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Was mache ich wenn mein Chef meine Kündigung nicht unterschreibt?

Gefragt von: Ana Weise  |  Letzte Aktualisierung: 30. August 2022
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Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Bekommen Sie eine Kündigung, bei der die Unterschrift fehlt, oder die per Fax, E-Mail, SMS etc. geschickt wurde, sollten Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, um die Kündigung anzugreifen.

Kann eine Kündigung abgelehnt werden?

Weil Ihr Arbeitsverhältnis nach Ihrer Kündigung automatisch endet, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht einfach zurücknehmen. Er kann dann allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

Kann der Arbeitgeber die Annahme der Kündigung verweigern?

Eine Kündigung ist nicht zustimmungspflichtig. Sie entscheiden ob Sie kündigen wollen und tun es dann einfach. Juristisch heißt die Kündigung nämlich „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit die Kündigung zu bestätigen?

Wenn Sie Ihrem Chef die Kündigung überreichen, sollten Sie ihn umgehend um eine schriftliche Bestätigung des Zugangs bitten. Lassen Sie sich dabei auch etwaige Fristen und das Datum des letzten Arbeitstags bestätigen, so dass es im Nachhinein nicht zu Komplikationen kommt. Dies ist ganz formlos mündlich möglich.

Was mache ich wenn ich keine kündigungsbestätigung erhalte?

❌ Was tun, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird? Sofern die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten erneut ein - per Einschreiben oder Einwurf, denn so können Sie Ihre Kündigung im Zweifelsfalle nachweisen.

Richtig kündigen, Kündigung schreiben: Die 7 Schritte (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) // M. Wehrle

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Ist eine Kündigung auch ohne Bestätigung gültig?

Es kann sinnvoll sein, dass der Empfänger der Kündigung den Erhalt bestätigt. Der Kündigende hat schließlich die Beweispflicht, ob der Andere die Kündigung erhalten hat. Ein Muss ist das aber nicht. Es bleibt dabei: Die Kündigung wird grundsätzlich auch ohne Bestätigung wirksam.

Ist eine nicht unterschriebene Kündigung gültig?

Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge kündigen.

Wann gilt die Kündigung als angenommen?

Eine Kündigung kann erst nach Eingang des Kündigungsschreibens beim Empfänger seine Wirksamkeit entfalten. Denn bei der Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers. Der Ablauf der Frist beginnt also erst, nachdem der Empfänger das Schreiben erhalten hat.

Wie kann ich beweisen das ich gekündigt habe?

Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen. In beiden Fällen ist der Urkundenbeweis erbracht.

Kann ich Kündigung persönlich übergeben?

Am einfachsten ist es, die Kündigung persönlich zu übergeben. Empfänger kann der Vorgesetzte, die Personalabteilung, der Pförtner oder die Empfangsdame sein - wer immer zur Annahme von Post beauftragt ist. Aus Beweisgründen ist es vorteilhaft, den Empfang der Kündigungsschrift bestätigen zu lassen.

Wie muss der Arbeitgeber die Kündigung zustellen?

Persönliche Übergabe der Kündigung

Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite, wenn sie die Kündigung am Arbeitsplatz persönlich übergeben und den Empfang schriftlich auf einer Kopie des unterschriebenen Originals bestätigen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte ein Bote beauftragt werden.

Warum Kündigung nicht unterschreiben?

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer in Schriftform erfolgen. Dies schließt die elektronische Form nicht mit ein. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp etc. erfolgen, sind unwirksam und können somit auch nicht online unterschrieben werden.

Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung?

Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung nicht rechtsgültig.

Wer darf Kündigung gegenzeichnen?

Zur Kündigung berechtigt ist seitens des Arbeitgebers nur dessen gesetzliches Vertretungsorgan oder ein von diesem Bevollmächtigter. Unterschreibt der Geschäftsführer, ist die Unterschrift unproblematisch, da er aufgrund seiner Position ein vertretungsberechtigtes "Organ" des Unternehmens ist.

Wer muss Kündigung unterschreiben Arbeitgeber?

Eine Kündigung sollte grundsätzlich der Arbeitgeber oder Inhaber selbst oder aber eine im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragene Person unterschreiben, damit sie rechtssicher und wirksam ausgesprochen ist. Im Zweifel sollte zusammen mit dem Kündigungsschreiben eine Originalvollmacht übergeben werden.

Welche Gründe machen eine Kündigung unwirksam?

9 Gründe für eine formal unwirksame Kündigung
  • Es wurde nicht schriftlich gekündigt.
  • Kündigung nicht im Original erhalten.
  • Der Arbeitgeber hat nicht zuerst abgemahnt.
  • Der Betriebsrat wurde nicht (richtig) angehört.
  • Keine Anzeige bei einer Massenentlassung.
  • Sonderkündigungsschutz missachtet.
  • Falsche Person hat gekündigt.

Was darf in einer Kündigung nicht drin stehen?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erklärt werden - eine Kündigung per Telefax, E-Mail oder SMS ist unzulässig. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, andernfalls gelten die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB.

Sollte die Kündigungsfrist nicht gewahrt sein?

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages

Sollte die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt nicht gewahrt sein, kündigen wir hiermit vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei Kündigung?

Durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einer unzulässigen oder fehlerhaften Kündigung zu widersprechen und dagegen zu klagen. Bis zur Entscheidung bleiben Arbeitsverhältnis und Gehaltszahlungen bestehen.

Wer bekommt das Original bei einer Kündigung?

HB DÜSSELDORF. Kündigungsschreiben müssen vom Vertreter des Arbeitgebers eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitnehmer auch in dieser Form ausgehändigt werden. Ansonsten ist die Kündigung ungültig, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied.

Wann liegt ein ausreichender Kündigungswille vor?

Die Kündigungsfrist

Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die Kündigungsabsicht vor Ablauf der Frist kundgetan wurde. Soll ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Beispiel zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden, muss die Kündigung bis zum 30.09. erfolgen.

Wann muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben?

Der Arbeitgeber muss zwar den Kündigungsgrund in der Kündigung selbst nicht nennen, er braucht aber in der Regel einen der gesetzlich anerkannten Gründe. Einzige Ausnahme sind Kleinbetriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden.

Wann muss der Arbeitnehmer einen Kündigungsgrund angeben?

Der Kündigungsgrund muss nicht in der Kündigungserklärung stehen. Er steht aber in der Regel in der Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III). Wenn diese vorliegt, ist es aber meist schon zu spät. Der Arbeitnehmer muss ja entscheiden – und dafür hat er nur 3 Wochen Zeit – ob er gegen die Kündigung klagt oder nicht.

Wann muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

Entgegen landläufiger Meinung müssen Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Arbeitsrechtler raten sogar explizit davon ab, im Kündigungsschreiben einen solchen Grund zu nennen, um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Angriffsfläche zu bieten.

Wann sind Kündigungen rechtsunwirksam?

Der Arbeitnehmer muss die Kündigung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach ihrem Zugang mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angreifen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG auch dann als wirksam, wenn nicht sämtliche Voraussetzungen für Ihre Wirksamkeit vorlagen.

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