Verfügung.

Kann eine Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren werden?

Ordnungswidrigkeiten können aber Gegenstand eines Strafverfahrens sein. Gemäß § 35 OWiG erfolgt die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in einem Verwaltungsverfahren. Ausnahmsweise kann die Ordnungswidrigkeit aber auch Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sein.

Wie lange kann eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden?

Eine Ordnungswidrigkeit verjährt frühestens nach 6 Monaten (§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung). Als Besonderheit ist im Straßenverkehrsrecht geregelt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten vor Erlass eines Bußgeldbescheides bereits nach 3, danach nach 6 Monaten verjähren (§ 26 StVG).

Was ist ein Beispiel für Ordnungswidrigkeit?

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind häufig Verkehrsverstöße wie Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung am Steuer oder Rotlichtverstöße, aber auch Verstöße gegen Umweltauflagen wie illegale Müllentsorgung oder Lärmschutz, Nichteinhaltung von Meldepflichten oder das Nicht-Anleinen des Hundes im Stadtgebiet. Sie werden meist mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet, aber keine Straftaten.
 

Was passiert, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht?

Bei einer Ordnungswidrigkeit drohen hauptsächlich Geldstrafen (Bußgelder), bei geringen Verstößen ein Verwarnungsgeld, und im Straßenverkehr können auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote verhängt werden, wobei die Konsequenzen von der Schwere des Verstoßes abhängen. Das Verfahren wird meist von Verwaltungsbehörden geführt und endet mit einem Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch möglich ist, was zu gerichtlichen Verfahren führen kann. 

Welche Konsequenzen haben Ordnungswidrigkeiten?

Straftaten (zum Beispiel eine Alkoholfahrt), also rechtswidrige, schuldhafte Taten mit einem höheren Unrechtsgehalt, landen dagegen in der Regel vor Gericht und werden entsprechend sanktioniert. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot sanktioniert werden.

Sollte ich einen Verstoß zugeben, wenn ich ihn begangen habe?

Nein, Sie müssen einen Verstoß auf dem Anhörungsbogen grundsätzlich nicht zugeben und sollten es auch nicht vorschnell tun, da Sie nicht zur Selbstbelastung verpflichtet sind; nur Angaben zur Person (Name, Adresse) sind Pflicht, aber bei eindeutiger Beweislage (z.B. Blitzerfoto) oder wenn Sie sich entlasten wollen, sollten Sie keine falsche Angaben machen oder andere falsch beschuldigen (strafbar!), sondern lieber schweigen oder sich anwaltlich beraten lassen, um keine Fehler zu begehen, die den Fall verschlimmern könnten.
 

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit?

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben. Bußgeld: Grob verkehrswidrige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden.

Wie lange dauert eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit ist nicht „gültig“, sondern unterliegt der Verjährung, die je nach Tatbestand variiert: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren oft nach drei Monaten, wenn nicht vorher ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, der dann nach sechs Monaten verjähren kann. Nach Rechtskraft eines Bescheids beginnt die Vollstreckungsverjährung (meist 3 oder 5 Jahre), aber auch hier gilt: Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig und das Geld muss gezahlt werden, auch wenn die ursprüngliche Verjährungsfrist abgelaufen war.
 

Werden Ordnungswidrigkeiten eingetragen?

Anders als im Strafrecht werden diese Übertretungen nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern mit Verwarnungen oder Geldbußen geahndet. Bei einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt auch kein Eintrag in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Ordnungswidrigkeit?

Die Höhe eines Bußgeldes für eine Ordnungswidrigkeit liegt gesetzlich meist zwischen 5 und 1.000 Euro (§ 17 OWiG), kann aber je nach Verstoß und Spezialgesetz auch deutlich höher ausfallen (z.B. bei Alkohol am Steuer). Für geringfügige Verstöße gibt es oft ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro, während ein eigentliches Bußgeld meist bei ab 60 Euro beginnt. Die genaue Höhe hängt von Schwere des Verstoßes, Vorwurf und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab, wobei der wirtschaftliche Vorteil überstiegen werden soll. 

Was ist schlimmer, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um "leichte" Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei einer Straftat droht Ihnen eine Geldstrafe und in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe. Bei einer Straftat kann dem Täter außerdem die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Welche Arten von Ordnungswidrigkeiten gibt es?

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die nicht als Straftaten gelten, und reichen von typischen Verkehrsverstößen (zu schnell fahren, rote Ampel überfahren, Handy am Steuer, Falschparken, zu wenig Abstand) über Umweltverstöße (illegale Müllentsorgung) bis hin zu Regelverletzungen in Bereichen wie Arbeits-, Jugend- oder Naturschutz; sie werden mit Verwarnungen, Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern geahndet, nicht mit Freiheitsstrafen.