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Wann wird GoA geprüft?

Gefragt von: Hans-Jürgen Merkel  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Als nächstes werden Ansprüche aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) nach §§ 677 ff. BGB geprüft. Eine berechtigte GoA wirkt ähnlich wie ein Vertrag; sie kann ein Recht zum Besitz oder einen Rechtfertigungsgrund darstellen. Aus diesem Grunde werden GoA-Ansprüche direkt nach den vertraglichen Ansprüchen geprüft.

Wann prüft man Bereicherungsrecht?

Bereicherungsrecht (§§ 812 ff.

Prüfung nach vertraglichen Ansprüchen: Vertrag kann Rechtsgrund darstellen. Prüfung nach GoA: Berechtigte GoA kann Rechts- grund darstellen. Delikts- und Bereicherungsrecht sind voneinander unabhängig; die Reihenfolge kann auch getauscht werden.

Welche Ansprüche werden zuerst geprüft?

Vertragliche Ansprüche. Vertragliche Ansprüche sind stets zuerst zu prüfen. Denn diese können die Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen, einen Rechtfertigungsgrund für deliktisches Handeln, sowie einen Rechtsgrund bieten, welcher Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (Kondiktionsansprüche) ausschließt.

Wann greift die Sperrwirkung des EBV?

Sperrwirkung des EBV. Die Vorschriften des EBV regeln Ansprüche zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer grundsätzlich abschließend. Dies bedeutet, dass neben den Ansprüchen aus dem EBV Bereicherungs– und Deliktsansprüche oder GoA nicht geprüft werden dürfen; diese sind bei Vorliegen eines EBV „gesperrt„.

Welche Anspruchsgrundlagen gibt es?

  • Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen.
  • A. Vertragliche Ansprüche.
  • B. Quasivertragliche Ansprüche.
  • C. Dingliche Ansprüche.
  • D. Bereicherungsrechtliche Ansprüche.
  • E. Deliktische Ansprüche.

Wer hat Angst vor der GoA?

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Wann ist ein Anspruch nicht durchsetzbar?

1. trotzdem nicht geltend gemacht werden kann • Der Anspruch ist nicht durchsetzbar bei rechtshemmenden Einreden, z.B. Merke: Eine Person hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch, wenn dieser Anspruch entstanden ist, nicht erloschen ist und auch durchsetzbar ist!

Wann wird EBV geprüft?

aus §§ 992, 823 I BGB

Als weitere Voraussetzung muss der Besitzer den Besitz durch eine verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 BGB oder durch eine Straftat erlangt haben. Erst nach Bejahung dieser Voraussetzung können die Tatbestandsmerkmale des § 823 I BGB geprüft werden.

Wann muss EBV vorliegen?

Zunächst muss ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im Sinne des § 985 BGB vorliegen. Eine Vindikationslage ist folglich dann gegeben, wenn der Anspruchsteller einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gegen den Anspruchsgegner inne hat.

Ist das EBV ein Schuldverhältnis?

Dies ist ein dinglicher Anspruch aus dem Eigentum. Um ihn rankt sich das Eigentümer-Besitzer- Verhältnis als gesetzliches Schuldverhältnis mit folgenden möglichen Ansprüchen: 2. Nutzungsherausgabeansprüche des Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer (§§ 987 ff.)

Wann prüft man Verjährung?

Beginn der Verjährung

Nach § 199 Abs. 1 beginnt die Regelverjährung des § 195 mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die anspruchsbegründenden Tatsachen und die Person des Schuldners erfahren hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren können.

Wann ist der Anspruch durchsetzbar?

Anspruch durchsetzbar / Einreden

Ein Anspruch ist dann durchsetzbar, wenn dem keine Einreden (sog. rechtshemmende Einwendungen) entgegenstehen. Gemeint sind insbesondere solche Einreden, die ein Zurückbehaltungsrecht (ZBR) begründen (z.B.: §§ 273, 320 BGB).

