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Was ist Teilnahme Strafrecht?

Gefragt von: Pamela Linke  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Strafrechtlicher Begriff für die Beteiligung an der von einem anderen, dem Haupttäter, begonnenen (Versuch) oder vollendeten vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung. Formen: Anstiftung, Beihilfe (§§ 26, 27 StGB).

Was ist der Unterschied zwischen Täterschaft und Teilnahme?

Täterschaft und Teilnahme unterscheiden sich dadurch, dass der Täter eine eigene Tat begeht und damit „Zentralfigur“ des Geschehens ist, wohingegen der Teilnehmer nur eine fremde Tat veranlasst oder fördert und deswegen als „Randfigur“ betrachtet wird.

Was wird bei der Teilnahme an einer Straftat unterschieden?

Als Teilnahme werden im deutschen Strafrecht die Begehungsformen der Anstiftung (§ 26 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) an der Haupttat bezeichnet. Im Gegensatz zum Mittäter macht sich der Teilnehmer strafbar, weil er an einer für ihn fremden Tat mitwirkt.

Wie prüft man Teilnahme?

Zur Teilnahme gehören die Anstiftung (§ 26 StGB) und die Beihilfe (§ 27 I StGB). Geprüft wird die Abgrenzung bei dem Beteiligten, bei dem eine Täterschaft oder Teilnahme in Frage kommt, vorweg im objektiven Tatbestand. Bei der Prüfung der Strafbarkeit wird aber mit dem Tatnächsten begonnen.

Wer ist beteiligter StGB?

Strafrecht. Der Beteiligte im Strafrecht kann sowohl der Teilnehmer (also Anstifter oder Gehilfe) als auch der Täter (in jeder Täterform: Einzeltäter, mittelbarer Täter, Mittäter oder Nebentäter) sein. In mehreren strafrechtlichen Vorschriften ist ebenfalls vom Beteiligten die Rede.

Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht - §§ 26 und 27 StGB► juracademy.de

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Welche Beteiligungsformen gibt es Strafrecht?

Gemäß § 28 Absatz 2 StGB kennt das StGB zwei Formen der Teilnahme: Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Beide Teilnahmeformen knüpfen an die Begehung einer als Haupttat bezeichneten Straftat durch einen anderen an. Zu dieser ist die Strafbarkeit wegen Beteiligung grundsätzlich akzessorisch.

Wo grenzt man Täterschaft und Teilnahme ab?

Sie besagt, dass derjenige Täter ist, der die Tat als eigene will und damit Täterwillen (animus auctoris) hat. Hingegen will der Teilnehmer lediglich eine fremde Tat unterstützen.

Wann muss man Täterschaft und Teilnahme abgrenzen?

Täter ist hiernach, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt und damit die Tat als eigene will. Dagegen ist Teilnehmer, wer die Tat als fremde veranlassen oder fördern will und daher mit Teilnehmerwillen (animus socii) handelt.

Wann ist man ein Mittäter?

Als Mittäter werden gemäß deutschem Strafrecht im Sinne des § 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) Straftäter bezeichnet, die eine Tat gemeinschaftlich und aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes begehen. Das Zusammenwirken beider Mittäter muss sowohl mit Wissen als auch willentlich vonstattengehen.

Welche Arten von Tätern gibt es?

Arten der Täterschaft
  • Unmittelbare Täterschaft: Dies ist die wohl simpelste Form derTäterschaft. Unmittelbarer Täter ist, wer die Straftat selbst begeht. ...
  • Mittelbare Täterschaft: Hier wird es schon ein wenig komplizierter. ...
  • Mittäterschaft: Mit der mittelbaren Täterschaft nicht zu verwechseln istdie Mittäterschaft.

Ist Anstiftung Teilnahme?

Bei Anstiftung handelt es sich neben der Beihilfe um die zweite Variante der Teilnahme an einer Straftat. Sie ist daher im Strafgesetzbuch geregelt (§ 26 StGB). Ein Anstifter ist genauso zu bestrafen wie der Täter, und zwar nach dem Straftatbestand, das auch für diesen Anwendung findet.

