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Was kommt nach der Kurzzeitpflege?

Gefragt von: Gerhild Klaus-Paul  |  Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2026
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Nach der Kurzzeitpflege geht es entweder zurück nach Hause mit ambulanter Pflege, in die Verhinderungspflege (als Ersatzpflege), in die Tages- oder Nachtpflege, direkt in die Langzeitpflege (Vollstationär), oder wenn dringender Bedarf besteht, in die Übergangspflege (max. 10 Tage im Krankenhaus). Die Entscheidung hängt vom langfristigen Pflegebedarf und den Möglichkeiten zu Hause ab; das neue Entlastungsbudget ab 2025 (Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege) bietet mehr Flexibilität.

Wie geht es weiter nach der Kurzzeitpflege?

Die Übergangspflege kommt zum Tragen, wenn keine Kurzzeitpflege verfügbar ist und die Versorgung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Der Patient oder die Patientin bleibt dann im Krankenhaus und wird dort gepflegt. Die Übergangspflege ist auf maximal zehn Tage begrenzt.

Wie lange kann man Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Pflegebedingte Aufwendungen der Kurzzeitpflege von pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 sind im Rahmen des Gemeinsamen Jahresbetrages von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr beihilfefähig.

Was tun, wenn Kurzzeitpflege aufgebraucht ist?

Anspruch auf Kurzzeitpflege ist schnell aufgebraucht

Wer einen Pflegegrad hat, kann im Anschluss eine Verhinderungspflege beantragen.

Wann ist ein Wechsel von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege sinnvoll?

Von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege: Wann ein Wechsel sinnvoll ist. Ein Wechsel von der Kurzzeit- zur Langzeitpflege kann notwendig werden, wenn der Pflegebedarf Ihres Angehörigen langfristig steigt und eine regelmäßige, umfassende Betreuung erforderlich ist, die zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Kurzzeitpflege 2021 | Kurz erklärt | Dauer, Kosten und Voraussetzungen

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Wie lange dauert die Verhinderungspflege nach Kurzzeitpflege?

So wird die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen werden.

Was ändert sich 2025 bei der Kurzzeitpflege?

Januar 2025 kann ein Leistungsbetrag von bis 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.528 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Darüber hinaus gilt abweichend für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25.

Welche Alternativen gibt es zur Kurzzeitpflege?

Alternativen zur Kurzzeitpflege:

  • regelmäßige teilstationäre Pflege (tagsüber oder nachts)
  • ambulante Versorgung durch häuslichen Pflegedienst.
  • Versorgung durch Angehörige.
  • private 24-Stunden Pflegekraft zu Hause.
  • Betreutes Wohnen/ Service-Wohnen.
  • Pflege-WGs.
  • ggf. Demenz-WG.
  • Einzug in eine Senioren-Residenz.

Ist eine Verlängerung der Kurzzeitpflege möglich?

Verlängerung der Kurzzeitpflege: Zusätzliche Zeit gewinnen

In manchen Fällen ist eine Verlängerung der Kurzzeitpflege möglich. Dies kann wertvolle Zeit verschaffen, um einen geeigneten Heimplatz zu finden oder alternative Pflegeformen zu organisieren.

Wie lange kann man Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren?

Ja, seit 2015 können die Ansprüche auf Kurzzeitpflege mit denen der Verhinderungspflege kombiniert werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können dadurch die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen und das Budget auf bis zu 3.539 Euro (bis Ende 2024: 3.386 Euro) erhöhen.

Kann ich die Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln?

Ist Ihr pflegender Angehöriger verhindert, können Sie als pflegebedürftige Person Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren. Bis zu 50 Prozent der Leistungen aus der Kurzzeitpflege werden Ihnen angerechnet. So stehen Ihnen maximal 2.418 EUR pro Jahr zur Finanzierung Ihrer Ersatzpflege zur Verfügung.

Wie bekomme ich 2400 Euro Verhinderungspflege?

