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Was ist der Unterschied zwischen der Handy-Signatur und der Bürgerkarte?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Roman Graf  |  Letzte Aktualisierung: 29. August 2022
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Die Handy-Signatur ist die mobile Variante der Bürgerkarte: Durch sie wird das Mobiltelefon zum elektronischen Ausweis, mit dem man bei Behörden und in der Wirtschaft gültige Unterschriften online leisten kann. Es ist weder eine Software-Installation noch ein Kartenleser nötig.

Ist Handy-Signatur und Bürgerkarte das gleiche?

Handy-Signatur und Bürgerkarte erfüllen die gleichen Funktionen: Den Nachweis der Identität und die Unterschrift. Die Verwendung der Bürgerkartenfunktion auf einer Chipkarte erfordert ein Kartenlesegerät. Für die Nutzung der Handy-Signatur ist kein Kartenlesegerät nötig.

Welche Vorteile hat die Bürgerkarte?

Funktionen. Die Bürgerkarte ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Die Bürgerkarte ist auch Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können.

Was kann ich alles mit der Bürgerkarte machen?

Einsatzmöglichkeiten der Handy-Signatur und kartenbasierten Bürgerkarte
  • Online-Erledigung von Amtswegen.
  • Elektronische Zustellung.
  • Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften.
  • Ausstellung elektronischer Rechnungen.
  • Rechtsgültige elektronische Unterschrift in der Privatwirtschaft.

Welche Kosten fallen für eine Bürgerkarte an?

Entstehen für mich Kosten? Die Bürgerkarte am Handy und auf der e-card ist vollkommen kostenlos - sowohl die Aktivierung, als auch die Benutzung.

Handy-Signatur und e-card als Bürgerkarte

44 verwandte Fragen gefunden

Wie lange ist eine Handy-Signatur noch gültig?

Für die einwandfreie Verwendung Ihres digitalen Ausweises ist ein gültiges Zertifikat notwendig. Dieses verliert jedoch fünf Jahre nach dessen Aktivierung seine Gültigkeit. Aus Sicherheitsgründen muss das Zertifikat danach verlängert oder, falls es bereits abgelaufen ist, erneuert werden.

Ist meine ecard eine Bürgerkarte?

e-card als Bürgerkarte ausgelaufen

Auch die davor ausgegebenen e-cards können seit 31.12.2019 nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Bereits als Bürgerkarte aktivierte e-cards behalten bis zum Auslaufen oder Widerruf des Signatur-Zertifikats bzw. bis zu allfälligem Austausch der Karte ihre Gültigkeit.

Für was braucht man eine Handy-Signatur?

Funktionen. Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist auch Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können.

Wird die Handy-Signatur abgeschafft?

Die Handy-Signatur wird ab Herbst 2022 von immer weniger digitalen behördlichen Angeboten unterstützt und schrittweise von der ID Austria abgelöst. Daher wird der Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion empfohlen.

Wie viel kostet die Handy-Signatur?

Die Kosten für die Aktivierung betragen einmalig 6 Euro.

Welche zwei Formen der Bürgerkarte sind derzeit verfügbar?

Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:
  • Handy-Signatur: zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. ...
  • Kartenbasierte Bürgerkartenfunktion: die Bürgerkartenfunktion ist beispielsweise auf der e -card zu aktivieren.

Wie kann ich mit Handy-Signatur unterschreiben?

Mobil mit App „Digitales Amt“
  1. Am Smartphone gespeichertes PDF Dokument auswählen. ...
  2. Signatur in der Voransicht platzieren.
  3. Auf „PDF signieren“ klicken.
  4. Den Anweisungen folgen, um mittels ID Austria oder Handy-Signatur zu unterschreiben.
  5. Signiertes Dokument speichern oder teilen (z.B. per E-Mail versenden)

Wie kann ich meine Bürgerkarte aktivieren?

Die 4 Möglichkeiten zur Aktivierung der Bürgerkarte
  1. Online-Aktivierung mit bestehender Bürgerkarte. ...
  2. Aktivierung über FinanzOnline. ...
  3. Persönliche Aktivierung in einer der zahlreichen Registrierungsstellen in ganz Österreich. ...
  4. Aktivierung mittels eingeschriebenen RSa-Brief.

Habe ich bereits eine Handysignatur?

