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Was kostet eine Corona Impfung der Krankenkasse?

Gefragt von: Herr Guenter Pfeiffer  |  Letzte Aktualisierung: 3. November 2026
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Eine Corona-Impfung kostet für Sie als Versicherte bei den Krankenkassen in der Regel nichts, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen; der Bund zahlt nicht mehr, sondern die Kassen springen ein, wobei die Erstattung je nach Alter, Vorerkrankungen oder beruflichen Risiken variiert und meist auch von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) abhängt. Die Abrechnung läuft über Ihre Versichertenkarte, ähnlich wie bei anderen medizinischen Leistungen.

Was kostet die aktuelle Corona-Impfung?

Gemäß der ab 15. Oktober 2025 geltenden neuen Vergütungsvereinbarung kann Ihnen die Apotheke für die COVID-Impfung folgende Leistungen berechnen: 14,08 Euro für die Impfung (inklusive Zusatzpauschalen für Dokumentation und die Entnahme des Impfstoffs aus Mehrdosenbehältnissen)

Wird die Corona-Impfung noch bezahlt?

Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 Impfstoffe, Bestellung und Abrechnung. Die Impfung gegen COVID-19 gehört seit April 2023 zur Regelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte. Der Bund stellt den Impfstoff bereit.

Wie viel kostet impfen beim Hausarzt?

Impfungen. Verabreichung vom Patienten mitgebrachter Impfungen 25 Euro pro Impfung.

Wie hoch ist die Zuzahlung für den Impfstoff?

Für den Impfstoff zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, aber mindestens 5 bis höchstens 10 Euro.

"Das Unterlassen von Impfungen kostet Menschenleben" - ZASTROW zur vierten CORONA-IMPFUNG

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Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Kann ich mich beim Hausarzt gegen Corona impfen lassen?

Sie können sich bei den meisten Hausärzten und Hausärztinnen gegen Corona impfen lassen. Auch in Pflegeeinrichtungen und vielen Apotheken werden COVID-19-Schutzimpfungen durchgeführt. Zudem bieten häufig Unternehmen Ihren Beschäftigten Impfungen durch Betriebsärzte oder -ärztinnen an.

Was kostet ein Impfstatus?

Der Impfstatus lässt sich oft kostenlos durch einen Blick in den Impfpass oder einen kostenlosen Check in Apotheken überprüfen, aber eine Labor-Titer-Bestimmung (Bluttest) kostet je nach Erreger zwischen ca. 15 € und 50 € pro Test (z.B. Masern, Tetanus) und wird meist selbst bezahlt, obwohl die Kosten für die Impfung selbst oft von der Kasse übernommen werden. 

Werden Impfkosten von der Krankenkasse übernommen?

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht. Welche Kosten konkret erstattet werden, können Patienten in den Tarifbestimmungen ihrer Krankenversicherung nachlesen.

Was kostet eine Covid-Impfung in der Apotheke?

Der Betrag setzt sich zusammen aus 10 Euro für Impfung und Dokumentation sowie je 2,50 Euro für den Umgang mit Mehrdosisbehältnissen und Covid-spezifische Mehraufwände wie beispielsweise die Dokumentation. Ab dem 15. Oktober sinkt das Honorar auf 14,23 Euro. Apotheken erhalten für Impfung und Dokumentation 14,08 Euro.

Wird die Corona-Impfung über die Krankenkasse abgerechnet?

Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht bei festgelegten Impfungen in bestimmten Konstellationen und Indikationen auch serologische Testungen vor. Diese können seit 1.Oktober 2024 in Hamburg zu Lasten der GKV abgerechnet werden.

Kann man sich 2025 noch gegen Corona impfen lassen?

Am 16. Mai 2025 hat die Emergency Task Force der European Medicines Agency (EMA) empfohlen, die COVID-19-Impfstoffe für die Impfkampagne 2025/2026 auf die Variante LP. 8.1 abzustimmen. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass die gezielte Anpassung an LP.

Soll man sich ein 5 mal gegen Corona impfen lassen?

