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Was bekommt man beim Bürgergeld?

Gefragt von: Mathias Krug B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 17. August 2026
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Für Alleinstehende beträgt das Bürgergeld (Regelsatz) 563 Euro. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 506 Euro.

Was bekommt man beim Bürgergeld alles bezahlt?

Beim Bürgergeld werden der Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelsatz für Ernährung, Kleidung, etc.), die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete & Heizung) sowie die Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt, ergänzt durch Sonderbedarfe (z.B. Schwangerschaft) und einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung, Kleidung) sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe. 

Wird beim Bürgergeld auch die Miete bezahlt?

Wohnen zur Miete

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Wie hoch ist das Bürgergeld pro Person?

Das Bürgergeld pro Person hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab, aber der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt ab dem 1. Januar 2025 563 € monatlich. Für Paare liegt der Satz bei 506 € pro Partner, für Jugendliche (14-17 Jahre) bei 471 €, für Kinder (6-13 Jahre) bei 390 € und für Kleinkinder (0-5 Jahre) bei 357 €. 

Wird beim Bürgergeld auch der Strom bezahlt?

Nein, die normalen Stromkosten (Haushaltsstrom) werden nicht extra bezahlt, sondern sind Teil des monatlichen Bürgergeld-Regelsatzes (aktuell ca. 45–50 € für Alleinstehende), aus dem sie selbst beglichen werden müssen. Ausnahmen bestehen bei Stromschulden, die das Jobcenter oft als Darlehen übernimmt, oder wenn der Allgemeinstrom (Treppenhaus) als Nebenkostenabrechnung gezahlt wird, aber eine Übernahme der Stromrechnung selbst findet nicht statt. 

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Welche Kosten müssen Bürgergeldempfänger selbst bezahlen?

Bürgergeld-Empfänger müssen aus ihrem monatlichen Regelsatz (z.B. 563 € für Alleinstehende) Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsenergie (Strom/Heizung), Körperpflege, Hausrat, Bildungsmaterialien und die Teilnahme am sozialen Leben selbst bestreiten, während die angemessenen Kosten für Unterkunft (Miete) und Heizung zusätzlich übernommen werden, wobei im ersten Jahr der Überprüfung der Angemessenheit (außer bei Heizkosten) eine Schonfrist gilt. Eigenanteile fallen auch bei Krankenkassen-Zuzahlungen (Medikamente/Hilfsmittel) an, und während des Leistungsbezugs wird die Rente nicht gezahlt. 

Was ist besser, Wohngeld oder Bürgergeld?

Ob Wohngeld oder Bürgergeld besser ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab: Wohngeld ist besser, wenn Sie ein eigenes Einkommen haben, das aber nicht für die Miete reicht (höhere Vermögensfreibeträge, weniger Auflagen). Bürgergeld ist besser, wenn Sie gar kein Einkommen haben oder Ihr Einkommen so gering ist, dass der Lebensunterhalt komplett nicht gedeckt ist (umfassendere Absicherung). Wohngeld ist vorrangig, aber bei Bedarf können Sie zum Jobcenter wechseln, wenn Wohngeld nicht ausreicht; umgekehrt schließt Bürgergeld einen Anspruch auf Wohngeld aus. 

Wie viel Geld muss mir im Monat zum Leben bleiben?

Für eine Einzelperson in Deutschland braucht man im Monat durchschnittlich zwischen 1.800 und 2.000 Euro, um grundlegende Ausgaben wie Miete, Lebensmittel, Energie und Mobilität zu decken, wobei die Kosten je nach Wohnort (Großstadt vs. ländlich) und Lebensstil stark variieren; Familien benötigen entsprechend mehr. Ein Paar ohne Kinder kommt auf rund 3.400 € und eine vierköpfige Familie auf etwa 3.500 bis 4.000 €. 

Was darf man zum Bürgergeld dazuverdienen?

Zum Bürgergeld dürfen Sie grundsätzlich bis zu 100 € monatlich komplett behalten, darüber hinaus greifen gestaffelte Freibeträge: Von 100 € bis 520 € bleiben 20 %, von 520 € bis 1.000 € sogar 30 % anrechnungsfrei, und von 1.000 € bis 1.200 € sind 10 % steuerfrei (mit Kind bis 1.500 €) – alles darüber wird auf die Leistung angerechnet. 

Wer bekommt keine Bürgergeld?

Sie haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie

das Renteneintrittsalter erreicht haben. nicht dauerhaft in Deutschland wohnen. nicht wenigstens drei Stunden am Tag arbeiten können (zum Beispiel durch eine Krankheit) und hilfebedürftig sind oder das gesetzliche Rentenalter schon erreicht haben.

Wie viel Quadratmeter braucht man für ein Person Bürgergeld?

Auch bei der Größe der Wohnung gibt es für die Bezieher von Bürgergeld, wie bei Mietkosten, ein paar Vorgaben. Auch hier spricht das Jobcenter von der sogenannten Angemessenheit. So hat eine einzelne Person üblicherweise einen Anspruch auf eine Wohnung mit einer Größe von circa 45 Quadratmetern.

