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Was muss der Vermieter bei Eigenbedarf nachweisen?

Gefragt von: Franz Henke  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, muss der Vermieter seinen Nutzungswillen nachweisen. Dabei muss das Interesse beziehungsweise der Nutzungswillen an der Wohnung oder dem Haus nachvollziehbar sein.

Wie beweist man Eigenbedarf?

Den Eigenbedarf nachweisen, kann der Eigentümer indem er vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Kündigung anbringt. Dies muss bereits im Kündigungsschreiben geschehen, denn nachträglich angebrachte Gründe werden für einen Nachweis von Eigenbedarf nicht berücksichtigt.

Wie lange muss Eigenbedarf nachgewiesen werden?

Liegt Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren neun Monate.

Was passiert wenn man bei Eigenbedarf keine Wohnung findet?

Gerade im Fall von einer Kündigung wegen Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus, sollte der Vermieter prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist. Ist der Eigenbedarf nicht gegeben, wird die Kündigung unwirksam und der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Wann ist Eigenbedarf unwirksam?

Bei unzumutbaren Härten für den Mieter kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn von der Kündigung ältere Menschen, Behinderte, Schwangere oder Kranke betroffen sind. In solchen Fällen können Sie der Kündigung wegen Eigenbedarf mit guten Gründen widersprechen.

Eigenbedarfskündigung - Wann darf der Vermieter kündigen und wie kann der Mieter sich wehren?

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Wer zahlt Kosten bei eigenbedarfskündigung?

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sind die Kosten für die Umzug immer Sache des Mieters. Vermieter sind nicht verpflichtet diese zu tragen oder zu unterstützen. Wann müssen Vermieter die Umzugskosten tragen? Vermieter müssen die Kosten für einen Umzug dann tragen, wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht war.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei eigenbedarfskündigung?

Ein weiterer Aspekt der Mieterrechte bei einer Eigenbedarfskündigung ist das Recht auf Widerspruch und der Anwendung der sogenannten Sozialklausel im Härtefall. Bedeutet der Umzug einen unzumutbaren Umstand oder vermuten Mieter vorgeschobene Gründe für den Bedarf, können sie Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Wie lange kann man eine eigenbedarfskündigung hinauszögern?

In der Praxis ist oft mit einer Verfahrensdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr zu rechnen. Mitunter kann sich das Verfahren auch länger hinziehen und so die Räumung der Wohnung oder des Hauses weiter hinauszögern. In der Praxis ist oft mit einer Verfahrensdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr zu rechnen.

Wie kann man sich gegen Eigenbedarf wehren?

Jeder Mieter hat das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss spätestens bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter vorliegen. Im Widerspruch kann sich der Mieter auf § 574 BGB berufen, die sogenannte Härteklausel oder Sozialklausel.

Wann muss ein Mieter nicht ausziehen?

Sieht sich ein Vermieter dazu gezwungen, eine Räumungsklage einzureichen, muss er in jedem Fall die sogenannte Ziehfrist beachten. Das bedeutet, dass er diese erst zwei Wochen nach erfolgter Kündigung einreichen darf. Fristlose Kündigung und der Mieter zieht nicht aus: eine Zwangsräumung als letzter Ausweg.

Wie beweise ich vorgetäuschten Eigenbedarf?

Um den vorgetäuschten Eigenbedarf des Vermieters zu beweisen, können Mieter aktuelle Immobilieninserate und -portale kontrollieren. Zudem können sie das Klingelschild am Hauseingang überprüfen oder ggf. Nachbarn nach den aktuellen Bewohnern der Mietsache fragen.

Wie lange darf eine Wohnung nach eigenbedarfskündigung leer stehen?

Auch bei der Eigenbedarfskündigung hat das BGB entsprechende Fristen festgelegt (§ 573 c BGB). Generell erklärt § 577 eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren des Mietverhältnisses bevor eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden kann.

Kann der Vermieter einfach Eigenbedarf anmelden?

Grundsätzlich darf der Vermieter Eigenbedarf für sich selbst, für Familienangehörige und Angehörige seines Haushaltes anmelden (§573 BGB).

Was sind Gründe für Eigenbedarf?

