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Warum muss man selbst erzeugten Strom versteuern?

Gefragt von: Henri Reuter  |  Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2026
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Der Grund: Der erzeugte Strom wird - zumindest teilweise - ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dadurch wird er verkauft. Ertragsteuerlich gesehen muss auf PV-Anlagen also Einkommensteuer ans Finanzamt gezahlt werden. Denn es handelt sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 überflüssig?

Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.

Wann muss ich Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen versteuern?

Eine Einkommensteuer fällt an, wenn die Photovoltaikanlage über der Leistungsgrenze liegt. Seit 2025 beträgt diese Grenze 30 kWp Nettoleistung pro Anlage, unabhängig von der Gebäudeart. Auch wenn die Gesamtleistung aller Anlagen 100 kW überschreitet, wird der Eigenverbrauch einkommensteuerpflichtig.

Wieso ist der Eigenverbrauch umsatzsteuerpflichtig?

Im Bereich der Umsatzsteuer spielt der Eigenverbrauch eine zentrale Rolle: Die Verwendung betrieblicher Güter oder Leistungen für private Zwecke wird so behandelt, als ob sie an einen Dritten verkauft worden wären. Dadurch soll verhindert werden, dass durch den privaten Gebrauch Steuervorteile entstehen.

Wie muss die Einspeisevergütung versteuert werden?

Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.

Muss ich Umsatzsteuer auf meinen selbst erzeugten Strom zahlen?

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Wie versteuern Sie selbst erzeugten Strom richtig?

Alle Photovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2025 einheitlich von der Einkommensteuer befreit. Das gilt, wenn sie erst ab dem Jahr 2025 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden bzw. werden. Einkommensteuerfrei sind aber nur PV-Anlagen bis höchstens 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, unabhängig von der Gebäudeart.

Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?

Die Abrechnung der Einspeisevergütung für Photovoltaik (PV)-Anlagen erfolgt meist jährlich durch den Netzbetreiber, basierend auf den gemessenen Einspeisedaten (Zählerstände), wobei Sie für überschüssigen Solarstrom eine Vergütung nach dem EEG erhalten, deren Höhe je nach Anlagengröße und Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung) variiert. Sie erhalten Abschlagszahlungen, die mit der jährlichen Spitzabrechnung verrechnet werden, wobei die genauen Sätze (z.B. für 2025) je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum feststehen. Die Daten werden meist automatisch über Smart Meter oder durch Ihre Meldung der Zählerstände bis zum 28. Februar des Folgejahres übermittelt. 

Warum ist Eigenverbrauch steuerpflichtig?

Der Eigenverbrauch soll verhindern, dass etwas ohne Umsatzsteuerbelastung in den Endverbrauch gelangt. Der Vorsteuerabzug, den der Unternehmer für Leistungen, welche für sein Unternehmen erbracht wurden, in Anspruch genommen hat und die in der Folge privat genutzt werden, soll rückgängig gemacht werden.

Wie wird der selbstgenutzte Strom in Deutschland versteuert?

Wählst Du die Umsatzsteuerpflicht, fällt eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf „Deinen“ Solarstrom an. Das gilt für den Strom, den Du ins Netz einspeist, ebenso wie für den selbst genutzten Strom.

Wie wird selbst verbrauchter Solarstrom steuerlich erfasst?

Die in Rechnung gestellten Ausgaben des Stromunternehmens für den selbst verbrauchten Strom stellen Betriebsausgaben des Jahres dar, in dem die Zahlung erfolgt. Die hierbei in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.

In welcher Höhe ist die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch zu zahlen?

Jede Kilowattstunde Eigenverbrauch wird mit einem Strompreis von 20 Cent angesetzt. Auf den ermittelten Betrag sind 19 % Umsatzsteuer zu zahlen. Der Eigenverbrauch wird mit dem kWh-Preis des Netzbetreibers multipliziert.

Ist der Eigenverbrauch ein steuerbarer Umsatz?

Der Eigenverbrauch unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Hintergrund der Steuerpflicht des Eigenverbrauchs ist, dass ein geltend gemachter Vorsteuerabzug neutralisiert werden soll, damit ein Unternehmer keinen steuerlichen Vorteil gegenüber einem Nichtunternehmer hat.

Wie wird selbst erzeugter Strom verrechnet?