Wie prüft man Mittäterschaft?

Gemeinsame Prüfung: Sofern sämtliche Mittäter gemeinsame Handlungen ausführen, können die Täter in einer Prüfung zusammen dargestellt werden. Getrennte Prüfung: Sofern die Mittäter unterschiedliche Handlungen vornehmen, wird eine getrennte Prüfung der Täter empfohlen.

Welche 2 Arten von Folgen kann eine Tat für den Täter haben?

Bei den Strafen werden Hauptstrafen (Freiheits- und Geldstrafen, §§ 39, 40 StGB) sowie Nebenstrafen (Fahrverbot, § 44 StGB) und Nebenfolgen (Verlust von Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und Stimmrecht, § 45 StGB) un- terschieden.

Wann liegt tatherrschaft vor?

Die Tatherrschaft ist damit das vom Vorsatz erfasste "In-den-Händen-Halten" des tatbestandlichen Geschehens bzw. die vom Willen getragene beherrschende Steuerung des Tatablaufs. Diese liegt bei demjenigen vor, der die Tat nach seinem Willen hemmen oder ablaufen lassen kann.

Wie wird Beihilfe bestraft?

Strafgesetzbuch (StGB) § 27 Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Ist der Versuch strafbar?

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

Welche Strafe als Mittäter?

Laut Strafrecht droht für eine begangene gefährliche Körperverletzung dem Täter, Mittäter sowie Anstifter damit eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren (§ 224 Absatz 1 StGB).

Ist Mitwisserschaft strafbar?

Weitaus bekannter ist der davon abgeleitete Rechtsbegriff der Mitwisserschaft. In Deutschland ist diese bei schweren Verbrechen unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.

Wer gilt als Täter einer Straftat?

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Wo prüft man die tatherrschaft?

In Rechtsprechung und Literatur ist das maßgebliche Abgrenzungskriterium wiederum die Tatherrschaft. Nach der in der Literatur vertretenen materiell-objektiven Theorie muss der Beitrag des Hintermannes objektiv Tatherrschaft vermitteln. Ob dies der Fall ist, wird anhand objektiver Kriterien durch Wertung ermittelt.

Was begründet die Täterschaft?

Ihre gesetzliche Grundlage erhält die Täterschaft aus dem § 25 StGB. Die unmittelbare Täterschaft ist gegeben, wenn eine Person die Straftat selbst begeht. Die mittelbare Täterschaft hingegen liegt vor, wenn eine Straftat durch einen anderen begangen wird, der als "Werkzeug" fungiert.

Wer oder was ist ein mittelbarer Täter?

Die mittelbare Täterschaft ist in § 25 I Alt. 2 StGB verortet und ist damit eine Form der Täterschaft. Dort heißt es, mittelbarer Täter ist, wer die Straftat „durch einen anderen begeht“. Der „andere“ wird als Werkzeug , Tatmittler oder schlicht als Vordermann bezeichnet.

Wann Beihilfe und Mittäter?

Die herrschende Lehre nimmt eine Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe über das Kriterium der Tatherrschaft. Täter, und damit Mittäter, ist, wer Tatherrschaft hat. Diese hat wiederum derjenige, der das Geschehen steuernd, lenkend in den Händen hält.

Wann prüfe ich mittelbare Täterschaft?

Mittelbare Täterschaft ist anzunehmen, wenn der Hintermann die Schuldunfähigkeit des Tatmittlers kennt und diese gezielt ausnutzt, um den Tatmittler als Werkzeug „in der Hand“ zu halten.

Kann man mittelbarer Täter und Anstifter sein?

2. Der Hintermann glaubt, er sei Anstifter während er tatsächlich mittelbarer Täter ist. Es sind Konstellationen denkbar, in denen objektiv eine mittelbare Täterschaft vorliegt, der Hintermann jedoch subjektiv die Situation einer Anstiftung annimmt.