Um bis zu 2.400 € Verhinderungspflege zu erhalten, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, die Voraussetzungen (Pflegegrad 2+, mindestens 6 Monate Pflege) erfüllen und das Budget mit der Kurzzeitpflege kombinieren (1.612 € + max. 806 €). Beantragen Sie die Leistung mit den offiziellen Formularen Ihrer Pflegekasse (online/postalisch), füllen Sie die Daten zur Ersatzpflege aus und reichen Sie Belege ein, wobei Sie für nahe Angehörige spezielle Regeln beachten müssen, die den Betrag reduzieren können.
 

Wie teuer sind 4 Wochen Kurzzeitpflege?

Mehr Geld für die Kurzzeitpflege seit 2022

2022 hatte der Gesetzgeber den bis dahin gültigen Betrag von 1.612 Euro um 10 % angehoben. Pflegebedürftigen standen 2024 nun 1.774 Euro pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. 2025 wird der Betrag um 4,5 % angehoben auf dann 1.854 Euro.

Wie lange geht maximal die Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Wird bei Kurzzeitpflege das Pflegegeld weitergezahlt?

Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.

Kann man nach der Kurzzeitpflege wieder nach Hause?

Denn nach der Kurzzeitpflege sollen die Menschen ja eigentlich wieder nach Hause kommen können. “ Einer der Gründe dafür sei, dass der Reha-Anteil in der Kurzzeitpflege zu kurz komme. Dafür steige die Prävalenz potenziell unangebrachter Medikationen in der Kurzzeitpflege deutlich an.

Ist man von der Zuzahlung für Kurzzeitpflege befreit?

Kindern von Pflegebedürftigen können dabei durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom Elternunterhalt befreit werden. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 Euro, besteht keine Zahlungspflicht für die Kosten der Kurzzeitpflege seitens Kinder von Pflegebedürftigen.

Kann man in der Kurzzeitpflege das Heim wechseln?

Pflegebedürftige können ihre Einrichtung wechseln, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Ihr altes Heim darf ihnen den Pflegeplatz nicht mehr berechnen, auch wenn sie vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen.

Was kann ich tun, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist?

Wenn kurzzeitig kein Pflegeplatz frei ist, sollten Sie sofort Ihre Pflegekasse/Sozialdienst kontaktieren, Tagespflege, ambulante Dienste prüfen, die Verhinderungspflege nutzen, Hilfsmittel beantragen und sich bei Pflegestützpunkten beraten lassen, eventuell auch eine 24-Stunden-Pflege organisieren, bis eine Lösung gefunden ist, da Alternativen wie Tagespflege, ambulante Dienste oder eine vorübergehende 24-Stunden-Betreuung eine Überbrückung ermöglichen. 

Was sind die Nachteile der Kurzzeitpflege?

Nachteile Kurzzeitpflege

Zusätzliche Kosten der Kurzzeitpflege wie Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten müssen als Eigenanteil selbst getragen werden. Kurzzeitpflegeplätze sind nicht immer sofort verfügbar und es gibt häufig Wartelisten. Pflegegeld wird nur zu 50 Prozent weitergezahlt.

Welche Möglichkeiten gibt es nach der Kurzzeitpflege?

Ist die pflegebedürftige Person nach der Kurzzeitpflege noch nicht auf die Füße gekommen, lässt sich der Aufenthalt ausweiten, und zwar mit der so genannten Verhinderungspflege. Diese sieht einen weiteren Betrag von jährlich 1.612 Euro für längstens 42 Tage vor, der dem Versicherten erstattet wird.

Was kann ich tun, wenn die Kurzzeitpflege nicht ausreicht?

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreichend sichergestellt ist, können pflegebedürftige Menschen zeitweise in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Bei dieser sogenannten Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Wird Kurzzeitpflege abgeschafft?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nicht abgeschafft.

Wie kann ich meine Kurzzeitpflege verlängern?

Es besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege auf bis zu 8 Wochen zu verlängern. Dies geschieht, indem auf den Anspruch auf Verhinderungspflege zurückgegriffen wird.

Kann man Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln?

Die frühere Einschränkung, dass nur ein Teil des Budgets aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden konnte, wurde abgeschafft. Jetzt steht der gesamte Betrag für beide Pflegeformen gleichermaßen zur Verfügung.