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Was muss der Mieter an Reparaturen selbst bezahlen?

Gefragt von: Ruth Dittrich-Nowak  |  Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2026
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Mieter zahlen nur für Kleinreparaturen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist: Pro Einzelreparatur bis ca. 100–150 € und maximal 6–8 % der jährlichen Kaltmiete im Jahr; die Klausel muss beide Grenzen enthalten. Bei Überschreitung der Einzelgrenze zahlt der Mieter nichts (auch keinen Anteil), bei Erreichen der Jahresgrenze zahlt der Vermieter.

Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?

Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete laufende Betriebskosten tragen, die im Mietvertrag festgelegt sind, darunter Kosten für Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege und Beleuchtung der Allgemeinflächen. Auch Wartung, Versicherung und bestimmte kleinere Reparaturen (Kleinreparaturen) können umgelegt werden, wenn dies vereinbart wurde, während Instandhaltungskosten Sache des Vermieters sind. 

Welche Reparaturen muss der Mieter selber zahlen?

Kleiner Unterhalt: Was Mietende zahlen müssen

  • Glühbirnen auswechseln.
  • Duschschläuche oder WC-Brillen ersetzen.
  • Scharniere ölen.
  • Abflüsse mit Hausmitteln entstopfen.

Welche Reparaturkosten muss ich als Vermieter übernehmen?

Der Gesamtbetrag für alle Reparaturen umfasst regelmäßig maximal 8% der jährlichen Nettokaltmiete. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Vermieter keine Beteiligung des Mieters an den Kosten fordern kann, wenn die Reparaturrechnung höher als die vereinbarte Obergrenze für die Einzelreparatur liegt.

Was muss ein Mieter selber reparieren?

Hierzu gehören insbesondere Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Dazu können auch Rollläden, Markisen oder Jalousien zählen.

Welche Reparaturen muss ein Mieter übernehmen?

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Welche Reparaturkosten müssen Mieter übernehmen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

Wer zahlt defekte Klospülung?

Bei einer defekten Toilettenspülung zahlt grundsätzlich der Vermieter als Instandhaltungspflicht, außer es greift eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag (oft bis 100-120 €, betrifft nur häufig genutzte Teile wie Spülkasten-Füllventil) oder der Mieter hat den Schaden selbst verschuldet. Der Mieter muss den Schaden sofort melden und bei nachlaufendem Wasser die Mehrkosten tragen, wenn er dies versäumt.
 

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Wie hoch ist die maximale Kleinreparaturklausel für Mieter?

Für Kleinreparaturen trägt der Mieter Kosten bis zu einer Obergrenze von ca. 100–150 € pro Einzelreparatur und einer jährlichen Gesamtsumme von meist 6–8 % der Nettokaltmiete (oft 200–250 €), wenn dies im Mietvertrag klar geregelt ist und sich auf häufig genutzte Teile wie Lichtschalter oder Wasserhähne bezieht. Wird eine dieser Grenzen überschritten, zahlt der Vermieter die gesamte Rechnung, nicht nur den übersteigenden Betrag, da gilt "alles oder nichts".
 

Welche Reparaturkosten sind nicht umlagefähig?

Die nicht umlagefähigen Nebenkosten im Überblick:

  1. Instandhaltungskosten. ...
  2. Reparaturkosten. ...
  3. Verwaltungskosten. ...
  4. Einige Versicherungen. ...
  5. Anschaffung und Installation von Brand- und Rauchschutzgeräten. ...
  6. Einmalige Reinigungskosten. ...
  7. Neuanschaffung von Gartengeräten und die Anlage eines Gartens.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Welchen Maximalbetrag muss ein Mieter für einen Handwerker übernehmen?

Grundsätzlich müssen diese Grenzen jedoch im Mietvertrag beziffert sein. In der Regel gilt bei Kleinreparaturen eine Höhe von etwa 100 bis 120 Euro pro Reparatur als zumutbar für den Mieter. Die Höchstgrenze pro Jahr wird als fester Betrag oder über die Kaltmiete festgelegt.

Welche Instandhaltungspflichten hat der Mieter?

