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Was kostet Anwalt Pflichtteil?

Gefragt von: Siglinde Harms  |  Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2026
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Anwaltskosten für den Pflichtteil richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); zunächst zahlt der Pflichtteilsberechtigte sie, kann sie aber vom Erben zurückfordern, wenn dieser in Verzug gerät, was schnell durch eine Mahnung geschieht; bei einer Klage trägt die unterliegende Partei die Kosten, oft wird bei Verzug der Erbe zur Erstattung verpflichtet, auch Gerichts- und Gutachterkosten können anfallen, wobei Prozessfinanzierung oder Prozesskostenhilfe Alternativen sind.

Wer bezahlt den Anwalt bei Pflichtteilsanspruch?

Zunächst muss der pflichtteilsberechtigte Erbe die Kosten für den Anwalt und das Gericht selbst tragen, um den Pflichtteil einklagen zu können.

Kann man Anwaltskosten vom Pflichtteil abziehen?

Nein, die Anwaltskosten für die Geltendmachung Ihres eigenen Pflichtteils können Sie normalerweise nicht direkt vom Pflichtteil abziehen, da diese zu Ihren persönlichen Kosten gehören; allerdings können sie bei Verzug des Erben als Verzugsschaden von diesem erstattet werden und sind eventuell steuerlich absetzbar (Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung). Der Erbe selbst kann Anwaltskosten für die Berechnung des Pflichtteils nicht abziehen, aber Anwaltskosten für die Führung des Nachlasses sind abzugsfähig. 

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Erbrecht?

Für eine Erstberatung ist eine Höchstgebühr von max. 190,00 € netto und für eine Mehrfachberatung eine Gebühr von max. 250,00 € netto gesetzlich festgeschrieben.

Was verlangt ein Anwalt für Erbrecht?

meine Stundensätze (zwischen 270 € und 360 € zzgl. USt.) variieren je nach rechtlicher Fragestellung, Schwierigkeit der Angelegenheit, Haftungsrisiko, Gegenstandswert, Bedeutung für den Mandanten und dem Umfang der Tätigkeit. Das jeweilige Honorar wird individuell, für jedes Mandat gesondert mitgeteilt.

Pflichtteil: Verjährung und Fristen – erklärt in 1min (Fachanwaltskanzlei Erbrecht ROSE & PARTNER)

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Welche Kosten dürfen vom Pflichtteil abgezogen werden?

Vom Nachlasswert, der die Basis für den Pflichtteil bildet, können Erblasserschulden (z.B. Darlehen, Arztrechnungen), Erbfallkosten wie Beerdigungskosten, Kosten für Nachlassverwaltung/sicherung sowie der Zugewinnausgleich des Ehepartners abgezogen werden; nicht abzugsfähig sind hingegen Erbschaftssteuern, Grabpflegekosten (außer bei Auflage), Kosten für den Erbschein oder Vermächtnisse.
 

Was kostet eine Beratung beim Notar wegen Erbrecht?

Der Notar hält für diese Beratung einen Gebührensatz von 0,3 für angemessen. Bei einem Nachlasswert von 100.000,- Euro entstehen so Beratungsgebühren von rund 80,- Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Wer bezahlt den Anwalt im Erbrecht?

Bei einem Erbstreit zahlt jede Partei zunächst ihre eigenen Anwaltskosten, doch verliert eine Partei den Prozess, muss sie in der Regel auch die Kosten der Gegenseite tragen, inklusive eigener Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einer Einigung trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Bei einer Erbengemeinschaft können Kosten aus dem Nachlass gezahlt werden, wenn ein Anwalt für alle agiert oder der Streit sich um Nachlassverbindlichkeiten dreht, aber oft zahlt jeder Miterbe zunächst selbst.
 

Wie hoch ist der Streitwert für einen Auskunftsanspruch im Pflichtteil?

Der Streitwert für eine solche Auskunftsklage beträgt nur ein Bruchteil des Streitwerts einer Stufenklage. Von den Gerichten wird der Streitwert einer solchen reinen Auskunftsklage mit 10-25% des Pflichtteils angenommen.

Was ist billiger, Notar oder Rechtsanwalt?

In der Regel sind Notarkosten deutlich geringer als Anwaltskosten. Das liegt vor allem daran, dass die Preise eines Notars festgelegt sind. Wenn Sie ein Testament handschriftlich aufsetzen und einen Notar nur zur Beglaubigung beauftragen, müssen Sie zudem nur eine einmalige Notargebühr zahlen.

Kann man Klage wegen Pflichtteil verlieren?

Für viele Pflichtteilsberechtigte stellt sich die Frage, ob sie zwingend einen Rechtsanwalt benötigen, um ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Grundsätzlich können Sie als Pflichtteilsberechtigter Ihre Pflichtteilsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen.

Können Entrümpelungskosten vom Pflichtteil abgezogen werden?

3 ErbStG). Kosten für die Räumung und Entrümpelung der Wohnung des Erblassers werden dagegen als Kosten für die Verwertung des Nachlasses beurteilt und sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Was mindert den Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil lässt sich nur unter strengen Voraussetzungen ganz entziehen. Allerdings gibt es verschiedenen Möglichkeiten, den Pflichtteil der eigenen Kinder wirksam zu reduzieren. Der Pflichtteil lässt sich unter anderem durch Schenkungen zu Lebzeiten, Adoption und den gewählten ehelichen Güterstand schmälern.