Der bekannteste und häufigste Kündigungsgrund für Vermieter ist "Eigenbedarf". Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

Was zählt zu Eigenbedarf?

Eigenbedarf anmelden darf Dein Vermieter nur für sich selbst oder nahe Verwandte. Dazu zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern. Geschwister (BGH, Urteil vom 9. Juli 2003, Az.

Wie hoch sind die Chancen bei eigenbedarfskündigung?

Die Hürden, die Vermieter nehmen müssen, wenn sie Eigenbedarf anmelden, sind nicht unüberwindbar. Deshalb haben Mieter meistens schlechte Chancen, die Wohnung behalten zu können, falls der Vermieter selber einziehen oder seine Immobilie seinen Kindern, Eltern, Enkeln oder Großeltern zur Verfügung stellen will.

Wer zahlt den Umzug bei eigenbedarfskündigung?

Eigenbedarfskündigung: Umzugskosten bleiben Mietersache

Wird der Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt, dann sind die Umzugskosten vollständig vom Mieter zu tragen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, weil der Vermieter bei einem ausreichend begründetem Bedarf rechtmäßig handelt.

Was spricht gegen eigenbedarfskündigung?

Kann der Vermieter seinen Eigenbedarf auch auf Nachfrage nicht ausreichend begründen, wird die Kündigung unwirksam. Wenn man als Gekündigte Zweifel an im Kündigungsschreiben genannten Gründe hat, kann man gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen.

Was kostet eine Klage auf Eigenbedarf?

„Insgesamt können sich die Kosten einer Räumungsklage mit Gerichtskostenvorschuss, den anwaltlichen Kosten des Vermieters und des Mieters und eventuellen Gutachterkosten sowie den Kosten für eine Zwangsräumung schnell auf 4.000 bis 6.000 Euro oder sogar mehr belaufen“, so Rechtsanwalt Björn Bachirt.

Was kann passieren Eigenbedarf Vorgetaeuscht?

Wenn ein Vermieter Eigenbedarf vortäuscht, kann dies sehr teuer werden. Der Mieter hat dann einen Schadenersatzanspruch. Der Anspruch umfasst nicht nur die angefallenen Umzugskosten sowie die eventuell entstandene Mieten—Doppelbelastung.

Wann muss der Vermieter nach eigenbedarfskündigung einziehen?

Allerdings gibt es keine konkrete Frist für den Einzug des Vermieters. Laut Bundesgerichtshof besteht ein Eigenbedarf dann, „… wenn der Vermieter die Wohnung gegenwärtig oder in absehbarer Zeit benötigt“. Konkret bedeutet das, dass er nicht sofort einziehen muss, sondern die Wohnung zum Beispiel erst sanieren darf.

Was ist eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung?

Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann bereits dann gegeben sein, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung androht oder sich darauf beschränkt, Eigenbedarf anzumelden und der Mieter daraufhin freiwillig auszieht, weil er keinen Anlass hatte, den Angaben des Vermieters zu misstrauen.

Was bedeutet Sperrfrist bei Eigenbedarf?

Vermietete Wohnung gekauft: Kündigungssperrfrist gilt auch bei Eigenbedarf. Wenn eine vermietete Wohnung den Eigentümer wechselt, gilt für den neuen Vermieter eine Kündigungssperrfrist: Drei Jahre lang kann er den Mieter nicht kündigen.

Was passiert wenn man nach Kündigung nicht auszieht?

Wenn der Mieter auf Widerspruch und erneute Aufforderung zur Räumung nicht reagiert und nicht auszieht, bleibt dem Vermieter nur noch ein gerichtliches Vorgehen, um dessen Auszug zu erwirken. In diesem Zusammenhang kann er auch seine Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gerichtlich geltend machen.

Was passiert nach Widerspruch gegen eigenbedarfskündigung?

Legt der Mieter Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung, kann der Vermieter entweder seine Kündigung zurückziehen, oder es muss vor Gericht entschieden werden, ob der Bedarf des Mieters oder der des Vermieters an der Wohnung schwerer wiegt. Dazu muss der Vermieter eine sogenannte Räumungsklage erheben.