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Was bedeutet Winterdienst im Mietvertrag?

Gefragt von: Harry Großmann B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 30. März 2023
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Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen.

Wer zahlt den Winterdienst Mieter oder Vermieter?

Hauseigentümer und Vermieter sind für den Winterdienst vor ihrem Haus verantwortlich und haften bei Unfällen, wenn Gehwege nicht ordentlich und rechtzeitig geräumt und gestreut sind. Vermieter können die Pflicht zum Schneeräumen im Mietvertrag auf die Mieter übertragen (BGH, Az.: VI ZR 126/07).

Kann der Vermieter Winterdienst auf die Mieter umlegen?

Ja, der Winterdienst ist umlagefähig!

Nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist der Winterdienst umlagefähig. Demnach kannst Du die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auflisten und damit auf den Mieter übertragen.

Wie wird Winterdienst auf Mieter umgelegt?

Damit der Winterdienst umlagefähig ist, muss mit dem Mieter die Übernahme der Betriebskosten vereinbart sein. Es reicht hierfür eine allgemeine Formulierung im Mietvertrag oder die Aufführung in der Hausordnung. Nach aktueller Rechtsprechung muss der Winterdienst nicht explizit genannt werden.

Kann der Vermieter einfach einen Winterdienst beauftragen?

Laut Mietvertrag muss der Mieter die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchführen. Ferner heißt es dort, dass der Vermieter berechtigt ist, u. a. den Winterdienst in anderer Weise zu regeln, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint.

Winterdienst – Wer ist zuständig Mieter oder Vermieter?

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Ist der Mieter zum Winterdienst verpflichtet?

Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.

Was kostet Winterdienst pro Monat?

Was darf ein professioneller Winterdienst kosten? Grundsätzlich sollten Sie als Privatperson für einen professionellen Winterdienst folgende Kosten einplanen: je Quadratmeter und Einsatz zwischen 0,50 und 2,50 Euro. je Monat eine Pauschale zwischen 20,00 und 80,00 Euro.

Was gehört alles zum Winterdienst?

Der Begriff Winterdienst umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Sicherstellen von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes im Winter. Insbesondere im Straßen- und Eisenbahnwesen werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Eis und Schnee ergriffen.

Wer haftet wenn der Winterdienst nicht räumt?

Sind Ihr Grundstück und angrenzende Wege im Winter nicht ordentlich geräumt und gestreut, sind Sie als Eigentümer haftbar, wenn ein Passant verunglückt. Übertragen Sie die Schneeräumpflicht einem Mieter oder einer externen Firma, übernehmen diese die Haftung.

Ist Winterdienst Pflicht?

Gemeinden können Grundstückseigentümer durch eine Verordnung zum Winterdienst verpflichten. Diese müssen dann bei Schnee oder Glatteis zum Beispiel den Gehweg entlang der Straße auf eigene Kosten räumen und streuen. In den Verordnungen ist der zeitliche Umfang der Räumpflicht meist genauer bestimmt.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Wie oft muss man Winterdienst machen?

Beginnt es nachts zu schneien genügt es, morgens zu räumen. Fällt dagegen am Tag frischer Schnee, muss er beseitigt werden, sobald der Schneefall endet. Bei Eisglätte besteht in den meisten Gemeinden die Pflicht, den Weg umgehend zu streuen. Die genauen Räumzeiten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Wann muss der Winterdienst räumen?

sofort nach dem Entstehen von Eisglätte. Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen.

In welchen Monaten gilt Winterdienst?

In welchen Monaten muss mit einem Winterdienst gerechnet werden? Mit Schneefall und winterlichen Temperaturen ist zwischen November bis Februar vermehrt zu rechnen. Ein Winterdienst muss werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erledigt werden. Am Wochenende und an Feiertagen muss eine Schneeräumung ab 8 oder 9 Uhr erfolgen.

Ist der Vermieter verpflichtet Streusalz zur Verfügung zu stellen?

Muss der Vermieter Streusalz stellen? Ja, der Vermieter muss Streugut stellen, auch wenn er die Winterdienstpflichten auf den Mieter übertragen hat. Der Vermieter muss sich um alle notwendigen Materialien kümmern und dem Mieter zur Verfügung stellen.

Kann Streusalz auf die Mieter umgelegt werden?

Die Kosten für das Streugut (Split oder Salz) sind ebenfalls umlagefähig. Nicht zu den Straßenreinigungskosten gehören die Erstanschaffung und der Ersatz beschädigter Arbeitsgeräte, wie z.B. Besen, Laubsauger oder Schneeschieber.

Bis wann muss Vermieter Schneeräumen?

Das ist meist werktags zwischen 7 und 20 Uhr und sonn- und feiertags zwischen 8 oder 9 Uhr und 20 Uhr der Fall, sofern es möglich und zumutbar war, die Glätte zu beseitigen. Entscheidend ist, was Kommune oder Stadt vorgeschrieben haben.

Wer muss im Winter Schnee räumen?

Schneeräumen auf dem Grundstück und auf angrenzenden Gehwegen gehört zu den gesetzlich verankerten Pflichten von Hauseigentümern. Die Gemeinden und Kommunen regeln im Detail, wo, wann und wie die Wege bei Eis und Schnee freigehalten werden müssen und was zu tun ist, wenn man krank oder im Urlaub ist.

Wer ist verpflichtet Schnee zu räumen?

1. Wer ist wofür verpflichtet? Sobald der erste Schnee gefallen ist, kommen auf Eigentümer ungeliebte Pflichten zu. Hausbesitzer sind dafür verantwortlich die Gehwege vor Ihrem Grundstück so zu räumen, dass keine Gefahr für Fußgänger besteht.

Was heißt kein Winterdienst?

Bei einem reinen Privatweg kann er aber mit Schildern wie "Eingeschränkter Winterdienst" oder "Kein Winterdienst" darauf hinweisen, dass er nicht räumt und streut.

Was bedeutet kein Winterdienst?

Im Gegensatz zu einem normalen Gehweg, kann bei einem Privatweg oder einer Privatstraße ein Schild angebracht werden, dass auf einen „eingeschränkten Winterdienst“ oder auf „Kein Winterdienst“ hinweist. Somit wissen Passanten, dass hier nicht geräumt und gestreut wird.

Wie funktioniert der Winterdienst?

Vor jedem Anwesen muss bei Eis und Schnee eine Gehbahn von 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden. Dabei soll nur mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden (Splitt, Granulat, Sand, Kies, Asche). Gibt es keinen Gehweg, müssen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer die Gehbahn auf der Straße, dem Weg oder Platz anlegen.

Wie lange dauert Winterdienst?

Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen der Winterdienst durchzuführen. Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages durchzuführen.

Wer darf Winterdienst machen?

Winterdienst: Der Vermieter darf Mieter verpflichten

Das heißt, sie müssen nun dafür sorgen, dass Gehwege am Haus von Schnee und Eis befreit sind. Hausbesitzer können den Winterdienst auf einen Dienstleister oder den Hausmeister übertragen – oder die Mieter verpflichten.

Kann der Vermieter Gartenpflege verlangen?

Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.