Daher empfiehlt die STIKO inzwischen allen Personengruppen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung) sowie Personen mit besonderem Risiko für schwere Verläufe bzw. mit besonders hohem Infektionsrisiko eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung).

Ist eine Corona-Impfung jetzt noch sinnvoll?

Ja, eine Corona-Impfung ist auch aktuell noch sinnvoll, insbesondere um sich vor schweren Verläufen, Krankenhausaufenthalten und Long-COVID zu schützen, wobei die Empfehlungen je nach Alter und Vorerkrankungen variieren: Für Ältere, Risikogruppen und Vorerkrankte werden Auffrischungen empfohlen, während für gesunde Erwachsene oft eine Basisimmunität (drei Antigenkontakte, davon eine Impfung) ausreicht. 

Kann man sich in der Apotheke gegen Corona impfen lassen?

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen.

Ist die Corona-Impfung kostenpflichtig?

Nein, die Corona-Impfung kostet in Deutschland in der Regel nichts, da die Kosten für gesetzlich Versicherte und oft auch für privat Versicherte von den Krankenkassen bzw. dem Bund übernommen werden; Sie müssen lediglich die Apotheke oder Praxis aufsuchen und erhalten die Impfung, aber keine Rechnung, da der Impfstoff aus Bundesreserven stammt. 

Sollten Impfungen kostenlos sein?

Gemäß dem Affordable Care Act (ACA) müssen die meisten Krankenversicherungen bestimmte Vorsorgeleistungen, darunter empfohlene Impfungen für Kinder und Jugendliche, kostenlos übernehmen (ohne Zuzahlung oder Selbstbeteiligung). Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre jährliche Selbstbeteiligung noch nicht erreicht haben.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für den Impfstoff?

Was Sie über Impfungen wissen sollten

Wir erstatten Ihnen 100 % der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Behandlung. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff.

Was kostet impfen beim Hausarzt?

Die Kosten betragen ca. 15 bis 40 Euro pro Bestimmung. Für Notfälle haben wir die Impfstoffe in der Ordination vorrätig.

An welchem ​​Tag der COVID-Pandemie sind die Symptome am schlimmsten?

Bei manchen Menschen können sich die Symptome etwa 5 bis 7 Tage nach ihrem Beginn verschlimmern. Die meisten Menschen mit COVID-19 haben leichte bis mittelschwere Symptome. COVID-19 kann jedoch schwere medizinische Komplikationen verursachen und zum Tod führen. Ältere Erwachsene und Menschen mit Vorerkrankungen haben ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Darf man spazieren gehen, wenn man positiv auf Covid getestet wurde?

Montero rät , sich einige Tage im Bett zu schonen, bis die Symptome abklingen. „Wir empfehlen, auf Sport zu verzichten, wenn Symptome unterhalb des Halses auftreten, wie beispielsweise Engegefühl in der Brust, Reizhusten und Magenbeschwerden . Und bei Fieber ist es ratsam, dem Körper einige Tage Ruhe und Erholung zu gönnen“, sagt er.

Wann ist ein Rentner von der Zuzahlung befreit?

Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Kosten die persönliche Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens überschreiten; für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei nur 1 %. Man muss die Befreiung bei der Krankenkasse beantragen, sobald die Grenze erreicht ist, und alle Zuzahlungsbelege einreichen. Bei chronischer Krankheit (z. B. Pflegegrad 3+ oder GdB 60+), die ärztlich bescheinigt wird, kann man die reduzierte 1%-Grenze nutzen, was oft schon bei niedrigeren Einkommen eine Befreiung ermöglicht. 

Welche Befreiungen gibt es für Rentner?

Die Befreiung gilt für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege (nach SGB XII oder Kriegsopferfürsorge)
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Pflegefreibeträgen (Lastenausgleichsgesetz)

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen: 30.000 € minus Freibetrag für Ehegatte (= erster Haushaltsangehöriger): 6.741 € minus Freibetrag für 2 Kinder: 19.200 € (2 x 9.600 €)