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Was fragt ein Verfahrensbeistand die Eltern?

Gefragt von: Konrad Schwarz  |  Letzte Aktualisierung: 28. August 2022
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4 S. 6 FamFG. Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.

Was darf der Verfahrensbeistand nicht?

Nicht zu den Aufgaben eines Verfahrensbeistandes gehören dabei Tätigkeiten, die anderen Personen originär zugewiesen sind. Dazu zählt unter anderem eine allgemeine Sachverhalts -Aufklärung, die Begutachtung des Kindes oder die Unterstützung des Jugendamtes.

Wie läuft es bei einer Anhörung vor dem Familiengericht ab?

Die Familienrichterin oder der Familienrichter hört das Kind an, um sich ein Bild von der Sicht des Kindes zu machen. Diese Anhörung findet in der Regel ohne die Eltern statt, damit das Kind nicht zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Eltern hin- und hergerissen ist und möglichst offen sprechen kann.

Was muss ein Verfahrensbeistand können?

Der Verfahrensbeistand hat den Willen dazu, ob einzelne Informationen an das Gericht weitergegeben werden, zu berücksichtigen. Allerdings wird er wesentliche Kenntnisse nicht zurückhalten können. Dies gilt insbesondere bei Umständen, die den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nahelegen.

Was kann man gegen einen Verfahrensbeistand machen?

Der Verfahrensbeistand braucht keine vorgeschriebene Ausbildung zu absolvieren. Eine solche sieht das Gesetz nicht vor. Das Gesetz verlangt die Bestellung einer „geeigneten Person“. Der Verfahrensbeistand sollte sich gleichwohl mit den einschlägigen Rechtskenntnissen vertraut machen.

SPKW - Verfahrensbeistand vor dem Familiengericht - Alles, was Recht ist

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Was macht ein Verfahrensbeistand für Kinder?

Umgangssprachlich auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet, nimmt der Verfahrensbeistand, wie bereits kurz dargestellt, die Aufgabe wahr, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen, vgl. § 158 IV FamFG.

Kann Verfahrensbeistand Anträge stellen?

Der Verfahrensbeistand kann nur im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen, er ist aber nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes § 158b Abs. 3 Satz 3 FamFG, womit sich die Anträge nur in das Verfahren richten können.

Was will ein Verfahrensbeistand hören?

Der Verfahrensbeistand geht nämlich zu den streitenden Parteien und hört sich ihre jeweilige Sichtweise nochmal detailliert an, um zu verstehen, wie er für seinen Mandanten – das Kind! – richtig Stellung beziehen kann bzw. was sich zwischen den Eltern ändern müsste.

Was ist wichtig für das Kindeswohl?

Eine genaue Definition des Kindeswohls kennt das BGB nicht, nichtsdestotrotz bietet das BGB beim Kindeswohl Beispiele und Kriterien für das Kindeswohl: Das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Die Möglichkeit zu einer selbstständigen und verantwortungsbewussten Person heranzuwachsen.

Wer trägt die Kosten für den Verfahrensbeistand?

Zwar regelt § 158 Abs. 7 S. 5 FamFG, dass Aufwendungsersatz und Vergütung des Verfahrensbeistands stets aus der Staatskasse zu zahlen sind. Dies bedeutet aber nur, dass die Beteiligten keine Vorschüsse zahlen müssen.

Wann ist das Wohl des Kindes gefährdet?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt gemäß § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes unmittelbar beeinträchtigt oder bedroht ist und die Erziehungsberechtigten diesen Zustand nicht abstellen können oder wollen.

Wie entscheiden Familienrichter?

Die Entscheidung des Familiengerichts ergeht durch Beschluss. Urteile - auch Scheidungsurteile) gibt es seit dem 01.09.2009 bei dem Familiengericht nicht mehr. Wer mit einer Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden ist, kann Beschwerde zum Oberlandesgericht (2. Instanz) einlegen.

Was anziehen vor dem Familiengericht?

Vor Gericht ist eher Bescheidenheit angesagt. Einen authentischen und damit einen ehrlichen Eindruck macht man am besten in schlichter Kleidung, in der man sich wohlfühlt und in der man alltäglich am öffentlichen Leben teilnimmt. Der Sonntagsanzug bleibt im Schrank, und der Jogginganzug möglichst ebenfalls.

