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Was muss Mieter und Vermieter zahlen?

Gefragt von: Ewa Röder  |  Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2026
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Mieter zahlen zusätzlich zur Kaltmiete umlegbare Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausmeisterkosten, die vertraglich vereinbart sein müssen. Vermieter tragen die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, nicht umlagefähige Betriebskosten sowie Steuern und zahlen in der Regel die Mieteinnahmenversteuerung, müssen aber auch die Kosten für größere Reparaturen und die grundlegende Instandhaltung der Immobilie übernehmen.

Was muss man als Mieter alles bezahlen?

Als Mieter zahlen Sie zusätzlich zur Kaltmiete die sogenannten Nebenkosten (Betriebskosten), die mit der Nutzung der Wohnung zusammenhängen und umlagefähig sind, darunter Grundsteuer, Heizung, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Hausmeisterkosten, Straßenreinigung, Gartenpflege und Versicherungen, wobei Instandhaltungs-, Verwaltungskosten und der Kabelanschluss (seit 2024) meist nicht mehr umlagefähig sind. Die genauen Kosten werden im Mietvertrag festgelegt und jährlich über eine Nebenkostenabrechnung abgerechnet. 

Welche Kosten darf der Vermieter auf den Mieter nicht umlegen?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Welche Kosten darf der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen?

Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete auch Nebenkosten zahlen, doch nur bestimmte Posten sind umlagefähig. Umlagefähig sind unter anderem Grundsteuer, Wasser, Heizung, Reinigung, Hausmeister und Müllentsorgung.

Was muss ich als Mieter selber bezahlen?

Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete laufende Betriebskosten tragen, die im Mietvertrag festgelegt sind, darunter Kosten für Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege und Beleuchtung der Allgemeinflächen. Auch Wartung, Versicherung und bestimmte kleinere Reparaturen (Kleinreparaturen) können umgelegt werden, wenn dies vereinbart wurde, während Instandhaltungskosten Sache des Vermieters sind. 

Nebenkosten Wohnung - was darf der Vermieter auf Mieter umlegen? | Baufinanzierung leicht gemacht

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Was muss der Mieter nicht zahlen?

Diese Nebenkosten müssen Mieter nicht zahlen

Dazu zählen etwa Ausgaben für Hausverwaltung, Büroorganisation, Telefon, Porto, Software, Kontoführung oder Buchhaltung. Reparaturen und die Beseitigung von Schäden sind keine laufenden Betriebskosten.

Welche Reparaturen muss der Mieter selber zahlen?

Kleiner Unterhalt: Was Mietende zahlen müssen

  • Glühbirnen auswechseln.
  • Duschschläuche oder WC-Brillen ersetzen.
  • Scharniere ölen.
  • Abflüsse mit Hausmitteln entstopfen.

Welche Kosten koennen vom Mieter verrechnet werden?

Umlagefähige Nebenkosten

  • Grundsteuer.
  • Aufzugskosten.
  • Wasserkosten.
  • Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
  • Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll.
  • Straßenreinigung inklusive Schneeräumung.
  • Gebäudereinigung.
  • Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen.

Welche Kosten dürfen nicht in den Nebenkosten abgerechnet werden?

In den Nebenkosten sind typischerweise Reparaturen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Kosten für die Hausverwaltung, Neuanschaffungen (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder-Geräte), Mietausfallkosten und Kosten für die Haus- und Mietrechtsschutzversicherung nicht enthalten; diese muss der Vermieter selbst tragen, während regelmäßige, verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer oder Wasser sowie verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser) umlagefähig sind. Individuelle Kosten wie Strom, Telefon, Internet und TV sind ebenfalls immer separat zu zahlen.
 

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Welche Kosten muss ein Vermieter tragen?

Dazu gehören beispielsweise Hypothekenzahlungen, Versicherungsprämien, Instandhaltungskosten und Steuern wie die Grundsteuer für Mietobjekte (z. B. an die britische Steuerbehörde HMRC) . Die meisten Ihrer Vermieterkosten lassen sich relativ einfach planen.

Welche Betriebskosten zahlt der Mieter nicht?