Ist es möglich, Bürgergeld zu beziehen, wenn mein Haus zu groß ist?

Ist für einen Bürgergeld-Anspruch das Haus zu groß, das Sie selbst bewohnen, kann eine Untervermietung oder ein Teilverkauf notwendig sein. Auf diese Weise können Sie weiterhin Bürgergeld beziehen, das Haus behalten und außerdem Einkünfte generieren.

Können Bürgergeld-Empfänger eine Waschmaschine bekommen?

Urteil vom Sozialgericht Kiel zur Waschmaschine für einen Bürgergeld-Empfänger. Bürgergeld-Empfänger können eine Waschmaschine als Mehrbedarf anerkannt bekommen, wie ein Urteil aus Kiel zeigt. in Bürgergeld-Empfänger hatte beim Jobcenter einen Zuschuss für eine neue Waschmaschine beantragt.

Was kann man zusätzlich zum Bürgergeld noch beantragen?

Als Bürgergeld-Empfänger können Sie neben dem Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft & Heizung auch Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung), einmalige Leistungen (Erstausstattung Wohnung/Kleidung, Geburt, therapeutische Geräte) sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. Schulausflüge) beantragen – oft formlos beim Jobcenter, das dann über notwendige Unterlagen informiert. 

Kann jeder Mensch Bürgergeld bekommen?

Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer zuvor Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1800 € netto?

Bei 1800 € Netto erhalten Sie ca. 1080 € Arbeitslosengeld I (ALG I) ohne Kinder (60% vom fiktiven Netto) oder ca. 1206 € mit Kindern (67% vom fiktiven Netto), basierend auf Ihrem letzten Brutto-Gehalt; das genaue Geld hängt vom Brutto ab, wird aber oft auf Basis des letzten Brutto-Einkommens berechnet, das zu diesem Netto führte. 

Wie lange bekommt man Bürgergeld?

Bürgergeld wird zu Monatsbeginn für den kommenden Monat an Sie ausgezahlt. Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), erhalten Sie Bürgergeld so lange, wie Sie die finanzielle Unterstützung benötigen.

Wird ein 520 € Job beim Bürgergeld angerechnet?

Bei einem 520-Euro-Minijob bedeutet das also für Sie: 80 % von den übrigen 420 EUR werden angerechnet – lediglich 20 % bleiben für Sie anrechnungsfrei. Ihnen stehen zusätzlich zu Ihrem Regelsatz 184 EUR zur Verfügung – oder andersherum: 336 EUR wurden Ihnen auf Ihren Regelsatz angerechnet.

Sind 1000 € im Monat zum Leben viel?

Mit 1000 Euro pro Monat kannst du in Deutschland durchaus leben, besonders wenn deine Unterkunftskosten bereits gedeckt sind. Dies ist eine gute Nachricht für dich als Teilnehmer unserer Deutschkurse! Allerdings hängt viel von deinem persönlichen Lebensstil und dem Standort deines Kurses ab.

Kann ich meine Rente mit Bürgergeld aufstocken?

Nein, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Altersrente bezieht, kann seine Rente in der Regel nicht mit Bürgergeld aufstocken, da Bürgergeld für Erwerbsfähige bis zur Regelaltersgrenze gedacht ist. Stattdessen kommt für Rentner mit geringem Einkommen die Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) infrage, wenn Rente und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen. Ausnahmen für Bürgergeld-Aufstockung bei Rente gibt es bei Hinterbliebenenrenten oder Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. 

Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Welche Sozialleistungen Ihnen zustehen, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab (z.B. Arbeitslosigkeit, Alter, Familie, Behinderung), umfasst aber oft Leistungen wie Bürgergeld/Sozialhilfe (für Grundsicherung), Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld/Kinderzuschlag, Elterngeld, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sowie spezielle Hilfen bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Um das genau herauszufinden, müssen Sie Ihre spezifischen Umstände bei den zuständigen Stellen (Jobcenter, Sozialamt, Agentur für Arbeit) prüfen lassen, wobei es auch Online-Finder gibt.
 

Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?

Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben in der Regel Personen, die bereits Rente beziehen, nicht dauerhaft in Deutschland leben, über ausreichend Vermögen oder Einkommen verfügen, Studierende (vorrangig BAföG), Auszubildende (vorrangig BAB), und Personen, die nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, aber anderweitig abgesichert sind (z.B. durch Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung). Auch wer nicht hilfebedürftig ist, weil Partner oder Familie den Bedarf decken, hat keinen Anspruch. 

Welche Zusatzleistungen gibt es bei Bürgergeld?

Beim Bürgergeld gibt es neben dem Regelsatz und den Kosten für Unterkunft (KdU) zahlreiche Zusatzleistungen wie Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwändige Ernährung), einmalige Beihilfen (Erstausstattung für Wohnung, Kleidung, Baby) und Zuschüsse für Bildung und Teilhabe (Schulbedarf, Mittagessen) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wichtig sind auch Sonderbedarfe, wie die Übernahme von Warmwasser, und Prämien für Weiterbildung, die das Jobcenter gewährt.
 

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