Kann ich ein Verfahrensbeistand ablehnen?

Ablehnung Verfahrensbeistand wegen Befangenheit

Ein Verfahrensbeistand kann wegen Besorgnis der Befangenheit nicht abgelehnt werden. Die Entscheidung darüber, einen Verfahrensbeistand zu bestellen, ist nicht isoliert anfechtbar, sondern nur im Rahmen einer Beschwerde in der Hauptsache (§ 158 Abs. 3 S. 4 FamFG).

Kann man an der Verfahrensbeistand wechseln?

Aufhebung der Bestellung

Ein Verfahrensbeistand unterliegt grundsätzlich nicht der Aufsicht des Gerichts, sodass insoweit keine Möglichkeit besteht, auf die Art der Wahrnehmung der Aufgaben des Verfahrensbeistands Einfluss zu nehmen, vgl. Hanseatisches OLG, a. a. O. Allerdings hat das Gericht gemäß § 158 Abs.

Wie laufen begleitete Umgänge ab?

Der begleitete Umgang findet in der Regel für 1-2 Stunden 14 tägig statt. Die Umgangskontakte werden von 1-2 ehrenamtlichen, qualifizierten Mitarbeitern/innen des Kinderschutzbundes begleitet. Um diese Arbeit kompetent leisten zu können, nehmen diese regelmäßig an Supervisionen und Schulungen teil.

Was ist psychische Gewalt bei Kindern?

Psychische Misshandlung: Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung. Körperliche Misshandlung: Physische Gewalt gegen Kinder, wie beispielsweise das Schlagen mit Händen und Gegenständen sowie Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.

Wer entscheidet über Kindeswohl?

Das Kindeswohl wird von Familiengerichten als Maßstab der Entscheidungen über Belange des Kindes, vor allem bei Sorgerechtsverfahren angesetzt. Leider hat das deutsche Recht keine konkrete Definition des Begriffes sondern sieht lediglich einige Beurteilungskriterien vor, die das Wohl eines Kindes definieren.

Wann wird ein Kind weg genommen?

Immer dann, wenn eine Gefährdung für die körperliche oder seelische Entwicklung eines Kindes besteht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden, muss eine Inobhutnahme erfolgen. In diesem Fall wird das Kind in einer Einrichtung oder einer Pflegestelle untergebracht.

Wie beweise ich meine Bindungstoleranz?

Als Bindungstoleranz bezeichnet man im engeren Sinne, die Fähigkeit und Bereitschaft getrenntlebender Eltern, die Beziehung des anderen Elternteils zum gemeinsamen Kind zu respektieren und zu fördern. Diese Fähigkeit und Bereitschaft kann bei Eltern aus verschiedenen Gründen eingeschränkt sein oder völlig fehlen.

Wann können Kinder selber entscheiden?

Kinder ab 12 Jahren

Ab 12 Jahren hat ein Kind auch rechtlich ein Mitspracherecht. Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Eltern trennen und das Kind entscheiden muss, wo es zukünftig leben möchte.

Wann werden Kinder bei Gericht befragt?

Gemäß § 159 Abs. 2 FamFG ist ein Kind, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, persönlich durch das Familiengericht anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist.

Kann Verfahrensbeistand Rechtsmittel einlegen?

Wurde dem Kind ein Verfahrensbeistand bestellt, so hat dieser nach § 158 Abs. 4 S. 5 FamFG ein im Interesse des Kindes auszuübendes Recht zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen die gerichtlichen Entscheidungen. Diese Rechtsmittelbefugnis dürfte auch die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde umfassen.

Was prüft ein verfahrenspfleger?

Der Verfahrenspfleger wird als Kontrollinstanz zwischen Justiz und ärztlichem Sachverständigen tätig. So prüft der Verfahrenspfleger bei der zwangsweisen Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Anstalt, ob diese Maßnahme auch notwendig und rechtens ist.

Was macht das Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung?

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist erfor-derlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. Es ist Aufgabe des Familiengerichts, zu entscheiden, ob zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht erforderlich ist.

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