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Was muss ich bei Auszug renovieren?

Gefragt von: Uta Krüger  |  Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2026
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Beim Auszug müssen Sie meistens nur "Schönheitsreparaturen" durchführen, also Abnutzungsspuren wie das Streichen von Wänden/Decken, das Lackieren von Heizkörpern, Türen und Fensterrahmen innen sowie das Ausbessern von Dübellöchern, sofern dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde; größere Mängel, Schäden oder Arbeiten an Außenbereichen (Fensteraußenseiten, Fassade) sind in der Regel Sache des Vermieters. Grundsätzlich gilt: Nur was durch normale Abnutzung entstanden ist, muss ausgebessert werden, um die Wohnung "frisch" zu übergeben, aber nicht unbedingt in einem komplett neuen Zustand (z.B. weiß streichen ist oft nicht Pflicht).

Für welche Schäden muss der Mieter bei Auszug aufkommen?

Der Mieter haftet beim Auszug für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung entstanden sind (z. B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, große Flecken, angenagte Wände durch Tiere, unzulässige bauliche Veränderungen). Für normale Abnutzung wie kleine Kratzer im Parkett, vergilbte Tapeten oder verkalkte Armaturen muss der Mieter nicht aufkommen. Wichtig sind ein sorgfältiges Übergabeprotokoll und ggf. eine Privathaftpflichtversicherung.
 

Wie muss eine Wohnung 2025 übergeben werden?

Du musst die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückgeben, als du sie übernommen hast. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, kannst du sie auch unrenoviert zurückgeben. Dein:e Vermieter:in darf auch nicht verlangen, dass Renovierungsarbeiten professionell erledigt werden müssen.

Welche Räume muss der Mieter nach 10 Jahren renovieren?

Voraussetzung ist dabei, dass der Mieter die Wohnung renoviert übergeben bekommen oder einen adäquaten Ausgleich für eine durchzuführende Renovierung erhalten hat. Regelmäßig muss der Mieter die Küche und das Bad nach fünf Jahren, Wohn-und Schlafräume nach acht Jahren und die übrigen Räume nach zehn Jahren streichen.

Wie gut muss die Wohnung beim Auszug gestrichen werden?

Eine Wohnung muss bei Auszug meist in hellen, neutralen Farben (weiß, creme, pastell) gestrichen werden, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag besteht und Sie die Wohnung renoviert übernommen haben. Auffällige Farben müssen überstrichen werden, Schäden ausgebessert und alles in einem weitervermietbaren Zustand hinterlassen werden, wobei der Grundsatz gilt: Sie müssen die Wohnung nicht besser als übernommen zurückgeben. 

Cosmetic repairs: Do I have to renovate when I move out? Part 2 | Lawyer explains the world

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Ist man dazu verpflichtet, beim Auszug die Wände zu streichen?

Nein, eine generelle Pflicht zum Streichen der Wände beim Auszug gibt es gesetzlich nicht; es kommt allein auf wirksame Klauseln im Mietvertrag an. Viele standardmäßige "Schönheitsreparatur"-Klauseln sind unwirksam, aber falls eine gültige Vereinbarung (z.B. für normale Abnutzung und bei Einzug renoviert übernommen) existiert, müssen Mieter oft streichen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, da starre Fristen oder unklare Formulierungen oft ungültig sind, aber eine Renovierung bei Schäden oder übermäßiger Abnutzung verlangt werden kann. 

Welche Schönheitsreparaturen muss der Mieter bei Auszug machen?

Schönheitsreparaturen bei Auszug sind oberflächliche Renovierungsarbeiten zur Wiederherstellung des optischen Zustands der Mietwohnung, die durch den täglichen Gebrauch entstanden sind, wie Tapezieren, Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern (Innenseiten) sowie das Verschließen von Dübellöchern. Wichtig: Viele Klauseln in Mietverträgen, die Mieter zur Endrenovierung zwingen, sind unwirksam; es kommt auf den tatsächlichen Zustand und die Vertragsklauseln an, ob und was Sie renovieren müssen, oft reicht eine farblich neutrale Übergabe.
 

