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Was muss der Mieter renovieren?

Gefragt von: Frau Katharina Appel  |  Letzte Aktualisierung: 15. September 2026
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Der Mieter muss in der Regel Schönheitsreparaturen durchführen, wie das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen (innen) und das Ausbessern kleiner Schäden, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde und die Wohnung renoviert übergeben wurde oder der Mieter einen Ausgleich erhielt. Die Pflicht hängt stark vom Mietvertrag ab, aber typischerweise sind das oberflächliche Arbeiten, um Gebrauchsspuren zu beseitigen, wie Tapezieren, Streichen und Lackieren, oft in neutralen Farben beim Auszug. Umfangreiche Arbeiten wie Bodenabschleifen, Erneuerung von Bodenbelägen oder Arbeiten am Mauerwerk sind Vermietersache.

Was muss der Mieter nach 10 Jahren erneuern?

Voraussetzung ist dabei, dass der Mieter die Wohnung renoviert übergeben bekommen oder einen adäquaten Ausgleich für eine durchzuführende Renovierung erhalten hat. Regelmäßig muss der Mieter die Küche und das Bad nach fünf Jahren, Wohn-und Schlafräume nach acht Jahren und die übrigen Räume nach zehn Jahren streichen.

Welche Renovierungspflichten haben Mieter?

Eine gesetzliche generelle Renovierungspflicht für Mieter gibt es nicht; die Instandhaltung ist grundsätzlich Vermietersache. Eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann aber durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag entstehen, die den Mieter bei Auszug zur Renovierung verpflichtet, sofern die Wohnung renoviert übernommen wurde und die Klausel keine starren Fristen oder überzogenen Anforderungen stellt. Ist die Klausel unwirksam oder wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, entfällt die Pflicht.
 

Welche Renovierungskosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden?

Die Renovierungskosten, die Vermieter umlegen möchten, dürfen höchstens 11 % der gesamten Kosten betragen, zudem müssen diese Kosten auch im direkten Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstanden sein. Das Umlegen ist erst nach Abschluss der Arbeiten zulässig.

Was muss der Vermieter nach 20 Jahren renovieren?

Nach 20 Jahren muss der Vermieter in der Regel größere Instandhaltungsarbeiten wie Dach, Fassade oder Heizung tragen, während der Mieter bei Auszug die Wohnung renoviert, wenn der Vertrag wirksam ist und die Wohnung abgewohnt ist, wobei die Pflichten durch BGH-Urteile oft eingeschränkt sind – typischerweise sind nur das Streichen von Wänden/Decken und Lackieren von Heizkörpern nach dem Standard der Abnutzung dran, nicht aber die Erneuerung von Bodenbelägen wie PVC oder Fliesen, die als normale Abnutzung gelten und oft Mietersache sind. 

Schönheitsreparaturen Mietrecht - Streichen und Renovieren? Das muss der Mieter wirklich machen!

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Wie oft muss ein Vermieter das Bad erneuern?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, aber eine grobe Faustregel besagt, dass ein Bad nach 20 bis 30 Jahren Nutzung erneuert werden sollte, da dann oft starke Abnutzung (z.B. kaputte Fugen, verstopfte Abflüsse) auftritt. Der Vermieter muss das Bad instand halten, um es bewohnbar zu lassen, besonders bei Mängeln wie kaputten Fliesen oder Installationen, die die Funktion beeinträchtigen. Eine komplette Modernisierung muss aber nur erfolgen, wenn das Bad den Mindeststandard nicht mehr erfüllt oder großflächige Schäden vorliegen; der Mieter kann eine Badsanierung nicht generell erzwingen, muss aber Mängel melden. 

Welche Renovierungen sind ohne Zustimmung erlaubt?

Diese Renovierungen sind ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt

  • das Streichen oder Tapezieren der Wände.
  • das Streichen von Türen und Türrahmen.
  • die Verlegung von Fußböden und die Anbringung von Fußleisten.
  • das Lackieren der Heizung.

Welche Kosten darf man nicht auf den Mieter umlegen?

Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden. 

Welche Renovierungskosten muss der Mieter zahlen?

Dazu gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und Heizkörper sowie der Innentüren, Fenster sowie Außentüren von innen.

Welche Reparaturen kann der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Der Vermieter darf beispielsweise Reparaturkosten einer Heizung nicht auf den Mieter umlegen. Die Reparatur muss Gegenstände betreffen, die Sie häufig nutzen. Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen.

Was muss der Vermieter erneuern?

Ein Vermieter muss grundsätzlich für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sorgen, also Mängel wie defekte Heizungen, Leitungen oder Fenstergriffe beheben und die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand halten. Bei Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen) ist die Pflichtverteilung oft im Mietvertrag geregelt, wobei der Vermieter meist für grundlegende Erneuerungen zuständig ist und der Mieter bei Auszug für die Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Zustands (z.B. neutrale Farben). Modernisierungen, die über den Standard hinausgehen, sind ebenfalls Vermietersache, können aber auf die Miete umgelegt werden.
 

Sind Vermieter verpflichtet, die Wohnung zu renovieren ab 2025?