Was wird bei Anspruch durchsetzbar geprüft?

Ist der Anspruch entstanden und nachträglich nicht untergegangen, dann stellt sich die Frage, ob der Anspruch auch rechtlich durchsetzbar ist. Der Anspruch ist durchsetzbar, wenn: die Forderung fällig ist, d.h. der Gläubiger die Leistung verlangen kann (Datails)

Wann wird 812 BGB geprüft?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 Herausgabeanspruch

Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Wann prüft man den 812?

Die Nichtleistungskondiktion, § 812 BGB. Der Absatz 1 des § 812 BGB lautet: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Was ist eine Entreicherung?

Eine Entreicherung liegt nur dann vor, wenn sich das Erlangte oder ein Wertersatz nicht mehr im Vermögen des Bereicherten befinden und der Bereicherte durch die Weggabe des Erlangten sich auch keine Aufwendungen erspart hat. Am letzten Punkt scheitert in den meisten Fällen diese Einwendung.

Wann prüft man 989 990?

Der Zeitpunkt, ab dem der Besitzer für eine Verletzung der Eigentümerinteressen haftet, wird daher in § 990 gegenüber der Rechtshängigkeit in § 989 in differenzierter Weise vorverlagert.

Wie prüft man EBV?

Wie prüft man: Schadensersatzanspruch aus § 989
  1. Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses.
  2. Rechtshängigkeit der Vindikationsklage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses.
  3. Verschlechterung/Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit.
  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers.

Ist 812 neben 985 anwendbar?

Zwischen § 985 und den Herausgabeansprüchen aus §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1 besteht Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, d.h., diese Ansprüche sind neben § 985 anwendbar.

Warum ist 985 nicht Abtretbar?

Der Anspruch aus § 985 BGB ist nicht selbstständig abtretbar, da er untrennbar mit dem Eigentum verbunden ist. Auf ihn sind – anders als auf die §§ 987 ff. BGB – die Regeln des allgemeinen Schuldrechts nicht anwendbar. Denn er ist ein dinglicher Anspruch gegenüber jedermann und kein Schuldverhältnis.

Was ist ein redlicher Besitzer?

Mit dem redlichen Besitzer ist der Besitzer gemeint, welcher keine Kenntnis von seinem fehlenden Besitzrecht hat. Durch § 993 I 2. HS. BGB wird klar, dass der Sinn und die Funktion des EBV hauptsächlich im Schutz des redlichen Besitzers vor einer Inanspruchnahme durch den Eigentümer besteht.

Wann liegt ein Fremdbesitzerexzess vor?

Von einem Fremdbesitzerexzess wird gesprochen, wenn ein Fremdbesitzer sein (vermeintliches) Besitzrecht überschreitet. Dieser Exzess löst verschiedene Haftungsfolgen aus. Das Problem wird vor allem im Zusammenhang mit den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 987 ff.

Wie können Ansprüche erlöschen?

Gemäß § 362 I erlischt der Anspruch, wenn die geschuldete Leis- tung an den Gläubiger bewirkt wird. Bewirken heißt, dass der ge- schuldete Leistungserfolg eingetreten sein muss.

Wo prüfe ich einreden?

B.

Die rechtsvernichtenden Einwendungen sind bei „Anspruch erloschen“ zu prüfen. Hierher gehören all diejenigen Gegenrechte, die einen entstanden Anspruch vernichten. Beispiele sind die Erfüllung (§362 I BGB), die Anfechtung (§142 I BGB) oder etwa der Rücktritt (§346 I BGB).

Welche einreden gibt es?

Einzelne Einreden im Überblick
  • Die Einrede der Verjährung gem. ...
  • Die Einrede der faktischen Unmöglichkeit aus § 275 Absatz 2 BGB. ...
  • Die Einrede der faktischen Unmöglichkeit aus § 275 Absatz 3 BGB. ...
  • Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB. ...
  • Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags aus § 320 BGB.