Den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage wird berechnet, indem man den von der Photovoltaikanlage generierten Strom misst und den Teil subtrahiert, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Als Eigenverbrauch gilt der Solarstrom, der nun verbleibt und direkt vor Ort verbraucht wird.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.

Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung für meine Photovoltaikanlage?

Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung PV-Anlage? Für die PV-Anlage gilt das Gleiche wie bei anderen Kleinunternehmen: Sie müssen beim Finanzamt mitteilen, dass Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen. Das Schreiben sollte Ihre Umsatzgrenzen und den Beginn der Regelung enthalten.

Wann macht die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn?

Ab einem steuerpflichtigen Umsatz von 18.488 Euro liegen Sie rechnerisch bereits über der Umsatzgrenze (18.488 Euro + 3.512,72 Euro = 22.000,72 Euro): Damit hätten Sie im Folgejahr keinen Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung.

Ist PV Einspeisevergütung steuerpflichtig?

Früher mussten Betreiber ihre Einnahmen aus einer PV-Anlage versteuern. Das betraf sowohl die Einspeisevergütung als auch den selbst genutzten Strom. Seit dem 1. Januar 2022 sind kleinere Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit.

Ist Eigenverbrauch von Photovoltaik steuerpflichtig?

Umsatzsteuerlich wird der Eigenverbrauch als unentgeltliche Wertabgabe bezeichnet. Wenn Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlage geltend gemacht haben, müssen Sie zum Ausgleich für den eigenverbrauchten Strom diese unentgeltliche Wertabgabe auch im Rahmen der Umsatzsteuer versteuern.

Welche Änderungen bringt das neue Solargesetz 2025 mit sich?

Das "Solarspitzengesetz" trat Anfang 2025 in Kraft und bringt Änderungen für neue Solaranlagen: Smart Meter und Steuerboxen werden für eine bessere Netzintegration wichtig, da bei negativen Strompreisen die Vergütung entfällt und eine 60%-Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox droht. Gleichzeitig bleiben kleine Anlagen bis 30 kWp steuerfrei und Netzanschlüsse einfacher, während Eigenverbrauch und Stromspeicher durch die neuen Regeln an Bedeutung gewinnen, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.
 

Warum muss ich meinen selbst erzeugten Strom versteuern?

Umsatzsteuer. Wer den Strom dauerhaft ins Stromnetz einspeist, wird unternehmerisch tätig. Daher muss für die Umsätze aus dem Betrieb einer PV-Anlage grundsätzlich Umsatzsteuer gezahlt werden.

Ist Eigenverbrauch ein Ertrag?

Unentgeltliche Wertabgaben - genannt Eigenverbrauch

Entnimmt der Unternehmer Gegenstände oder Leistungen aus seinem Unternehmensvermögen, muss er dafür Steuern zahlen. Die Entnahme ist nicht nur ertragsteuerlich (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) interessant, sondern auch umsatzsteuerlich.

Welcher Strompreis wird bei Eigenverbrauch angesetzt?

Die Kilowattstunde Eigenverbrauch wird im Durchschnitt mit einem Strompreis von ca. 20 Cent angesetzt. Auf diesen Preis fällt eine Umsatzsteuer von 19 Prozent an.

Wie funktioniert die Auszahlung der Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist Geld, das Du für Strom aus Deiner Photovoltaikanlage bekommst, den Du nicht vor Ort selbst verbrauchst. Dieser überschüssige Strom fließt in das öffentliche Stromnetz. Dafür bezahlt Dir der örtliche Stromnetzbetreiber einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh) Strom, die Einspeisevergütung.

Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung, aber Sie dürfen den Strom weiter einspeisen und erhalten eine geringere „Anschlussvergütung“ basierend auf dem Marktwert Solar; alternativ steigen Betreiber auf Eigenverbrauch (mit Stromspeicher) um, um Kosten zu sparen, da die Anlage meist amortisiert ist, oder nutzen die Direktvermarktung für größere Anlagen. Der Weiterbetrieb ist oft lohnenswert, da der Strom nun quasi kostenlos ist und Sie die Anlage noch für Stromkosten sparen können. 

Was zahlt die ÖMAG fürs Einspeisen 2025?

Die OeMAG zahlt einen monatlich schwankenden Marktpreis, der Mitte 2025 bei ca. 6 Cent/kWh lag. Private Anbieter offerieren Tarife, die oft zwischen 4 und 11 Cent/kWh variieren, abhängig vom Vertrag und ob Sie auch Stromkunde sind.

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