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Was muss ich bei der Grundsteuer nicht angeben?

Gefragt von: Herr Prof. Wilhelm Römer B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Zur Wohnfläche zählen nicht:
Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume) und Dachgeschoss, sofern sie nicht Wohnzwecken dienen; dies tut etwa ein Party- oder Hobbyraum oder in der Regel ein Bad im Keller. Zur Wohnfläche gehören ferner nicht: Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Was zählt nicht zur Wohnfläche Grundsteuer?

Grundsteuer: Hier können Sie Geld sparen

Auch bei den Dachschrägen gibt es noch Geld zu sparen: Unnutzbare Raumbereiche mit einer Höhe von bis zu einem Meter müssen nicht als Wohnfläche angegeben werden. Eine Dachschräge, welche die Raumhöhe auf ein bis zwei Meter limitiert, muss nur zu 50 Prozent besteuert werden.

Hat die Wohnfläche Einfluss auf die Grundsteuer?

Die Angabe der Wohnfläche bzw. Nutzfläche ist in nahezu allen Bundesländern in der Grundsteuererklärung erforderlich. Die Quadratmeterangaben haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer, weshalb die Flächen auch im eigenen Interesse sorgfältig ermittelt werden sollten.

Was zählt alles zur Wohnfläche Grundsteuer?

Laut der Wohnflächenverordnung des Bundesjustizministeriums handelt sich bei der Wohnfläche um die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und dem Wohnzweck dienen. Dazu gehören beispielsweise: Wohnzimmer. Schlafzimmer.

Was muss bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?

Für die Abgabe der Erklärung mit „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ benötigen Sie insbesondere folgende Angaben:
  • Größe des Grundstücks.
  • Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück.
  • Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück.
  • Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks.
  • Bodenrichtwert.

Wohnfläche in Grundsteuer-Erklärung: Muss man seine Immobilie neu ausmessen?

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Was müssen Hausbesitzer 2022 beachten?

Die Grundsteuer wird neu berechnet: Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen ab dem 01. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Als Grundbesitzer müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie bis zum 30. Juni 2022 auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Was passiert wenn man die Grundsteuererklärung nicht macht?

Zunächst wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen und dabei die »Strafe« androhen. Spätestens jetzt sollte man tätig werden und die Grundsteuererklärung abgeben! Wer die Grundsteuererklärung dann immer noch nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.

Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche?

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.
...
Wohnfläche unterhalb von Schrägen oder Treppen:
  • Bis zu einem Meter zählt die Fläche nicht zur Wohnfläche.
  • Von einem Meter bis 1,99 Meter zählt die Fläche zur Hälfte.
  • Ab zwei Metern Raumhöhe wird die Fläche zu 100 Prozent angerechnet.

Was gehört nicht zu Wohnfläche im Einfamilienhaus?

Balkone, Dachgärten, Loggien und Terrassen werden mit bis zur Hälfte ihrer Fläche zur Wohnfläche angerechnet. Bei Wohnflächenberechnungen werden Abstellräume außerhalb von Haus und Wohnung, Heizungsräume, Garagen, Kellerräume und Waschküchen nicht berücksichtigt.

Was zählt zur Wohnfläche 2022?

Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Büro, Gästezimmer mit einer Deckenhöhe von über 2 m, bzw. 2,40 m bei Neubauten werden mit 100% angerechnet. Terrasse, Balkon, Loggia und Wintergarten zählen zu 25% zur Wohnfläche.

Welche Daten werden für die neue Grundsteuer benötigt?

Neue Grundsteuer: Welche Daten werden benötigt? Wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite informiert, sind zum Stichtag 1. Januar 2022 folgende Angaben erforderlich: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Nutzungsart, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes.

Welche wohnflächenberechnung für Finanzamt?

1Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.
...
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
  • Kellerräume,
  • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
  • Waschküchen,
  • Bodenräume,
  • Trockenräume,
  • Heizungsräume und.
  • Garagen.

Welche Räume werden als Wohnfläche berechnet?

Zur Wohnfläche zählen alle Räume einer Wohnung. Für Balkone, Terrassen oder Kellerabteile gelten Sonderregelungen bei der Berechnung.