Wann muss der Pflichtteil nicht ausgezahlt werden?

Der Pflichtteil muss nicht ausgezahlt werden, wenn der Berechtigte seinen Anspruch nicht fristgerecht geltend macht (Verjährung nach 3 Jahren). Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte Geschwister sind, gibt es keinen Pflichtteil, sondern nur gesetzliche Erbteile. Zudem kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Berechtigte sich schwerer Vergehen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat, oder wenn er auf den Pflichtteil verzichtet. 

Kann man Anwaltskosten im Erbrecht von der Steuer absetzen?

In der Regel keine steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung. In der Regel keine steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung.

Wie lange dauert es, bis man den Pflichtteil einklagt?

Die Zeit, um einen Pflichtteil einzuklagen, ist durch eine dreijährige Verjährungsfrist begrenzt, die am Ende des Jahres beginnt, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung (oder dem zu geringen Erbteil) erfahren haben; die Dauer der tatsächlichen Durchsetzung (Auskunft, Zahlung) hängt stark von der Kooperationsbereitschaft der Erben ab und kann sich von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren hinziehen, wenn es zu Verzögerungen oder rechtlichen Schritten kommt. 

Welche Anwaltskosten fallen bei einem Pflichtteil an?

Anwaltskosten im Erbrecht für den Pflichtteil richten sich nach dem Streitwert (Höhe des Pflichtteils) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); außergerichtlich zahlt jede Partei selbst, gerichtlich trägt in der Regel die verlierende Partei die Kosten, wobei der Pflichtteilsberechtigte zunächst vorstrecken muss, die Kosten aber vom verweigernden Erben zurückfordern kann, wenn der Erbe in Verzug gerät, was oft schon durch eine Mahnung geschieht. Bei Streitwert 50.000 € können Anwaltskosten um 3.000 € liegen, bei 500.000 € ca. 4.600 €. 

Hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Kontoauszüge?

Nein, ein Pflichtteilsberechtigter hat grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf die Herausgabe von Kontoauszügen, sondern nur auf ein vollständiges und richtiges Nachlassverzeichnis. Allerdings kann er durch das Recht, die Wertermittlung des Nachlasses selbst durchzuführen, indirekt Belege (wie Kontoauszüge) anfordern, um die Angaben des Erben zu überprüfen, besonders wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen oder es um Unternehmensbeteiligungen geht. Die Erben legen oft freiwillig Belege bei, um Streitigkeiten zu vermeiden. 

Wie wird der Pflichtteil bemessen?

Pflichtteil der Eltern

Beim Tod des ersten Ehegatten beträgt der Pflichtteil für die Eltern dann ein Viertel (1/4) des Nachlasses. Stirbt eine ledige Person oder ein überlebender Ehepartner kinderlos, haben die Eltern Anspruch auf die Hälfte (1/2) des Nachlasses als Pflichtteil.

Was kostet eine Beratung beim Anwalt wegen Erbrecht?

Für eine Beratung kann der Rechtsanwalt höchstens eine Gebühr von 250,00 Euro in Rechnung stellen. Findet nur eine Erstberatung statt, beschränkt sich die Gebühr auf 190,00 Euro. Hinzu kommen jeweils die Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer.

Welche Kosten können den Pflichtteil mindern?

Vom Nachlasswert, der die Basis für den Pflichtteil bildet, können Erblasserschulden (z.B. Darlehen, Arztrechnungen), Erbfallkosten wie Beerdigungskosten, Kosten für Nachlassverwaltung/sicherung sowie der Zugewinnausgleich des Ehepartners abgezogen werden; nicht abzugsfähig sind hingegen Erbschaftssteuern, Grabpflegekosten (außer bei Auflage), Kosten für den Erbschein oder Vermächtnisse.
 

Wann sollte man einen Anwalt im Erbrecht beauftragen?

Frühzeitige Einschaltung eines Anwalts kann ratsam sein

Ebenso empfiehlt es sich umgehend einen Anwalt aufzusuchen, wenn man als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten mit Forderungen überzogen wird, die bereits auf den ersten Blick als nachhaltig überzogen erscheinen.

Was kostet ein Beratungsgespräch beim Notar im Erbrecht?

Aus Erfahrung kann jedoch gesagt werden, dass im Regelfall die Kosten für eine erste Beratung bei ca. 100 bis 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer liegen. Sollten die Kosten für die Erstberatung höher ausfallen, werden Sie hierüber vorab informiert.

Kann ein Notar im Erbrecht beraten?

Ein Notar ist ein unparteiischer Jurist, der auf das Erbrecht spezialisiert ist und eine wichtige Rolle in der Vermögensnachfolge spielt. Notare beraten in allen Aspekten des Erbrechts, beurkunden Testamente und Erbverträge und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtsgültig und eindeutig formuliert wird.

Was kostet eine erbrechtliche Beratung?

Erbrechtliche Beratung in der Kanzlei BGHP wird in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei die Stundensätze (inkl. MwSt.) in der Regel zwischen 333,20 € (entspricht 280,00 € netto) und 416,50 € (entspricht 350 € netto) liegen.

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