Kann der Vermieter bei Auszug Renovierung verlangen?

Nein, es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht zur Renovierung beim Auszug, aber der Vermieter kann dies durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag vereinbaren, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter überträgt – vorausgesetzt, der Mieter hat die Wohnung renoviert übernommen oder eine Kompensation erhalten, erklärt Sparkasse.de. Ob Sie streichen müssen, hängt also stark vom Mietvertrag ab, wobei Klauseln zu starren Fristen (z.B. immer nach 5 Jahren) oder „Endrenovierung“ meist unwirksam sind, so ImmoScout24 und Anwalt.de. 

Welche Mängel zählen bei der Wohnungsabnahme als Abnutzung?

Bodenabnutzung: Normale Kratzer oder Druckstellen sind keine Schadensersatzgründe. Abgenutzte Armaturen: Verschleiß wie verkalkte Duschköpfe fällt unter normale Nutzung. Kleine Mängel im Bad: Verfärbte Fugen oder Kratzer auf Fliesen gelten als Abnutzung.

Welche Renovierungen sind ohne Zustimmung erlaubt?

Diese Renovierungen sind ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt

  • das Streichen oder Tapezieren der Wände.
  • das Streichen von Türen und Türrahmen.
  • die Verlegung von Fußböden und die Anbringung von Fußleisten.
  • das Lackieren der Heizung.

Was darf der Vermieter beim Auszug verlangen?

Der Vermieter darf beim Auszug die Wohnung besenrein und leer zurückverlangen, Schäden beheben lassen (ggf. auf Kosten des Mieters), ausstehende Zahlungen oder Betriebskosten einbehalten und bei nicht durchgeführten, vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (neutraler Anstrich, Bohrlöcher ausbessern) die Kosten von der Kaution nehmen oder nachfordern, muss aber normale Abnutzung (Gebrauchsspuren, verblasste Wände) akzeptieren. 

Wann muss der Vermieter die Tapete erneuern?

Der Vermieter muss Tapeten erneuern, wenn sie durch normale Abnutzung beschädigt sind, es sei denn, der Mieter hat sie selbst angebracht oder spezielle, unwirksame Renovierungsklauseln im Vertrag sind wirksam. Grundsätzlich trägt der Mieter Schönheitsreparaturen nach einem festen Zeitplan (z.B. 3-5 Jahre), aber nur, wenn der Vertrag dies wirksam vorsieht und die Wohnung renoviert übergeben wurde. Bei unrenoviertem Einzug oder unwirksamen Klauseln muss der Vermieter zahlen.
 

Welche Pflichten hat der Vermieter bei der Wohnungsübergabe?

Nein, ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber für Vermieter (und Mieter) dringend empfohlen, da es Beweissicherung für Schäden schafft und spätere Streitigkeiten vermeidet. Der Vermieter ist zwar oft derjenige, der das Protokoll erstellt, aber wenn er es verweigert, kann der Mieter mit einem Zeugen oder durch detaillierte Fotos/Videos (Zimmer für Zimmer) die Wohnung dokumentieren und sich so absichern.
 

Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?

Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren? Der Vermieter muss folgende Mängel grundsätzlich akzeptieren: Gebrauchsspuren: Kleinere Kratzer oder Wände, die nach Jahren nicht mehr strahlend weiß sind. Normale Abnutzung: Abgewohnte Böden oder verblasste Tapeten, sofern kein Austausch vereinbart wurde.

Was kann alles von der Kaution abgezogen werden?

Von der Mietkaution können u.a. Mietrückstände, offene Nebenkostennachzahlungen, Kosten für Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich geschuldet) oder Schadensersatz für übermäßige Schäden (die über normale Abnutzung hinausgehen, wie Bohrlöcher, kaputte Fliesen, Brandlöcher) abgezogen werden. Auch Kosten für die Endreinigung, wenn die Wohnung unzumutbar verschmutzt hinterlassen wurde, können ein Grund sein. Der Vermieter muss seine Ansprüche aber begründen und kann nicht die gesamte Summe ohne Grund einbehalten, sondern nur für berechtigte Forderungen. 

