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Wann sollte man die Heizung warten lassen?

Gefragt von: Herr Marian Heil  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Eine Heizung sollte einmal im Jahr gewartet werden. Der beste Zeitpunkt für die Heizungswartung ist im Sommer, also noch vor der Heizperiode.

Wann muss eine Heizung gewartet werden?

Grundsätzlich sollte deshalb eine Heizungswartung einmal im Jahr vorgenommen werden. Bei größeren Heizanlagen über 50 kW können auch zwei Wartungen jährlich sinnvoll sein. Ideal ist ein Termin vor Beginn der nächsten Heizperiode, um die Heizungsanlage überprüfen und für den nächsten Winter startklar zu machen.

Wie viel kostet die Wartung der Heizung?

Die Kosten für die Heizungswartung bewegen sich hierbei zwischen 150 und 250 Euro. Grund dafür sind anfallende Arbeiten wie zum Beispiel die Reinigung der Abgasrohre und das Abtragen der entstandenen Rußschicht.

Wie oft muss ich meine Gasheizung warten lassen?

Der Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass eine Gasfeuerungsanlage alle zwei Jahre vom zuständigen Schornsteinfeger gereinigt bzw. überprüft werden muss. Verfügt die Anlage über eine sogenannte selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses, erhöht sich das Intervall auf drei Jahre.

Ist die Wartung der Heizung Pflicht?

Wortwörtlich schreibt die Energiesparverordnung vor: Regelmäßig gewartet werden müssen „Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl – und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung“.

Heizungswartung

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Was gehört alles zu einer heizungswartung?

Was gehört zu einer Heizungswartung?
  • Kontrollieren der Regelfunktionen und Sicherheitseinrichtungen.
  • Reinigen des Kessels und des Brenners.
  • Verschleißteile ersetzen.
  • Messung der Abgaswerte.

Wer muss die Wartung der Heizung bezahlen?

Die Wartungskosten der Heizanlage werden allen Mieter*innen als Teil der Heiznebenkosten in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden dürfen lediglich die Wartungskosten für die Heizanlage – anfallende Reparaturen der Heizanlage muss der/die Eigentümer*in des Hauses selbst übernehmen.

Wie teuer ist eine Gasheizung Wartung?

Die Wartung einer Gasheizung in einem Einfamilienhaus kostet zwischen 80 Euro und 220 Euro. Im Durchschnitt liegen die Wartungskosten bei 130 Euro. Bei der Wartung sollte besonderes Augenmerk auf die Betriebssicherheit und Dichtigkeit der Heizanlage gelegt werden.

Wie teuer ist die Wartung einer Gastherme?

In der Regel belaufen sich die Kosten für die Wartung der Gastherme auf etwa 100 bis 200 Euro. Für eine Gasbrennwertheizung größerer Leistung können die Wartungskosten 200 bis 400 Euro betragen. Die Abgaswegeüberprüfung durch Schornsteinfeger ca. alle zwei Jahre beläuft sich auf rund 50 Euro.

Ist ein Wartungsvertrag für die Heizung sinnvoll?

Ein Wartungsvertrag der Heizung sorgt dafür, dass Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Das führt zu einer stets hohen Effizienz und niedrigen Brennstoffkosten. Die Wartung schafft darüber hinaus auch eine höhere Betriebssicherheit und eine lange Lebensdauer der teuren Technik.

Wie läuft eine heizungswartung ab?

Kommt ein Fachbetrieb zur Heizungswartung, prüft er zunächst das äußere Erscheinungsbild der gesamten Heizungsanlage. Dabei sucht er nach undichten Stellen in brennstoff-, wasser- und abgasführenden Bauteilen. Im nächsten Schritt führt der Experte einen Funktionscheck des Wärmeerzeugers durch.

Was muss Mieter bei heizungswartung bezahlen?

Die Wartung für die Heizung kann man bei den Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung mit abrechnen. Sie können im Rahmen derjenigen Heizkosten auf den Mieter umgelegt werden, die Vermieter verbrauchsunabhängig abrechnen können (30 % – 50 % der gesamten Heizungskosten).

Wie wartet man eine Heizung?

Diese Wartung kann man ebenfalls durchaus selber machen. Einfach das Wasser in der Heizung absperren, die alte Pumpe abschrauben und gegen eine neue tauschen – fertig. Eine neue Umwälzpumpe kostet zwischen 35 und 150 Euro.

Wie lange dauert eine heizungswartung Gas?

Die Gasthermenwartung dauert je nach Gerätetyp ca. ein bis zwei Stunden. Der Termin kostet zwischen 150 und 250 Euro. Wichtig ist die korrekte Abgrenzung von Wartung und Reparatur.

Sind Mieter verpflichtet die Therme regelmäßig warten zu lassen?

Als Mieter:in sind Sie aber weiterhin dafür verantwortlich, dass die Therme regelmäßig gewartet wird. Die Regelung gilt auch für mitvermietete Einzelöfen, Frostwächter, Heizstrahler im Bad und andere „Wärmebereitungsgeräte“, zum Beispiel den Warmwasserboiler.

Warum Gastherme warten?

Sicherheit: Eine regelmäßige Wartung sorgt für Dichtheit und Sicherheit im Betrieb einer Gastherme. Ersparnis: Eine regelmäßige Wartung der Gastherme kommt teuren Folgeschäden oder kostenintensiven Notdienst-Einsätzen zuvor. Zudem verbraucht ein optimal eingestelltes System weniger Gas.

Wie oft muss eine Gastherme erneuert werden?

Die Wartung einer Gastherme ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein verbindlicher Wartungsintervall erfolgt alle zwei Jahre mit der Kontrolle der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger.

Wie oft Heizung reinigen?

Fachleute empfehlen, einmal pro Jahr (möglichst im Sommer) einen Termin für die Heizungswartung zu vereinbaren. Die Wartung der Heizungsanlage umfasst vor allem die Kontrolle und Prüfung wichtiger Komponenten. Eine Heizungswartung in Einfamilienhäusern kostet durchschnittlich 150 Euro.

Sind Wartung der Heizung Nebenkosten?

Die Kosten für die Wartung einer Gastherme, einer Etagenheizung, eines Boilers oder anderen Heizungsanlagen können laut der Betriebskostenverordnung grundsätzlich als Betriebskosten eingestuft werden. Dementsprechend sind diese Kosten umlagefähig und können vom Vermieter jährlich auf die Mieter umgelegt werden.

Wer zahlt die Reparatur der Heizung Mieter oder Vermieter?

Wartungskosten für die Heizungsanlage dürfen grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag wirksam mit der Umlage der Betriebskosten vereinbart. Reparaturen an der Heizung muss der Vermieter hingegen selbst tragen.

Was kommt als Vermieter auf mich zu?

Zu den alltäglichen Pflichten des Vermieters gehören: Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter. Jährliche Wirtschaftsprüfung des Finanzamts. Teilnahme an Eigentümerversammlungen.