Die Instandhaltungspflicht des Mieters beschränkt sich im Wohnraummietrecht hauptsächlich auf die Pflege der Mietsache und die Übernahme von Schönheitsreparaturen sowie Kleinreparaturen, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde (oft bis ca. 100 € pro Fall und mit jährlicher Obergrenze), während größere Instandhaltungen grundsätzlich Sache des Vermieters sind. Mieter müssen Schäden unverzüglich melden, haften aber für selbst verursachte Schäden, nicht jedoch für normale Abnutzung oder altersbedingten Verschleiß. 

Wer muss einen neuen Wasserhahn bezahlen, Mieter oder Vermieter?

Die Kosten dafür dürfen jedoch eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Die Kostenübernahme für einen defekten Wasserhahn hängt von der Ursache ab: Der Vermieter trägt die Kosten bei regulärem Verschleiß oder Verkalkung, während der Mieter für Schäden durch unsachgemäße Nutzung verantwortlich ist.

Welche Schäden müssen Mieter zahlen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Was zählt zur Kleinreparaturklausel?

Musterklauseln für Kleinreparaturen

Hierzu zählen insbesondere: Installationsgegenstände für Elektrizität (z.B. Lichtschalter, Steckdosen, Klingelanlage) Installationsgegenstände für Wasser (z.B. Wasserhähne, Duschköpfe, WC-Spülungen) Installationsgegenstände für Gas (z.B. Herdanschlüsse)

Welche Reparaturen müssen Mieter selber bezahlen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

Welche Kleinreparaturen muss ich als Mieter bezahlen?

Mieter müssen Kleinreparaturen zahlen, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag existiert, die Kosten für häufig genutzte, leicht zugängliche Teile (z. B. Lichtschalter, Wasserhahn, Rollladengurt) betrifft und bestimmte Obergrenzen einhält: meist maximal 100 € pro Einzelreparatur und jährlich 8 % der Nettokaltmiete (oder eine fixe Summe), wobei der Mieter bei Überschreitung der Einzelgrenze komplett entfällt und die Reparatur immer vom Vermieter beauftragt werden muss.
 

Welche Schäden zahlen nicht zu den Kleinreparaturen?

Hierzu gehören beispielsweise die Duschbrause, Rollläden, Fenster- und Türgriffe, Lichtschalter, Steckdosen oder Jalousien. Ausgeschlossen von Kleinreparaturen sind etwa Schäden an der Heizung oder ein defektes Zuleitungsrohr zur Badewanne.

Was darf der Vermieter an Reparaturen in Rechnung stellen?

In der Regel gilt eine Höchstgrenze bis maximal 100 Euro für einzelne Reparaturen. Allerdings dürfen Vermieter bei vielen Kleinreparaturen in kurzer Zeit nicht jedes Mal 100 Euro pro Reparatur vom Mieter verlangen. Die Jahreshöchstgrenze liegt bei maximal acht Prozent der jährlichen Kaltmiete.

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Wer zahlt die Reparatur eines Geschirrspülers, Mieter oder Vermieter?

Wenn der Geschirrspüler mitvermietet ist, muss grundsätzlich der Vermieter die Reparatur zahlen oder ein gleichwertiges Gerät stellen, da er die Instandhaltungspflicht hat; Mieter zahlen nur bei selbst verursachten Schäden oder wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel greift, wobei unklare Vertragsklauseln oft zum Nachteil des Vermieters ausgelegt werden, der dann trotzdem zahlen muss. 

Wer zahlt, wenn der Mieter das Waschbecken kaputt macht?

Wer zahlt, wenn das Waschbecken kaputt ist, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat; bei selbstverschuldeten Schäden zahlt der Mieter (ggf. über Haftpflicht), bei Verschleiß oder ohne Mieterverschulden zahlt der Vermieter. Schäden durch Verschleiß oder altersbedingt fallen in die Pflicht des Vermieters. Wurde das Becken durch ein verursachtes Missgeschick beschädigt, trägt der Mieter die Kosten, oft über seine private Haftpflichtversicherung, wobei bei alten Becken nur der Zeitwert ersetzt wird.
 

Wer zahlt defekte Türklingeln?

Reparaturen an Klingeln gelten meist als Kleinreparaturen, die der Mieter zahlen muss. Ist die Anlage jedoch unter Putz verlegt, trägt oft der Vermieter die Kosten. Bei Defekten am Schalter ist der Mieter zuständig.

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