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Was kann man tun wenn der MDK mich gesund schreibt?

Gefragt von: Charlotte Berndt  |  Letzte Aktualisierung: 27. August 2022
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Aber das reicht nicht. Denn so ein Schreiben ist ein belastender Verwaltungsakt. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, muss er schriftlich Widerspruch einlegen. Enthält das Schreiben eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung, dann binnen eines Monats.

Kann der Medizinische Dienst die Krankschreibung aufheben?

Gelegentlich berichten allerdings Mandanten und sogar Ärzte, dass der MDK nach der Begutachtung dem Arzt das Ergebnis mitteilt und diesen zugleich auffordert, keine weiteren AU-Bescheinigung mehr auszustellen. Wäre ein solches Vorgehen statthaft? Die Antwort lautet eindeutig Nein.

Kann der Medizinische Dienst gesund schreiben?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht es möglich! Die zweite Art ist die Gesundschreibung durch den MdK.

Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.

Kann die Krankenkasse mich gesund schreiben?

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen.

MDK Prüfung - 7 Tipps zur optimalen Vorbereitung

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Kann der Medizinische Dienst an wieder arbeiten schicken?

Eine Krankenkasse darf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.

Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse Druck macht?

Wer krank ist, braucht Zeit und Ruhe, um wieder gesund zu werden. Doch nicht selten kommt es vor, dass Patienten, die Krankengeld beziehen, von den Mitarbeitern ihrer Krankenkasse angerufen und bedrängt werden. Der Sozialverband VdK rät, die Ruhe zu bewahren und sich an den VdK zu wenden.

Wie prüft MDK Arbeitsunfähigkeit?

Der MD führt die Begutachtung zur Arbeitsunfähigkeit entweder nach Aktenlage oder durch eine persönliche körperliche Begutachtung durch. Wenn eine körperliche Untersuchung notwendig ist, lädt der MD Bayern Sie in das nächstgelegene Beratungs- und Begutachtungszentrum ein.

Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Was darf die Krankenkasse nicht Fragen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Kann die Krankenkasse das Krankengeld einfach einstellen?

Die Krankenkasse kann die Zahlung von Krankengeld ohne Weiteres einstellen. Eines weiteren Bescheids bedarf es dafür nicht.

Wann entscheidet der MDK nach Aktenlage?

Gutachten des MD sind verbindlich; das regeln der Bundesmanteltarifvertrag – Ärzte (§ 62 BMV/Ä) und der Ersatzkassen-Vertrag (§ 19 EKV). Der MD sichtet alle von der Kasse vorgelegten Unterlagen und entscheidet, wenn ausreichend medizinisch aussagefähige Informationen vorliegen, oft nach Aktenlage.

Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?

Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen, bei Bezug von unterschiedlichen Renten kann gekürzt werden. Kein Anspruch auf Krankengeld besteht z.B. nach dem Ablauf von 78 Wochen, es kommt zur sog. Aussteuerung des Versicherten.

Wie lange darf der MDK prüfen?

Laut Gesetz haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ( MDK ) ein, sind es fünf Wochen.

Was darf der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Wer entscheidet MDK oder Krankenkasse?

Entscheidung liegt letztlich bei der Krankenkasse

Auch wenn durch den MDK die medizinische Beurteilung erfolgt, liegt dennoch die Entscheidung über eine Leistung stets bei den Krankenkassen. Die Gutachter geben Empfehlungen ab, greifen aber nicht in die ärztliche Behandlung ein.

Was tun bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit?

Das Bundesarbeitsgericht hat am 8. September 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber eine Krankschreibung des Arbeitnehmers anfechten kann, wenn er Umstände darlegt, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Dem Arbeitnehmer fällt dann die sekundäre Beweislast zu.

Was ist bei der Begutachtung durch den MDK zu beachten?

Was wird geprüft?
  • Mobilität.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
  • Selbstversorgung.
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Was fragt der MDK am Telefon?

Welche Erkrankungen/Behinderungen wurden bei Ihnen festgestellt? Wann waren Sie zuletzt im Krankenhaus oder eine Rehabilitation? Wie groß sind Sie, wie viel wiegen Sie? Können Sie selbstständig Aufstehen, Sitzen, Gehen, sich Festhalten?

Wann kann die Krankenkasse Krankengeld verweigern?

Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt

Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 %) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.

Was weiß die Krankenkasse über mich?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Kann ich den Bericht vom MDK anfordern?

Der MDK darf alle für seine Stellungnahme notwendigen Unterlagen einsehen, so auch den vollständigen Reha-Bericht. Wenn Krankenkassen medizinische Unterlagen für den MDK anfordern, haben sie dagegen kein Recht auf Einsicht. Die Reha-Kliniken müssen ihren Bericht direkt an den MDK senden.

Was muss ich der Krankenkasse sagen?

Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben. “ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen.

Bin ich verpflichtet die Krankenkasse zurückzurufen?

Denn niemand muss der Krankenkasse telefonisch Rede und Antwort stehen, insbesondere nicht zu medizinischen Fragen. Dafür ist nach Paragraf 275 Sozialvgesetzbuch V ausschließlich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig.

Ist man verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?

Darf mich die Kasse anrufen? Ihre Krankenkasse darf die Informationen ausschließlich schriftlich – digital oder per Brief – von Ihnen einholen. Nur wenn Sie einer telefonischen Erhebung schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben, kommt auch ein Telefonat in Frage.

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