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Was darf ein Sachverständiger abrechnen?

Gefragt von: Ronald Buck  |  Letzte Aktualisierung: 6. September 2026
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Ein Sachverständiger darf Honorar (oft nach Stundenlohn oder Schadenhöhe), Fahrtkosten, Entschädigung für Aufwand (z. B. Kopierkosten) und den Ersatz sonstiger Kosten abrechnen; die Abrechnungsgrundlage hängt davon ab, ob es sich um einen privaten Auftrag (freie Vereinbarung, Stundensätze üblich) oder einen gerichtlich beauftragten Auftrag (meist nach JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) handelt, wobei die Stundensätze im JVEG je nach Tätigkeit variieren und aktuell (Stand 2025) angehoben wurden.

Wie hoch ist das Honorar eines Sachverständigen?

Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder ähnliches dafür gibt es nicht. Stundensätze zwischen 50 und 150 Euro sind durchaus üblich.

Wann haftet ein Sachverständiger für sein Gutachten als Privatgutachter?

Eine Haftung tritt nur ein, wenn dem Sachverständigen eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, die zu einem fehlerhaften Gutachten führt (§ 280 Abs. 1 BGB). Verschulden wird vermutet, so dass hier der Sachverständige den Gegenbeweis führen muss, will er sein Verschulden bestreiten.

Wie viel darf ein Gutachter verlangen?

Die Kosten für einen Gutachter, der das Auto nach einem Unfall untersucht und ein Unfallgutachten erstellt, fallen sehr unterschiedlich aus. Kommt es lediglich zu einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro, so verlangen die meisten Haftpflichtversicherer kein Gutachten. Im Kaskofall liegt die Grenze bei 2.000 Euro.

Wie viel kostet ein Sachverständigengutachten?

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten variieren stark je nach Art (Bau, Kfz, Immobilien), Umfang und Komplexität, liegen aber oft zwischen einigen hundert Euro für einfache Bewertungen bis zu mehreren tausend Euro für detaillierte Gutachten, wobei Stundensätze zwischen 50 € und 150 € üblich sind, während Immobilien-Verkehrswertgutachten oft 0,5 % bis 1 % des Objektwerts (ab ca. 1.000 € - 2.890 €) kosten können und Kfz-Gutachten je nach Schadenhöhe zwischen 500 € und 1.200 € (oder mehr) kosten können. 

Sachverständige einfach erklärt

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Wie viel bekommt ein Gutachter pro Gutachten?

Durchschnittliches Honorar pro Schaden: Das Honorar für ein Kfz Gutachten variiert je nach Schadenhöhe und Gutachtenart. Im Durchschnitt liegt die Vergütung für ein Gutachten bei zwischen 500 und 1.200 Euro.

Wann ist ein Sachverständigengutachten unbrauchbar?

Wenn ein Gutachten gravierende Fehler enthält, ist es für die Schadenregulierung unbrauchbar. Von gravierenden Mängeln ist dann auszugehen, wenn die kalkulierten Reparaturkosten nicht mit dem tatsächlichen Unfallschaden übereinstimmen oder wenn der Sachverständige den Restwert erheblich zu niedrig ansetzt.

Wie viel verdient ein selbstständiger Sachverständiger in Deutschland?

Das Gehalt eines selbstständigen Gutachters variiert stark je nach Branche (z.B. Kfz, Bau, Immobilien), Auslastung und Region, kann aber von unter 50.000 € bis über 90.000 € brutto pro Jahr reichen, wobei oft höhere Verdienstaussichten als bei Festangestellten bestehen, besonders bei guter Auftragslage, die ein monatliches Einkommen von mehreren tausend Euro (z.B. 6.000 € brutto) ermöglichen kann. Die Abrechnung erfolgt oft pro Gutachten (z.B. 500-1.200 €/Stück), wodurch erfahrene Gutachter durch hohe Auftragsvolumen deutlich mehr verdienen können. 

Wer zahlt die Rechnung vom Gutachter?

Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall (Schaden > 750 €). Bei eigener Schuld trägt der Auftraggeber die Kosten. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig aufgeteilt. Bei der Kaskoversicherung entscheidet die Versicherung, ob sie einen Gutachter zahlt. 

Wann macht sich ein Gutachter strafbar?

Wer als Zeuge, Gutachter, Sachverständiger oder Dolmetscher vor Gericht falsche Angaben macht und diese vor einem Richter auch beschwört, begeht ein Aussagedelikt (§§ 153 ff. StGB).

Soll man als Geschädigter immer einen Sachverständigen Gutachten winholen?