Nicht umlagefähige Nebenkosten sind alle Ausgaben des Vermieters, die nicht direkt mit der Bewirtschaftung und Nutzung der Mietsache zusammenhängen, wie Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten (z. B. Bankgebühren, Hausverwaltung), Kosten für Leerstand, Rücklagen und einmalige Investitionen (z. B. Einbau von Rauchmeldern). Diese Kosten trägt der Vermieter selbst, da sie nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. 

Welche Nebenkosten müssen Mieter nicht immer zahlen?

Trotz korrekter Vereinbarung im Mietvertrag, dass Neben- bzw. Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, sind Mieter nicht verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die dem Vermieter entstehen. Es dürfen nur die im Mietvertrag explizit als umlagefähig vereinbarten Kosten umgelegt werden.

Was sollte man vom Mieter verlangen?

Fordern Sie unbedingt Nachweise und Sicherheiten ein

  • Personalausweis. Damit weist Ihr künftiger Mieter seine Identität nach.
  • Mieterselbstauskunft. ...
  • Gehaltsnachweise. ...
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. ...
  • Schufa-Auskunft.
  • Mietkaution.

Welche Nebenkosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden?

Auf Mieter dürfen Vermieter keine Instandhaltungs-, Reparatur-, Verwaltungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungs-Kosten umlegen, dazu gehören auch Bankgebühren, Rücklagen und Mietausfallversicherungen; nur laufende Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind umlagefähig, wie z.B. Grundsteuer, Wasser, Heizung oder Müllabfuhr. Seit Juli 2024 sind auch Kabelgebühren nicht mehr umlegbar, und auch die Gerätemiete für Rauchmelder ist unzulässig. 

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Was gehört zu einer korrekten Nebenkostenabrechnung?

Auf der Nebenkostenabrechnung muss der Zeitraum der Abrechnung enthalten sein. Hier werden die Betriebskosten für die verschiedenen Nebenkostenarten aufgelistet sowie die Gesamtkosten für das Haus. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten oder weitere Kosten, wie die für den Schornsteinfeger.

Welche Kosten muss der Vermieter tragen?

Der Vermieter trägt grundsätzlich die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung ( Reparaturen) sowie nicht umlegbare Verwaltungskosten und trägt die Steuern auf Mieteinnahmen, kann aber viele Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Hausmeister, Müll und Reinigung auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist, während CO2-Kosten seit 2024 nach einem Stufenmodell geteilt werden müssen.
 

Welche Kosten müssen Mieter selber tragen?

Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete laufende Betriebskosten tragen, die im Mietvertrag festgelegt sind, darunter Kosten für Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege und Beleuchtung der Allgemeinflächen. Auch Wartung, Versicherung und bestimmte kleinere Reparaturen (Kleinreparaturen) können umgelegt werden, wenn dies vereinbart wurde, während Instandhaltungskosten Sache des Vermieters sind. 

Welche Fehler sind in der Nebenkostenabrechnung häufig?

Fünf häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

  1. Die formellen Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung werden nicht eingehalten. ...
  2. Es wird ein falscher Abrechnungszeitraum gewählt. ...
  3. Es werden Betriebskosten abgerechnet, die vertraglich nicht vereinbart wurden.

Sind 150 Euro Nebenkosten viel?

Verschiedene Portale geben ungefähre Richtwerte für die zu entrichtenden Nebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche. Demnach sollten Mieter mit einem Betrag zwischen 2 Euro und 3 Euro kalkulieren. Bei einer Wohnung mit 75 Quadratmetern bedeutet das in etwa 150 bis 225 Euro Nebenkosten pro Monat.

Welche Schäden müssen Mieter zahlen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Welche Mängel muss der Mieter bezahlen?

Das Wichtigste in Kürze. Ein Mangel liegt vor, wenn Ihre Mietwohnung nicht wie vereinbart genutzt werden kann – etwa durch Schimmel, defekte Heizung oder fehlende Zusicherungen. Leichte Mängel müssen Mieter:innen selbst beheben, mittlere und schwere Mängel sind Sache der Vermieterschaft.

Welche Reparaturen muss ein Mieter selber zahlen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

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