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Was passiert wenn der Chef die Kündigung nicht unterschreibt?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Resi Mohr B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 4. September 2022
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Fehlt die Unterschrift unter der Kündigung, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Die Kündigung kann auch nicht von irgendjemandem unterschrieben werden. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person stammen.

Was ist wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht bestätigt?

Gibt es keinen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist eingehalten hat, können im Zweifel sogar Schadenersatzpflichten auf ihn zukommen. Der Arbeitgeber könne dann etwa behauptet, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen ein wichtiges Projekt nicht mehr fertiggestellt habe.

Kann der Arbeitgeber die Annahme der Kündigung verweigern?

Eine Kündigung ist nicht zustimmungspflichtig. Sie entscheiden ob Sie kündigen wollen und tun es dann einfach. Juristisch heißt die Kündigung nämlich „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit die Kündigung zu bestätigen?

Wenn Sie Ihrem Chef die Kündigung überreichen, sollten Sie ihn umgehend um eine schriftliche Bestätigung des Zugangs bitten. Lassen Sie sich dabei auch etwaige Fristen und das Datum des letzten Arbeitstags bestätigen, so dass es im Nachhinein nicht zu Komplikationen kommt. Dies ist ganz formlos mündlich möglich.

Ist eine nicht unterschriebene Kündigung gültig?

Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge kündigen.

Muss man eine Kündigung unterschreiben? (Gefährlicher Fehler!)

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Wann gilt die Kündigung als angenommen?

Eine Kündigung kann erst nach Eingang des Kündigungsschreibens beim Empfänger seine Wirksamkeit entfalten. Denn bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers. Der Ablauf der Frist beginnt also erst, nachdem der Empfänger das Schreiben erhalten hat.

Wann gilt die Kündigung als zugestellt?

Gegenüber einer anwesenden Person gilt die Kündigung durch die persönliche Übergabe als zugestellt bzw. zugegangen. Allerdings muss im Zweifel auch bewiesen werden, dass die Übergabe stattgefunden hat. Bei einer abwesenden Person erfolgt der Zugang, sobald die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Wie kann ich beweisen das ich gekündigt habe?

Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen. In beiden Fällen ist der Urkundenbeweis erbracht.

Was passiert wenn die Kündigung nicht angenommen wird?

Die Kündigung wird daher erst wirksam, wenn Sie dem Arbeitnehmer zugeht. Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung (insbesondere nach dem Kündigungsschutzgesetz) geltend machen, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei ihm (dem Arbeitnehmer) Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Wer muss Zugang der Kündigung beweisen?

Der Kündigende trägt die Beweislast für den Zugang der Kündigung. Er sollte daher stets den Kündigungszugang beweisen können, etwa durch schriftliche Bestätigung oder durch Zeugen.

Wie muss eine Kündigung übergeben werden?

Wird eine Kündigung persönlich überreicht, genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks. Unter Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie so „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen vom Inhalt der Kündigung Kenntnis nehmen kann.

Kann eine Kündigung abgelehnt werden?

Weil Ihr Arbeitsverhältnis nach Ihrer Kündigung automatisch endet, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht einfach zurücknehmen. Er kann dann allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

Warum Kündigung nicht unterschreiben?

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer in Schriftform erfolgen. Dies schließt die elektronische Form nicht mit ein. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp etc. erfolgen, sind unwirksam und können somit auch nicht online unterschrieben werden.

Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung?

Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung nicht rechtsgültig.

Kann ich eine Kündigung persönlich einwerfen?

Im Idealfall erfolgt die Kündigung persönlich durch Übergabe. Dann ist die Kündigung im Zeitpunkt der Übergabe zugegangen. Insbesondere in den Fällen, in denen die Kündigung doch einmal am letzten Tag der Frist zugestellt werden muss, sollte in jedem Fall persönlich übergeben werden.

Sollte man eine Kündigung ankündigen?

Experten sind sich einig, dass man persönlich kündigen sollte, bevor man das offizielle Schreiben abgibt. Deshalb bereiten Sie es entweder vor dem Gespräch mit ihrem Chef vor oder schreiben Sie es direkt im Anschluss.

Wie reagiert Chef auf Kündigung?

Stellen Sie bei Ihrem Kündigungsgespräch nicht in den Vordergrund, warum Sie gehen wollen. Betonen Sie stattdessen den Wunsch nach neuen Herausforderungen und Perspektiven. Formulieren Sie diese so, dass Ihr Noch-Arbeitgeber sie garantiert nicht erfüllen kann.

Wo Kündigung abgeben Chef oder Personalabteilung?

Damit Sie sich sicher sein können, dass Ihr Schreiben ankommt, empfiehlt es sich, die Kündigung am besten persönlich zu übergeben. Sie können Sie Ihrem Vorgesetzter überreichen – oder auch jedem anderen, der in Ihrem Unternehmen dazu berechtigt ist, Post anzunehmen.

Wer bekommt die Kündigung Wenn der Chef nicht da ist?

Hilfsweise können Sie die Kündigung auch an das Feriendomizil Ihres Chefs schicken, soweit Ihnen die Adresse bekannt ist. Vorzugsweise sollten Sie Ihre Kündigung jedoch dem Vertreter Ihres Arbeitsgebers geben, denn dieser ist auch der Empfangsbevollmächtigte für eine Kündigung.

Kann ich die Kündigung in den Briefkasten werfen?

Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Adressaten "zugeht" (vgl. § 130 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Wird die Kündigung per Brief oder Boten überbracht, genügt es für den Zugang nicht, das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers zu werfen.

Bis wann muss eine Kündigung im Briefkasten sein?

Sie finden die Kündigung in Ihrem Briefkasten. Dann kommt es darauf an, wann genau Ihnen das Dokument zugeht. Nach herrschender Rechtsprechung ist ein nachmittags eingeworfenes Kündigungsschreiben erst am darauffolgenden Tag zugegangen, die genaue Uhrzeit kann dabei variieren.

Wann muss die Kündigung im Briefkasten sein?

Maßgeblich für Zugang der Kündigung ist die Verkehrsanschauung. Bei einem Einwurf in einen Briefkasten ist der Zugang dann bewirkt, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme des Schreibens zu rechnen ist.

Was darf in einer Kündigung nicht fehlen?

Kündigungsschreiben – was muss drin stehen? In jedem Fall erfolgt die Formulierung der Kündigung schriftlich, Kündigungen per E-Mail oder Fax sind nicht wirksam. Das Kündigungsschreiben muss zwingend folgendes enthalten: Name, Anschrift und Kontaktdaten des Absenders, eventuell Personalnummer.

Sollte die Kündigungsfrist nicht gewahrt sein?

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages

Sollte die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt nicht gewahrt sein, kündigen wir hiermit vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.

Ist man verpflichtet eine Kündigung zu unterschreiben?

Für die Wirksamkeit der Kündigung ist gemäß § 623 BGB die Schriftform erforderlich. Der oder die Kündigende beziehungsweise ein Vertreter oder eine Vertreterin müssen daher eigenhändig unterschreiben, um die Schriftform zu wahren.

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