Für 2025 bleibt bestehen, dass viele Klauseln zur Renovierung im Mietvertrag nur dann wirksam sind, wenn sie klar und nicht zu umfassend formuliert sind. Starre Fristen oder Vorgaben für Schönheitsreparaturen, die ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung bestehen, sind unwirksam.

Welche Renovierungspflichten hat der Mieter während der Mietzeit?

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht? Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für Mieter?

Wichtige Änderungen für Mieter im Jahr 2025

Die Mietpreisbremse wird 2025 verschärft und bundesweit einheitlich geregelt. Vermieter sind verpflichtet, bei Neuvermietungen die Vormiete offenzulegen und dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch in deutlich engeren Grenzen überschreiten.

Welche Rechte haben langjährige Mieter?

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es in Deutschland keine Sonderrechte für alteingesessene Mieter gibt. Das bedeutet, dass jeder Mieter, unabhängig von seiner Dauer des Wohnens in der Wohnung oder im Mietshaus, die gleichen Rechte und Pflichten hat.

Welche Renovierungspflichten hat der Vermieter im Mietrecht?

Der Vermieter trägt grundsätzlich die Hauptpflicht für Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache (§ 535 BGB), muss die Wohnung also in einem bewohnbaren Zustand halten (Heizung, Sanitär, Dach usw.). Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen) können durch wirksame Klauseln auf den Mieter übertragen werden, aber starre Fristen, Farbvorgaben oder eine automatische Endrenovierungspflicht sind meist unwirksam, besonders wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Wichtig sind klare Verträge, ein Übergabeprotokoll und die Unterscheidung zwischen kleinen Reparaturen (oft Mieter) und größeren Instandhaltungen (Vermieter).
 

Was muss der Vermieter nach 10 Jahren erneuern?

Nach 10 Jahren muss der Vermieter grundlegende Instandhaltungen und größere Abnutzungen tragen, die über Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren) hinausgehen, aber auch Schönheitsreparaturen können fällig sein, wenn der Mieter renoviert übergeben hat oder der Mietvertrag wirksame Fristen vorsieht, wobei der Mieter nach langen Mietzeiten (oft nach 8-10 Jahren) für Wohnräume zuständig wird, aber nur in neutralen Farben. Wichtig ist, dass der Mieter Mängel sofort melden muss, da der Vermieter für größere Mängel, Sanitär, Elektro und Außenbereiche zuständig ist, unabhängig von der Mietdauer. 

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?

Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden. 

Was kostet es, eine 100 qm Wohnung zu streichen?

Die Kosten für das Streichen einer 100-m²-Wohnung liegen bei professioneller Ausführung meist zwischen 2.000 € und 7.500 €, abhängig von Farbe, Anzahl der Anstriche und Zusatzarbeiten, wobei Materialkosten ca. 20 % und Arbeitskosten ca. 80 % ausmachen können. Selbst gestrichen sparen Sie Materialkosten (ca. 200–400 €), müssen aber Zeit und Zubehör einplanen.
 

Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?

Auf Mieter dürfen grundsätzlich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie Verwaltungskosten nicht umgelegt werden; das beinhaltet Kosten für Dachreparaturen, neue Fenster, Heizungsaustausch, Bankgebühren, Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Auch Kosten für Modernisierungen oder grundlegende Instandsetzungen (z.B. Fassadenanstrich) sind nur durch eine separate Mieterhöhung (§ 559 BGB) möglich, nicht als Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren ebenfalls nicht mehr umgelegt werden. 

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Welche Kosten dürfen nicht auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?

In den Nebenkosten sind typischerweise Reparaturen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Kosten für die Hausverwaltung, Neuanschaffungen (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder-Geräte), Mietausfallkosten und Kosten für die Haus- und Mietrechtsschutzversicherung nicht enthalten; diese muss der Vermieter selbst tragen, während regelmäßige, verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer oder Wasser sowie verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser) umlagefähig sind. Individuelle Kosten wie Strom, Telefon, Internet und TV sind ebenfalls immer separat zu zahlen.
 

Was darf ich als Mieter alles verändern?

In einer Mietwohnung dürfen Mieter kleine, rückgängig machbare Veränderungen wie Streichen, Tapezieren, Gardinenstangen anbringen und lose Bodenbeläge verlegen ohne Erlaubnis vornehmen, solange die Bausubstanz unberührt bleibt. Bauliche Veränderungen (z.B. Wanddurchbrüche, Fliesen legen, Heizung umrüsten) oder größere Einbauten bedürfen immer der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. 

Ist ein Fliesenspiegel eine Mietersache?

Ein Fliesenspiegel in einer Küche gehört heute zu einer normalen, angemessenen Ausstattung einer Wohnung. Der Vermieter hat es als vertragsgemäß hinzunehmen, wenn sein Mieter derartige Einbauten vornimmt.

Welche Modernisierungen berechtigen zur Mieterhöhung?

Als Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung nach Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtfertigen, gelten: Maßnahmen, die Primär- oder Endenergie sparen, beispielsweise der Einbau von Solaranlagen oder eine bessere Wärmedämmung . Diese Maßnahmen zählen zu einer energetischen Sanierung.

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