Haben Sie bereits eine Handy-Signatur, können Sie damit auch selbst eine weitere eigene Handy-Signatur (auf einem weiteren Mobiltelefon) aktivieren. Nutzen Sie dazu den Link https://www.handy-signatur.at/Aktivierung/Selbst/Handy/.

Wie schalte ich die Bürgerkarte frei?

Das Finanzamt Ihres Hauptwohnsitzes sendet Ihnen eine Verständigung zur Handy-Signatur per Post zu. Darin enthalten ist einen Freischalte-PIN. Nachdem Sie das Schreiben Ihres zuständigen Finanzamtes erhalten haben, rufen Sie https://www.handy-signatur.at/aktivierung/ auf.

Wie installiere ich die Bürgerkarte?

Installieren Sie den für Ihr Kartenlesegerät nötigen Treiber. Beziehen Sie diesen bitte vom Hersteller Ihres Kartenlesegeräts. Für Kartenlesegeräte des Herstellers Gemalto können Sie benötigte Treiber beispielsweise direkt über die Website des Herstellers suchen und beziehen.

Wie verlängere ich meine Handy-Signatur?

Ihre Handy-Signatur ist abgelaufen:

Nach fünf Jahren läuft Ihre Handy-Signatur ab und muss erneuert werden. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur 30 Tage vor Ablauf verwenden, kann diese direkt verlängert werden. Die Verlängerung ist über diesen Weg jedoch nur möglich, solange die vorgehende Handy-Signatur noch gültig ist.

Wer macht Handy Signatur?

Ich habe schon eine Handy-Signatur

Hinweis: Signieren Sie PDF-Dokumente per Handy-Signatur, werden qualifizierte Zertifikate von A-Trust verwendet. Über diesen Basisdienst der Handy-Signatur für Bürgerinnen und Bürger hinaus, bietet A-Trust weitere Services für die gewerbliche Nutzung an.

Ist der Personalausweis eine Bürgerkarte?

der Ausgabe von Bürgerkarten beibehalten, wird der Vorsprung des europäischen Auslandes gegenüber Deutschland größer. Nitschke, R., (2003). Die Bürgerkarte - der digitale Personalausweis wird Realität in Europa.

Welches App für Handy Signatur?

Mit der für Android und iOS zur Verfügung stehenden, kostenlosen Handy-Signatur App wird das digitale Signieren dank dem innovativen speed-sign Verfahren jetzt noch einfacher und schneller: Um sich eindeutig und sicher in einer Anwendung zu authentifizieren, wird – nach Eingabe des Passworts durch die NutzerInnen − von ...

Wie bekomme ich eine Signaturkarte?

Notare und Notariatsverwalter können Ihre Signaturkarte der Bundesnotarkammer nur über den Antragstyp Notare & Notariatsverwalter beantragen, nachdem der Eintrag der Amtstätigkeit als Notar oder Notariatsverwalter im Notarverzeichnis durch die zuständige Notarkammer erfolgt ist und die Zugangsdaten vorliegen.

Wie funktioniert eine Signaturkarte?

Signaturkarten haben das Format von Scheckkarten. Sie bestehen wie diese aus Kunststoff und einem eingebetteten Microchip. Zur Nutzung der Karte sind ein Kartenlesegerät und Signatursoftware auf einem PC nötig. Die Signaturkarte wird in das Kartenlesegerät gesteckt, das mit einem PC verbunden ist.

Wie viel kostet eine elektronische Signatur?

Was kostet die Ausstattung zur qualifizierten elektronischen Signatur? Für ein Kartenlesegerät, Signaturkarte und Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren zahlen Sie normalerweise zwischen 120 und 160 Euro.

Was benötige ich für eine elektronische Signatur?

Was benötige ich, um eine digitale Unterschrift zu erstellen? Um eine elektronische Signatur zu erstellen, benötigen Sie eine Signaturkarte. Darüber hinaus ist ein Kartenlesegerät und – abhängig von der Anwendung, die Sie nutzen möchten – eine Zusatzsoftware notwendig.

Woher bekomme ich den QR-Code für Handy-Signatur?

Direkt nach Abschluss der Aktivierung Ihrer Handy-Signatur wird Ihnen im Browserfenster ein QR-Code angezeigt, darunter wird Ihnen „Ich habe einen Aktivierungscode“ zur Auswahl angeboten – bitte klicken Sie auf diese Anzeige. Anschließend wird Ihnen ein Eingabefeld für den numerischen Aktivierungscode angezeigt.

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