Ist Flur Wohnfläche oder Nutzfläche?

Es gibt Räume, die weder zur Wohn- noch zur Nutzfläche gehören. Dabei handelt es sich zum einen um die Verkehrsfläche. Dazu zählen Treppen, Flure, Eingänge, Hallen und Aufzüge. Zum anderen gibt es noch die Funktionsfläche, die betriebstechnische Anlagen wie Heizungs- und Betriebsräume sowie Maschinenräume umfasst.

Wann darf eine Terrasse zu 50% angerechnet werden?

Bei der Berechnung der Wohnfläche zählen neben Terrassen- und Balkonflächen vor allem die Räume innerhalb der Wohnung mit. Deren Flächen werden voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens 2 m hoch sind. Nur zur Hälfte werden die Flächen von Räumen oder Raumteilen zwischen 1 und 2 m Höhe angerechnet.

Wird das Treppenhaus zur Wohnfläche berechnet?

1. Wohnflächenberechnung der Treppe. Unabhängig von der Anzahl der Treppensteigungen gehören Treppenabsätze und Treppen zur Verkehrsfläche. Sie werden der Netto-Grundfläche vollständig zugerechnet.

Sind Küche und Bad Wohnfläche?

In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden.

Wie wird die Wohnfläche eines Einfamilienhauses berechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen nicht zur Wohnfläche. Die Flächen von Tür- und Fensterrahmen, Einbaumöbeln sowie Öfen und Badewannen werden dagegen mit eingerechnet, ausgehend von der Vorderkante. Entscheidend bei der Berechnung ist vor allem die Raumhöhe.

Wird der Keller mit zur Wohnfläche gezählt?

Laut Wohnflächenverordnung werden Kellerräume als sogenannte Zubehörräume nicht als Wohnfläche gezählt und somit auch nicht bei Wohnflächenberechnung dazu gezählt. Darunter fallen auch weitere Zubehörräume wie z.B. Waschküchen, Trockenräume, Bodenräume, Heizungsräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Was gehört zur Wohnfläche Einfamilienhaus Grundsteuer?

Zur Wohnfläche zählt hier nur die Fläche der Wohnräume, nicht der Zubehörräume. Damit beträgt die Wohnfläche im Rahmen der Grundsteuer 160 qm. Besteht dagegen ein Nutzungszusammenhang mit einer betrieblichen Fläche, sind die Flächen dieser Zubehörräume bei der Ermittlung der Nutzfläche zu berücksichtigen.

Welche Räume gehören zur Nutzfläche?

Zur Nutzfläche zählen Räumlichkeiten mit folgenden Funktionen:
  • Wohnen und Aufenthalt (Wohn-, Warte- oder Speiseräume)
  • Büroarbeit (Büro-, Besprechungs- oder Schalterräume)
  • Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente (Küchen, Werkhallen oder Labore)
  • Lagern, Verteilen, Verkaufen (Lager-, Kühl- oder Verkaufsräume)

Sind Türen Wohnfläche?

Von der Wohnfläche nicht abgezogen werden Flächen von:

Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, fest eingebauten Gegenständen, wie z. B.

Welche Fehler kann man bei der Grundsteuer machen?

Grundsteuererklärung: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden!
  • Einen veralteten Bodenrichtwert angeben. Achten Sie bei der Abgabe darauf, den aktuellen Bodenrichtwert aus dem Jahr 2022 anzugeben, nicht den Wert aus dem Vorjahr. ...
  • Eine zu große Wohnfläche angeben. ...
  • Die Abgabefrist versäumen.

Ist Grundsteuererklärung Pflicht?

Der Mieter ist nicht verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das ist und bleibt Sache des Eigentümers! Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten zahlt.

Was kommt auf Hausbesitzer zu?

Mit diesen laufenden monatlichen Kosten müssen Sie rechnen: Grundsteuer, Strom- und Heizkosten, Gebühren für Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung, Telefon-, Internet- und Rundfunkgebühren sowie Versicherungsbeiträgen.