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Warum will die Krankenkasse über meine Arbeitsunfähigkeit sprechen?

Gefragt von: Lukas Springer  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Arbeitsunfähig. Wer krank ist, wird krankgeschrieben und ist hoffentlich bald wieder gesund. Wenn eine Erkrankung jedoch länger andauert, können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst bitten, die Arbeitsunfähigkeit einer Versicherten oder eines Versicherten zu überprüfen.

Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?

Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben. “ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen. Dieser beurteilt die Maßnahmen.

Was darf die Krankenkasse beim Arzt nachfragen?

Sie darf fragen, ob eine Wiederaufnahme Ihrer Arbeit absehbar ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese voraussichtlich erfolgt. Sie darf fragen, ob es konkret bevorstehende diagnostische und therapeutische Maßnahmen gibt, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.

Was sagen wenn Krankenkasse anruft?

Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen. Dies ist die Aufgabe des MDK .

Wie prüft MDK Arbeitsunfähigkeit?

Der MD führt die Begutachtung zur Arbeitsunfähigkeit entweder nach Aktenlage oder durch eine persönliche körperliche Begutachtung durch. Wenn eine körperliche Untersuchung notwendig ist, lädt der MD Bayern Sie in das nächstgelegene Beratungs- und Begutachtungszentrum ein.

Arbeitsunfähigkeit, Krankheit - Einschaltung des MDK | Fachanwalt Alexander Bredereck

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Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?

für das Unternehmen, für das Sie arbeiten und das Ihren Lohn für bis zu sechs Wochen weiter zahlt, für Ihre Krankenkasse, die Ihnen Krankengeld zahlt, sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, für Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, der/die diese Einschätzung medizinisch verantwortet.

Kann der Medizinische Dienst die Krankschreibung aufheben?

Gelegentlich berichten allerdings Mandanten und sogar Ärzte, dass der MDK nach der Begutachtung dem Arzt das Ergebnis mitteilt und diesen zugleich auffordert, keine weiteren AU-Bescheinigung mehr auszustellen. Wäre ein solches Vorgehen statthaft? Die Antwort lautet eindeutig Nein.

Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.

Bin ich verpflichtet die Krankenkasse zurückzurufen?

Denn niemand muss der Krankenkasse telefonisch Rede und Antwort stehen, insbesondere nicht zu medizinischen Fragen. Dafür ist nach Paragraf 275 Sozialvgesetzbuch V ausschließlich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig.

Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?

Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen, bei Bezug von unterschiedlichen Renten kann gekürzt werden. Kein Anspruch auf Krankengeld besteht z.B. nach dem Ablauf von 78 Wochen, es kommt zur sog. Aussteuerung des Versicherten.

Was darf die Krankenkasse nicht Fragen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Hat die Krankenkasse alle Diagnosen?

Patienten können bei der Krankenkasse auch die gespeicherten Diagnosen erfragen. In Paragraph 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte – ist geregelt, dass Patienten jederzeit ihre Krankenakte einsehen können. Wem das allein nicht reicht, der kann sogar eine Kopie der Akte erhalten.

Kann die Krankenkasse Befunde anfordern?

Die Krankenkassen selbst sind nicht auskunftsberechtigt und dürfen keine Unterlagen für ihre Zwecke anfordern. Zwar kommt es immer wieder vor, dass die Kassen Patientendaten vom Arzt erbitten - dies ist aber unzulässig, selbst wenn der Patient der Weitergabe zustimmt.

Was tun wenn die Krankenkasse Druck macht?

Denn für die Prüfung Deiner Arbeitsunfähigkeit ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern der Medizinische Dienst. Falls Dich die Krankenkasse trotzdem am Telefon drangsaliert, solltest Du möglichst wenig über Dich preisgeben. Teile ihr mit, dass Du alles Nötige gern schriftlich klärst.

Was weiß die Krankenkasse über mich?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Was kann man tun wenn der MDK mich gesund schreibt?

Unbedingt Widerspruch erheben

Aber das reicht nicht. Denn so ein Schreiben ist ein belastender Verwaltungsakt. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, muss er schriftlich Widerspruch einlegen. Enthält das Schreiben eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung, dann binnen eines Monats.

Was darf der MDK nicht Fragen?

Selbstverständlich betreffen die MDK Begutachtung und somit auch die Fragen zur MDK Begutachtung in sehr vielen Fällen Ihre Angehörigen. Wir haben aufgrund der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet in den Fragen zur MDK Begutachtung solche Satzteile wie „Haben Sie / Ihre Angehörigen…“ zu verwenden.

Was darf ich machen wenn ich psychisch krank geschrieben bin?

Dazu gehören zum Beispiel Schwimmen, Wassergymnastik oder spezielle Übungen im Fitness-Studio. Wanderungen und sportliche Betätigung können bei psychischen Beschwerden wie einer Krankschreibung bei Burn-out oder Depression hilfreich sein.

Was tun wenn die Krankenkasse das Krankengeld eingestellt?

Nachdem die Krankenkasse darüber informiert hat, dass sie das Krankengeld nicht zahlt, haben Betroffene einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Sie können den behandelnden Arzt über den Vorgang informieren und ihm mitteilen, dass Sie gegen die Entscheidung der Kasse Widerspruch einlegen.

Kann die Krankenkasse mich einfach gesund schreiben?

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen.

Was tun mit langzeitkranken?

Es besteht die Gefahr, dass Langzeitkranke nur ab- warten. Dabei gilt: Je früher Kranke aktiv werden und sich um eine medi- zinische Reha bemühen desto besser! Betriebs- und Personalräte sollten da- zu ermutigen. Diese Arbeitshilfe kann dabei unterstützen.

Kann die Krankenkasse mich zum Psychiater zwingen?

Ihre Krankenkasse darf Sie zur Reha zwingen. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, den Bescheid einer Sozialbehörde mithilfe eines Widerspruchs anzufechten. Aber im Grundsatz ist es das Recht der Krankenversicherung, Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha überprüfen zu lassen.

Was fragt der Medizinische Dienst der Krankenkasse?

Sie befragen Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen, geprüft und erfasst: Mobilität. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.

Was tun bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit?

Das Bundesarbeitsgericht hat am 8. September 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber eine Krankschreibung des Arbeitnehmers anfechten kann, wenn er Umstände darlegt, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Dem Arbeitnehmer fällt dann die sekundäre Beweislast zu.

Wann kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden?

Wenn eine gesetzliche Krankenkasse eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit für klärungsbedürftig hält, kann sie den Medizinischen Dienst mit einer gutachtlichen Stellungnahme beauftragen. Dabei wird beispielsweise gefragt, ob Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.