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie immer dann ein Sachverständigengutachten über die Schadenhöhe einholen, wenn diese voraussichtlich die Bagatellschadengrenze von 1.000,00 € inkl. Umsatzsteuer übersteigt.

Wer darf Privatgutachten erstellen?

Grundsätzlich kann jede fachkundige Person ein Privatgutachten erstellen, allerdings werden Gutachten von allgemein anerkannten oder zertifizierten Sachverständigen meist höher eingeschätzt.

Sind Gutachter und Sachverständige das Gleiche?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt.

Wie hoch darf ein Honorar sein?

Es gibt keine gesetzlich geregelte Obergrenze für Honorare. Die Höhe des Honorars hängt von der beruflichen Qualifikation, der Berufserfahrung, der Projektgröße, dem Zeitaufwand und anderen Faktoren ab, zum Beispiel der Branche. Auch das Verhandlungsgeschick kann über die Höhe entscheiden.

Wie viel kostet ein Sachverständigengutachten für ein Auto?

Die Kosten für ein Wertgutachten hängen maßgeblich vom Umfang und Zeitaufwand der Bewertung ab, jedoch gibt es keine offizielle Tabelle als Richtwert. Eine einfache Fahrzeugbewertung oder ein Kurzgutachten ist dabei oft günstiger und bewegt sich meist zwischen 100 und 300 Euro.

Was ist eine Abrechnung auf grundlage eines Gutachtens?

Unter Abrechnung auf Gutachtenbasis versteht man die Regulierung eines Kfz-Schadens, ohne dass eine Reparaturrechnung vorgelegt wird. Stattdessen wird ein qualifiziertes Kfz-Gutachten erstellt, das die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und weitere Positionen enthält.

Was tun, wenn man mit Gutachten nicht einverstanden ist?

Die Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, das Gericht um Ergänzung des Gutachtens zu bitten. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass Gegenvorstellungen schriftlich formuliert und über das Gericht an den Gutachter herangetragen werden.

Kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?

Ja, Sie können immer selbst einen Gutachter beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen beauftragt hat; besonders bei größeren Schäden ist dies sogar ratsam, um eine objektive Bewertung zu erhalten, da die gegnerische Versicherung oft versucht, den Schaden geringer anzusetzen, und die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter bei klarer Schuldfrage in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Achten Sie darauf, einen unabhängigen, idealerweise öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu wählen.
 

Was kostet ein Sachverständiger pro Stunde?

Der Stundensatz für Sachverständige variiert stark je nach Fachgebiet, Qualifikation und ob es sich um einen gerichtlichen oder privaten Auftrag handelt, liegt aber oft zwischen 80 € und 160 € oder mehr, wobei die neuen JVEG-Sätze für Gerichte ab Juni 2025 auch die Basis für private Gutachten erhöhen. Während gerichtliche Gutachten nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt sind, sind private Sätze frei verhandelbar, aber orientieren sich oft an den JVEG-Sätzen plus Aufschlag (mindestens 25-50 %), um eine angemessene Vergütung zu gewährleisten. 

Sind 70000 Euro ein gutes Gehalt?

Ja, 70.000 € Jahresgehalt (brutto) sind in Deutschland definitiv ein sehr gutes Gehalt, das deutlich über dem Durchschnitt liegt und einen Single in die oberen Einkommenszehntel katapultiert, was eine solide finanzielle Basis ermöglicht, auch wenn es je nach Beruf und Region variiert. 

Wer haftet bei fehlerhaften Gutachten?

Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB Verursacht der Mitarbeiter des Sachverständigen bei der Vorbereitung des Gutachtens einen Fehler und übernimmt der Sachverständige ungeprüft diesen Fehler in sein Gutachten, haftet er so, als habe er den Fehler selbst verursacht.

Wie hoch ist die Vergütung für Sachverständigengutachten?

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten variieren stark je nach Art (KFZ, Bau, etc.) und Umfang, liegen aber oft zwischen Stundenlöhnen von 80 € - 250 € (Bau) oder festen Beträgen ab ca. 150 € (KFZ) bis zu mehreren Tausend Euro für komplexe Fälle, beeinflusst durch Schadenshöhe, Objektgröße und Stundensätze (oft 50-150 €). KFZ-Gutachten starten bei ca. 150-500 €, Baugutachten für Mängel ab ca. 600 € oder 1.200 € für eine Beweissicherung, während Immobilienbewertungen (je nach Wert) mehrere tausend Euro kosten können.
 

Ist ein Sachverständigengutachten im Urkundenprozess zulässig?

Ein schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll. Hierdurch entstandene Kosten sind nicht erstattungsfähig.