Sind Dübellöcher normale Abnutzung?

Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.

Welche Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren?

Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.

Was gilt als Mängel bei Wohnungsübergabe?

Mängel bei der Wohnungsübergabe sind Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand, die über die normale Abnutzung (leichte Kratzer, verblasste Wände) hinausgehen, wie Brandflecken, tiefe Bodenschäden oder defekte Einbauküchengeräte. Wichtig ist, alle Schäden im Übergabeprotokoll festzuhalten, idealerweise mit Fotos, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Verjährungsfrist von sechs Monaten zu beachten, die nach der Rückgabe beginnt, so Kanzlei Steininger. 

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.

Was kann der Vermieter nach Auszug in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf beim Auszug die Wohnung besenrein und leer zurückverlangen, Schäden beheben lassen (ggf. auf Kosten des Mieters), ausstehende Zahlungen oder Betriebskosten einbehalten und bei nicht durchgeführten, vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (neutraler Anstrich, Bohrlöcher ausbessern) die Kosten von der Kaution nehmen oder nachfordern, muss aber normale Abnutzung (Gebrauchsspuren, verblasste Wände) akzeptieren. 

Welche Schönheitsreparaturen müssen beim Auszug gemacht werden?

Schönheitsreparaturen bei Auszug sind oberflächliche Renovierungsarbeiten zur Wiederherstellung des optischen Zustands der Mietwohnung, die durch den täglichen Gebrauch entstanden sind, wie Tapezieren, Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern (Innenseiten) sowie das Verschließen von Dübellöchern. Wichtig: Viele Klauseln in Mietverträgen, die Mieter zur Endrenovierung zwingen, sind unwirksam; es kommt auf den tatsächlichen Zustand und die Vertragsklauseln an, ob und was Sie renovieren müssen, oft reicht eine farblich neutrale Übergabe.
 

Warum muss der Mieter beim Auszug nicht streichen?

Die Verpflichtung, beim Auszug die Wände zu streichen, hängt von den spezifischen Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Generell gilt: Ohne eine entsprechende Klausel im Mietvertrag besteht keine grundsätzliche Pflicht für den Mieter, Renovierungen wie das Streichen der Wände durchzuführen.

Welche Pflichten habe ich als Mieter beim Auszug?

Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung leer, sauber (besenrein) und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zurückgeben, Schäden beheben und alle eigenen Einbauten (Küchen, etc.) entfernen, aber Renovierungspflichten (Streichen, Tapezieren) hängen stark vom Mietvertrag und dessen Wirksamkeit ab, da starre Klauseln oft unwirksam sind. Wichtig sind eine vollständige Räumung, die Beseitigung grober Verschmutzungen und eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll.
 

Welche Renovierungsklauseln sind unwirksam?

Unwirksame Renovierungsklauseln sind meist starre Fristen (z.B. "spätestens alle 3 Jahre") oder generelle Auszugspflichten, die den Mieter unangemessen benachteiligen, indem sie den tatsächlichen Zustand der Wohnung ignorieren. Beispiele sind feste Fristen (oft 3, 5, 7 Jahre) oder Klauseln, die beim Auszug immer eine Renovierung fordern, unabhängig vom Zustand, was den Mieter oft zur kostenlosen Arbeit verpflichtet. Solche Klauseln sind unwirksam, und der Mieter muss dann nicht renovieren, sondern der Vermieter trägt die Kosten.
 

Was muss der Vermieter nach 10 Jahren renovieren?

Nach 10 Jahren muss der Vermieter grundlegende Instandhaltungen und größere Abnutzungen tragen, die über Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren) hinausgehen, aber auch Schönheitsreparaturen können fällig sein, wenn der Mieter renoviert übergeben hat oder der Mietvertrag wirksame Fristen vorsieht, wobei der Mieter nach langen Mietzeiten (oft nach 8-10 Jahren) für Wohnräume zuständig wird, aber nur in neutralen Farben. Wichtig ist, dass der Mieter Mängel sofort melden muss, da der Vermieter für größere Mängel, Sanitär, Elektro und Außenbereiche zuständig ist, unabhängig von der Mietdauer.